…Erzeilung von Einnahmen umfasst. Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie lautet: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden, ist der Steuerpflichtige nach Artikel 17 Absatz 2 der…
…eines Umsatzes der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, muss der Unternehmer für den Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen nachweisen können, dass die Absicht zur steuerpflichtigen Vermietung bereits in verbindlichen Vereinbarungen betreffend die Begründung eines steuerpflichtigen Mietverhältnisses ihren Niederschlag gefunden hat oder dies aufgrund von…
…innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes darf nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen…
…dass mangels ernsthafter Absicht der Erzielung von Einnahmen im Zeitraum 1999 bis 2001 auch keine als Werbungskosten abzugsfähigen Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen vorliegen würden. Darauf werde erwidert, dass die Bw. bis zur Begründung von Wohnungseigentum die für sie ungünstige Rechtsposition gehabt…
…1. Der Steuerpflichtige muss der Behörde seine Absicht, steuerbare Umsätze vorzubereiten, durch objektive Nachweise belegen. Der Nachweis kann durch Art und Umfang seiner Leistungsbezüge (Investitionen, Vorbereitungshandlungen) geführt werden, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird. Sie sind als objektive Beweisanzeichen für die Absicht zu würdigen…
…08). Die LVO stellt in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, ab. Im Falle von Tätigkeiten im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen von Einkünften zu vermuten. Die Vermutung…
…der Bw. bereits vor der Ausführung eines Umsatzes ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hätte werden können, hätte die Bw. für den Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung nachweisen müssen, dass die Absicht zur steuerpflichtigen Vermietung bereits in verbindlichen Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aufgrund von…
…Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Vorsteuern und Werbungskosten kommen vor einer Einnahmen-(Einkunfts-)erzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die…
…die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist (siehe zB. das Erkenntnis vom 22. Jänner 1985, 84/14/0016). Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 23. Juni 1992, 92/14/0037, zum Ausdruck gebracht, dass für die steuerliche Berücksichtigung von…
…damit für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde…
…Steuerpflichtige müsse jedoch der Behörde seine Absicht, steuerbare Umsätze vorzubereiten, durch objektive Nachweise belegen. Der Nachweis kann durch Art und Umfang seiner Leistungsbezüge (Investitionen, Vorbereitungshandlungen) geführt werden, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht werde. Erforderlich sei somit, dass die beabsichtigte Tätigkeit auf die Erbringung von…
…zur Erzielung von künftigen Umsätzen. Entscheidend sei, wann der Unternehmer die ersten nach außen gerichteten Anstalten zur Einnahmenerzielung treffe. In der Errichtung eines Gebäudes, das auch für private Zwecke Verwendung finden könne, könne nur dann eine vorbereitende Tätigkeit gesehen werden, wenn die Absicht der künftigen…
…objektiven Nachweise für eine spätere steuerpflichtige Vermietung des Objektes vorgelegt. Lt. VwGH 13.9.2006, 2002/13/0063, trifft den Unternehmer die Beweislast für den Nachweis von Umständen, die die Absicht der steuerpflichtigen Vermietung als die wahrscheinlichste erscheinen lassen. Bei einem Verkauf wäre die Vorsteuer…
…dass die Bw. seit dem Kauf der Liegenschaftsanteile im Jahr 1999 nachweislich das Bestreben hatte durch die Vermietung der zu errichtenden Geschäftsräume steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Aufgrund der Option zur Steuerpflicht im Zuge des Abschlusses des Mietvertrages bestand schon für die Vorleistungen das Recht zum…
…15/0012 hat der Steuerpflichtige anhand konkreter, von der tatsächlichen Art der Wirtschaftsführung ausgehender Berechnungen die objektive Ertragsfähigkeit seiner Tätigkeit darzulegen. Laut VwGH vom 19.03.2008, 2005/15/0151 ist die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Verfolgung der Absicht, einen Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss zu erzielen…
…1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie abgeleitete Recht zum sofortigen Vorsteuerabzug noch vor der Erzielung von Umsätzen wurde auch in der zum Umsatzsteuergesetz 1972 ergangenen Judikatur grundsätzlich nie in Frage gestellt. Dass es aber dem Gemeinschaftsrecht nicht widerspricht, wenn die Abgabenverwaltung objektive Nachweise für die erklärte Absicht…
…ins Treffen geführten steuerpflichtigen Umsätzen des Jahres 1998 festzuhalten, dass es sich seiner Meinung nach nur um die Abrechnung von Sonderklassegebühren aus dem Jahr 1996 handeln könnte, weil seines Wissens der Bw. niemals Gutachten erstellt habe. Über Vorhalt durch den Referenten gab der steuerliche Vertreter…
…einer für die Referentin nicht nachvollziehbaren Schätzung der Professionisten ist jedenfalls einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Die ursprüngliche Anerkennung von 50 % der geltend gemachten Vorsteuern (vgl. Berufungsvorentscheidung betr. Umsatzsteuer 2002) beruht nach Ansicht der Referentin auf den bis dato keiner ersichtlichen Prüfung unterzogenen Angaben der…
…Für die steuerliche Berücksichtigung solcher Kosten (Vorwerbungskosten) reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf…
…zum Erzielen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen, oder ob er die Vermietung für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Daher wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig beendet, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht latent von vornherein…