…für den begehrten Vorsteuerabzug entscheidungswesentlich, ob und gegebenenfalls wann die ins Treffen geführte Absicht der Bf. im Zusammenhang mit dem Liegenschaftserwerb stehende steuerpflichtige Umsätze zu bewirken, klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung trat. Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, ob das von der…
…Zeitpunkt des Leistungsbezugs vor der Ausführung eines Umsatzes ist die Verwendungsabsicht für die Beurteilung des VSt-Abzugs aus den bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen (laufender VSt-Abzug im aktuellen Veranlagungszeitraum) maßgeblich, wenn diese nach außen hin eindeutig zum Ausdruck kommt (zB Absicht zur steuerpflichtigen Vermietung…
…der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge faßt. Vorsteuern kommen vor einer Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die…
…Umsatzsteuer befreit, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fähigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen bzw. Universitäten oder Fachhochschulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Ansicht des VwGH ist es für…
…dass der Nachweis der ernsthaften Absicht zur späteren Erzielung von Einnahmen bzw. steuerpflichtigen Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung durch den Beschwerdeführer nicht erbracht werden konnte. Tz. 3 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Portalumbau Die Feststellungen zu diesem Punkt ergeben sich aus dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung…
…Erzeilung von Einnahmen umfasst. Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie lautet: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden, ist der Steuerpflichtige nach Artikel 17 Absatz 2 der…
…damit für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde…
…der höhere gemeine Wert angesetzt werden. e) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für…
…2000 in der Rechtssache C-110/98 bis C-147/98 (Gabalfrisa u.a.) zu verweisen, laut welchem die Abgabenbehörde nicht gehindert ist, objektive Nachweise für die erklärte Absicht zu verlangen, eine zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen. Das von den Bf für sich…
…und kann aus diesem Grund nicht als unbedingter Nachweis für die nach außen getretene Absicht zur späteren Erzielung von Einnahmen bzw. umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen auf Ebene des Beschwerdeführers interpretiert werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund der untenstehenden Ausführungen betreffend das Ausmaß der tatsächlich durchgeführten Sanierungsarbeiten.
…über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Nur dann, wenn die nachweisbare Absicht der künftigen steuerpflichtigen Vermietung von Wohnungen bestanden hätte, wären die Vorleistungen von Beginn der Tätigkeit in keinem Zusammenhang mit unecht steuerfreien Umsätzen gestanden. Da demnach bereits im Zeitraum der Bauarbeiten…
…eines Umsatzes der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, muss der Unternehmer für den Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen nachweisen können, dass die Absicht zur steuerpflichtigen Vermietung bereits in verbindlichen Vereinbarungen betreffend die Begründung eines steuerpflichtigen Mietverhältnisses ihren Niederschlag gefunden hat oder dies aufgrund von…
…von diesem Unternehmen erzielten Umsätze und Erlöse vom Beschwerdeführer erwirtschaftet wurden. Das Bundesfinanzgericht teilt diese Ansicht aus folgenden Gründen: Vom Beschwerdeführer wurden trotz Aufforderung des Finanzamtes keinerlei Nachweise erbracht, dass die Gesellschaft in Bulgarien steuerlich erfasst ist und Einkünfte (angeforderte Gewinnsteuerbescheide der Gesellschaft für die…
…von seinem Willen unabhängig sind, nicht im Rahmen steuerbarer Umsätze verwenden konnte (EuGH 15.1.1998, C-37/95, Ghent Coal). Soll die Leistung für künftige Umsätze verwendet werden, steht es der MwSt-RL nicht entgegen, wenn die Abgabenbehörde objektive Nachweise für die erklärte Absicht…
…der dadurch generierten Umsätze erhalten. Mit der Überlassung der Fahrzeuge habe die Bf keine Gewinne erzielen wollen, sie sei als Unterstützung für die Fa. X GmbH gedacht gewesen und habe der Absicherung der Leistungserlöse gedient. Amtsvertreter: Bei der Nutzungsüberlassung der Fahrzeuge und beim Erbringen von…
…Angehörige genutzt hätte. Zum mit dem höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit vorliegenden Sachverhalt: VwGH 13.9.2006, 2002/13/0063 Für den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1994 erfordert die Abziehbarkeit von Vorsteuern im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietungstätigkeit noch vor deren Beginn damit ein Vorbringen des Steuerpflichtigen…
…der Umsätze in der Folge nicht kommt bzw. die künftige Nutzung durch Umstände, die vom Willen des Unternehmers unabhängig sind, unterbleibt. Doch setzt die Anerkennung von Vorsteuern vor Erzielung von Umsätzen eine ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung voraus, für deren Vorliegen die Abgabenbehörde objektive Nachweise…
…ist für den erkennenden Senat glaubwürdig. Zusammenfassung betreffend Nachweis der Absicht einen Gesamtgewinn zu erzielen Bei dem von Bf. betriebenen Kleinwasserkraftwerk ist nach der adaptierten Prognoserechnung die objektive Ertragsfähigkeit gegeben, weil ein Gesamtgewinn innerhalb von ca. 21 Jahren und damit weit vor Ende der technischen…
…6 Abs 1 Z 9 lit a UStG). Weiter führt der Gerichtshof in diesem Erkenntnis vom 13.9.2006 aus: "Für den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1994 erfordert die Abziehbarkeit von Vorsteuern im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietungstätigkeit noch vor deren Beginn ein Vorbringen des Steuerpflichtigen…
…Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinne zu erzielen fehlt. Maßgebend für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige durch die Umsatztätigkeit Unternehmer wird, ist die Leistungsausgangsseite …