…massive Wertsteigerungen der zum Teil schon zehn Jahre gehaltenen Immobilien seien zusätzlich zu berücksichtigen. In der Berufung wiederholt die Bw ihre bereits in der Schlussbesprechung geäußerten Argumente und führt ergänzend aus: Wesentliches Motiv für das Anbot auf Schenkung sei seitens des Herrn K sei gewesen…
…massive Wertsteigerungen der zum Teil schon zehn Jahre gehaltenen Immobilien seien zusätzlich zu berücksichtigen. In der Berufung wiederholt die Bw ihre bereits in der Schlussbesprechung geäußerten Argumente und führt ergänzend aus: Wesentliches Motiv für das Anbot auf Schenkung sei seitens des Herrn K sei gewesen…
…m.b.H., gegen den Bescheid vom 4. Juli 2002 des Finanzamtes Innsbruck betreffend Abweisung eines Antrages gem § 17 GrEStG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…wirtschaftlichen Beziehungen erblicken würde, sondern in einem solchen Fall vielmehr die Meinung vertreten würde, dass die Beteiligung nicht im überwiegenden Interesse des Unternehmens des Erwerbers angeschafft worden sei. Es lagen jedenfalls besondere (die Betriebsvermögenseigenschaft der Beteiligung begründende) Vorteile der konkreten Kapitalgesellschaft vor; die in Rede…
…unberücksichtigt läßt, bewegt sich der Gesetzgeber im Bereich einer rechtspolitisch zulässigen Entscheidung (vgl. auch die Entscheidung des BFH, BSt.Bl. 1983 II 114, und die Anmerkung dazu in RdW 1984, S 64)". Die Korrektur des Bescheidbetreffs war erforderlich, da nicht das Datum der Schenkung sondern…
…Der einem Entstehungstatbestand entsprechende und damit die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang wird als Erwerbsvorgang bezeichnet, weil es derselbe Vorgang ist, der vom Standpunkt des Erwerbers aus den Erwerb eines Grundstückes herbeiführt. Jeder Erwerbsvorgang löst grundsätzlich selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht aus und bildet einen in sich abgeschlossenen Steuerfall…
…nach § 16 Abs. 1 zulässigen Hauptmietzins ohne Berücksichtigung der Art der Geschäftstätigkeit verlangen. | (6) | ..." Als Motiv für die Verletzung der Anzeigepflicht war aus den Ausführungen des rechtsfreundlichen Vertreters "die Hoffnung, dass der Sohn und Mitgesellschafter der Firma sein Auslandsengagement beenden könnte; gedacht war…
…sich vor der Aufhebung befunden hat. 2) Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wird gemäß § 273 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe In Tz 1 des BP-Berichts vom 2.7.2008 hat das Finanzamt Bregenz folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Begünstigung gem…
…im Berufungsfall vorliegen, ist der Haftungstatbestand des § 14 Abs. 1 BAO erfüllt. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Übereignung des Unternehmens im Ganzen vorliegt, kommt es weder auf die Motive des Verkäufers noch auf die inneren Absichten des Erwerbers an. Da es folglich keine…
…ähnlich wie Barmittel oder Bankguthaben als Liquiditätsreserve dienen; in diesem Fall gehören die Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das gilt nicht, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes erkennbar ist, dass die Wertpapiere dem Betrieb keinen Nutzen bringen, sondern Verluste (Verweis auf BFH 19…
…S. 20), 'Historie der Stiftungen', halte die Bw bezüglich des Erwerbes der NN - Aktien durch die 1986 errichtete Stiftung-FL anlässlich ihrer Gründung fest, 'dass die bisherigen Aktionäre einerseits ihr Unternehmen gegen eine mögliche aber unerwünschte Einflussnahme - z. B. infolge eines Todesfalls oder Scheidung (die…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…werden, dass der Bw von irgend einer Seite ein Optionsrecht zum Erwerb von R-Aktien oder von anderen Wertpapieren eingeräumt wurde. Im Zeitpunkt des Erwerbes der Geschäftsanteile der Bw durch Gx*** U*** im Dezember 1991 sowie in der ersten Jahreshälfte 1992 bestanden keine über allgemeine…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…ESt- Kommentar, Rz 68 zu § 6, erweist sich der (von der Bw ins Treffen geführte) Übergang der Preisgefahr für die Ermittlung des Zeitpunktes des Erwerbes wirtschaftlichen Eigentums als "unergiebig", weil das Zivilrecht mit der Preisgefahr an die Übergabe anknüpfe, die Anschaffung aber kein zivilrechtlicher, sondern…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…
…führen, dass er nicht als Bauherr anerkannt wird. Hinsichtlich der Fixpreisvereinbarung sei entscheidend, mit wem diese getroffen wird: Ist der Vertragspartner der Verkäufer oder der Organisator und wird das Risiko der planmäßigen Ausführung an diese Personen überwälzt, dann spreche dies gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers…