…beruflichen Fortbildung für eine AHS- Lehrerin. Der Teilnehmerkreis bei solchen Kursen erstrecke sich auf Personen quer durch alle Berufsgruppen. Es stehe außer Zweifel, dass die Bw die durch den NLP-Kurs erworbenen Kenntnisse im Lehrberuf einsetze. Da aber die Aufwendungen für den NLP-Kurs auf…
…einen NLP-Einführungskurs für Lehrer in Canterbury (Dauer des Kurses 72 Stunden, ein Thema davon war das Überwinden von Lernblockaden im Ausmaß von 4 Stunden) und den Kurs als ReLeMaKo-Trainer (Thema: Rechtschreib-, Lese-, Mathematik- und Konzentrationsprobleme, Dauer 60 Stunden) nachweisen konnte. Die Tätigkeit als…
…einen NLP-Einführungskurs für Lehrer in Canterbury (Dauer des Kurses 72 Stunden, ein Thema davon war das Überwinden von Lernblockaden im Ausmaß von 4 Stunden) und den Kurs als ReLeMaKo-Trainer (Thema: Rechtschreib-, Lese-, Mathematik- und Konzentrationsprobleme, Dauer 60 Stunden) nachweisen konnte. Die Tätigkeit als…
…dem Schluss kommen konnte, dass der von der Bw absolvierte NLP-Kurs die oben formulierten, einerseits aus der diesbezüglichen Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenates und andererseits aus der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgeleiteten Kriterien für die Beurteilung einer Bildungsmaßnahme als berufliche Fortbildung, deren Kosten steuerwirksam abgesetzt…
…dass im NLP Practitional Kurs die Techniken vermittelt und geübt würden, während im NLP Master Practitional Kurs insofern eine berufsspezifische Fortbildung stattfinde als aufbauend auf dem 1. Kurs sinnvolle persönliche Methoden und kreative Möglichkeiten im Umgang mit Teams Gruppen und Schulklassen entwickelt werden. Integrierter Bestandteil…
…der gesamte Aufwand als Mischaufwand nicht abzugsfähig (vgl. Doralt, Kommentar EStG 1988, 4. Auflage, § 29 Tz 22). Kurse für neurolinguistisches Programmieren (NLP) werden von der Rechtsprechung nicht als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 anerkannt, da die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben einer -…
…hat in seinem Erkenntnis vom 7.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 7.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur…
…dass es sich bei den von der Bw. besuchten NLP-Kursen nicht um eine berufsspezifische Fortbildung für Lehrer, sondern um Kurse gehandelt habe, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, die in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Bereich von Bedeutung seien…
…Rechtsprechung mit NLP Kursen beschäftigt. Beispielsweise hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 7.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle…
…wäre. Abschließend wird zu den Kursen betreffend neurolinguistisches Programmieren (NLP) noch darauf hingewiesen, dass diese Kurse von der Rechtsprechung nicht als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 anerkannt werden, da die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben einer - im Einzelfall durchaus möglichen - Anwendung im…
…derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur sei und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Im Erkenntnis vom 29.11.1994, 90/14/0215 hat der Verwaltungsgerichtshof die Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare als…
…beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 7.9.1996, 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausge-sprochen, dass ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner…
…Fall geht es aber gerade nicht um Kurse, die sich an eine heterogene Zielgruppe richten, sondern hat die Bw. ihrem unwidersprochen gebliebenen Sachvorbringen zufolge mit einer Trainerin ein Einzeltraining absolviert, in welchem NLP-Ansätze für ihre konkrete berufliche Tätigkeit als Lehrerin nutzbar gemacht wurden. Es…
…Jahr 2001 bezog die Berufungswerberin (Bw.) als zahnärztliche Assistentin beim Magistrat Graz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 machte sie unter anderem Kosten für einen NLP-Master Practitioner-Kurs als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt Graz-Stadt…
…werden. Abschließend wird zu den Kursen betreffend neurolinguistisches Programmieren (NLP) noch darauf hingewiesen, dass diese Kurse von der Rechtsprechung nicht als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 anerkannt werden, da die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben einer - im Einzelfall durchaus möglichen - Anwendung im…
…der Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrerin. 3) Aus-/Fortbildung samt Fahrtkosten Die Kosten für den Sprachkurs der Tochter (657,38 €) schied das Finanzamt aus den Werbungskosten aus, was von der Bw. nicht bekämpft wurde. Die Kosten für den NLP-Kurs (400 €) samt…
…für NLP-Kurse einer Lehrerin mit den Unterrichtsfächern Mathematik und Physik die Auffassung vertreten, dass diese nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. Zwar seien die besuchten Kurse geeignet gewesen, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern. Aus der Sicht des Höchstgerichts hätten die betreffenden Kurse aber…
…die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik nicht anerkannt, da ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstellt, weil das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist. Ausgaben für einen "Weiterbildungslehrgang in…