…macht, dass es den Mittelpunkt der entsprechenden Betätigung des Steuerpflichtigen bildet (vgl. VwGH 18.4.2007, 2004/13/0025). Der Umstand, dass die Bw. über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, macht das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit…
…als Betriebsausgaben. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorlägen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb…
…Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Dass das in Rede stehende Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelegen ist, ist unstrittig. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach dem…
…wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden würde. Da diese Voraussetzung nicht gegeben seien, könnten die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Hiezu ist zu bemerken, dass der Berufungswerber Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte und die Aufwendungen…
…nicht zwangsläufig als Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit aus (vgl. VwGH 19.12.2000, 99/14/0283, 2.6.2004, 2003/13/0166). Analog zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für das Arbeitszimmer von Lehrern sind auch die streitgegenständlichen…
…wesentlich. Der Verwaltungsgerichtshof brachte überdies in seinem Erkenntnis vom 2.6.2004, 2003/13/0166, zum Ausdruck, dass der Umstand, dass ein Versicherungsvertreter über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers…
…unter anderem auch das Telefon, ein Faxgerät sowie ein Kopierer. Daneben verfügt die Wohnung der Bw. noch über 3 weitere Zimmer sowie Nebenräume, welche ausschließlich privat genutzt werden. Das Arbeitszimmer bildete den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. Daneben verfügt die Bw…
…und dessen Einrichtung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben abzugsfähig. Die Prüfung ob ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen…
…der AbrechnungenProspektverwaltung von sämtlichen Versicherungenpermanentes Updaten von Versicherungsprogrammen, Änderungen von Berechnungsprogrammen. Da diese beispielsweise angeführten Arbeiten zeitlich mehr als 50% seiner gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellten und der Bw. dies zur Gänze in seinem Büro ausführe, stelle dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen…
…die Aufwendungen berücksichtigt werden könnten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilde. Dagegen brachte der Bw. mit Schriftsatz vom 14. September 2002 das Rechtsmittel der Berufung ein und wendet sich im Wesentlichen dagegen, dass das Arbeitszimmer als im…
…oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." …
…Erstellung der Buchhaltung, den Zahlungsverkehr, Abrechnungen mit den Gebietskrankenkassen zu verwenden. Ungeachtet der vorgeblichen ausschließlichen betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers muss geprüft werden, ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist…
…zu verwenden. Ungeachtet der vorgeblichen ausschließlichen betrieblichen bzw. beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers ist die Prüfung entscheidend, ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild bzw. nach…
…im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (Grundsatz). Lediglich dann, wenn ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig…
…Untergeschoß vorhanden und wie werden sie jeweils genutzt? Wie ist das Arbeitszimmer ausgestattet (bitte um Beschreibung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände)? 2) Falls die Erhebungen ergeben, dass ein "im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer" vorliegt, bitte um Prüfung der Frage des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des…
…gebracht wurden. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorlägen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde. Diese Voraussetzung sei im Fall der Bw nicht gegeben, weshalb…
…gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner…
…das Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" nicht mehr gegeben sein müsse, würden abzugsfähige Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Büro bzw. Lagerräumlichkeiten vorliegen. Dies entspreche auch Rz 324ff LStR. Weiters seien bei der Einkommensteuer 1998 und 1999 zu den Einkünften…
…dieses nicht zwangsläufig zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit, wenn das Arbeitszimmer lediglich zur Aufbewahrung von Unterlagen Verwendung findet (VwGH vom 18.4.2007, 2004/13/0025). Die beantragten Aufwendungen für das Notenarchiv, welches lediglich der Aufbewahrung von Noten und Unterlagen der Bw…
…wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet, nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG…