…4 Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit Rz 328: Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände der Wohnung setzt stets voraus, dass die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen den Aufwand unbedingt notwendig macht und dass der zum Arbeitszimmer…
…nicht aufgrund anderer Nachweise davon überzeugen, dass das Arbeitszimmer für mehr als die Hälfte der Übersetzungsarbeiten benutzt wurde. Das im Wohnungsverband gelegene streitgegenständliche Arbeitszimmer bildet nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin. Damit im Zusammenhang stehende Ausgaben…
…macht, dass es den Mittelpunkt der entsprechenden Betätigung des Steuerpflichtigen bildet (vgl. VwGH 18.4.2007, 2004/13/0025). Der Umstand, dass die Bw. über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, macht das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit…
…als Betriebsausgaben. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorlägen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb…
…Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Dass das in Rede stehende Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelegen ist, ist unstrittig. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach dem…
…wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden würde. Da diese Voraussetzung nicht gegeben seien, könnten die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Hiezu ist zu bemerken, dass der Berufungswerber Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte und die Aufwendungen…
…nicht zwangsläufig als Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit aus (vgl. VwGH 19.12.2000, 99/14/0283, 2.6.2004, 2003/13/0166). Analog zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für das Arbeitszimmer von Lehrern sind auch die streitgegenständlichen…
…wesentlich. Der Verwaltungsgerichtshof brachte überdies in seinem Erkenntnis vom 2.6.2004, 2003/13/0166, zum Ausdruck, dass der Umstand, dass ein Versicherungsvertreter über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers…
…mangels Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht berücksichtigt (ausgenommen Telefonkosten). Dagegen richten sich die rechtzeitig eingebrachten Beschwerden, denen teilweise stattgegeben wurde.“ Die Begründung des Einkommensteuerbescheides 2004 lautet wie folgt: „Die Kosten für Wirtschaftsmagazine gehören zu den nicht als Werbungskosten anzuerkennenden Aufwendungen der privaten…
…unter anderem auch das Telefon, ein Faxgerät sowie ein Kopierer. Daneben verfügt die Wohnung der Bw. noch über 3 weitere Zimmer sowie Nebenräume, welche ausschließlich privat genutzt werden. Das Arbeitszimmer bildete den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. Daneben verfügt die Bw…
…2006, 2002/13/0106). Diese Kriterien gelten für den betrieblichen und für den außerbetrieblichen Bereich gleichermaßen (VwGH 17.9.1997, 93/13/0033). Die Prüfung, ob ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1…
…und dessen Einrichtung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben abzugsfähig. Die Prüfung ob ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen…
…der AbrechnungenProspektverwaltung von sämtlichen Versicherungenpermanentes Updaten von Versicherungsprogrammen, Änderungen von Berechnungsprogrammen. Da diese beispielsweise angeführten Arbeiten zeitlich mehr als 50% seiner gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellten und der Bw. dies zur Gänze in seinem Büro ausführe, stelle dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen…
…die Aufwendungen berücksichtigt werden könnten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilde. Dagegen brachte der Bw. mit Schriftsatz vom 14. September 2002 das Rechtsmittel der Berufung ein und wendet sich im Wesentlichen dagegen, dass das Arbeitszimmer als im…
…oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." …
…dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Ein Arbeitszimmer liegt dann "im Wohnungsverband", wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Eigenheimes darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (VwGH 29.07.2010, 2006…
…lit b UStG 1944 und berechtigten daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die geltend gemachten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer wurden nicht anerkannt, da es sich bei dem Arbeitszimmer nicht um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit handelte. Der Mittelpunkt der unterrichtenden Tätigkeit liege am Unterrichtsort…
…Erstellung der Buchhaltung, den Zahlungsverkehr, Abrechnungen mit den Gebietskrankenkassen zu verwenden. Ungeachtet der vorgeblichen ausschließlichen betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers muss geprüft werden, ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist…
…zu verwenden. Ungeachtet der vorgeblichen ausschließlichen betrieblichen bzw. beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers ist die Prüfung entscheidend, ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild bzw. nach…
…im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (Grundsatz). Lediglich dann, wenn ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig…