…und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß …
…und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß …
…Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für…
…Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für…
…eine Einkommensteuernachforderung von ATS 90.200, welche mit dem noch vorhandenen restlichen Abgabenguthaben (ATS 100.150) verrechnet wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden für diese Nachforderung Nachforderungszinsen in Höhe von ATS 987 für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 19. Dezember 2001 festgesetzt. In…
…und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß …
…genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern…
…4 leg. cit. regelt, dass die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert wird. Anzahlungen mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet worden sind. Die angefochtenen Zinsenbescheide basieren auf den in den…
…höchstens im Ausmaß der Nachforderung zu verrechnen. Aus § 205 Abs. 4 BAO ergibt sich, dass entrichtete Anzahlungen die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) entsprechend vermindern. Aus § 205 Abs. 5 BAO ist zu entnehmen, dass auch Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen zu verzinsen …
…und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß …
… 205 BAO sieht vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Erweist sich daher der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig bzw. wie im gegenständlichen Fall dargestellt…
… 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Daraus ergibt sich, dass die Vorschreibung der Anspruchszinsen nicht erfolgreich mit dem…
…abgewiesen. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass die so genannten Respirofristen gemäß § 211 Abs. 2 und 3 BAO nicht anwendbar seien. Maßgebend für die Nachforderungszinsen vermeidende bzw. vermindernde Wirkung entrichteter Anzahlungen sei der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung; bei Überweisungen im Sinn des § 211 Abs…
…das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsenrelevanten Zeitraumes der Zinsenvorschreibung entgegenstehe. Vielmehr folge aus der Konzeption des § 205 BAO, dass das Ausmaß von Nachforderungszinsen durch ein bestehendes Abgabenguthaben nur insoweit beeinflusst werde, als dem Finanzamt eine Anzahlung gemäß § 250 Abs. 3 BAO bekannt gegeben werde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
…und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Gemäß …
…Bestehen sachlicher Unbilligkeit wäre, könne daher nicht die Rede sein. Dass der Umstand der Vorschreibung von Nachforderungszinsen trotz Bestehens eines Guthabens auf dem Abgabenkonto für den Gesetzgeber nicht vorhersehbar gewesen wäre und solchermaßen zu einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt hätte, sei ebenso wenig…
…Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit…
…Guthaben auf seinem Abgabenkonto frei verfügen können. Zur Vermeidung von Anspruchszinsen hätte neuerlich eine Widmung erfolgen müssen. Das während des zinsenrelevanten Zeitraumes vorhandene Abgabenguthaben beeinflusse die Höhe der Nachforderungszinsen nicht. Mit Schreiben vom 8. Juli 2004 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die…
…Der ursprüngliche (hier angefochtene) Zinsenbescheid wird nicht abgeändert (vgl. Ritz, BAO3, § 205 Tz 35). Für die Aussetzung der Einhebung gilt die Höhe der Nachforderungszinsen als mittelbar abhängig von der Erledigung der gegen den Einkommensteuerbescheid gerichteten Berufung (vgl. Ritz, BAO3, § 205 Tz 36). Graz, am 13…