…und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände in der Wohnung nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Bildet ein Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Dass…
…eindeutig den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar. Das Arbeitszimmer sei im vorgelegten Plan als Wohnzimmer bezeichnet, weil dies der ursprüngliche Bauplan sei. Dies sage aber nicht über die tatsächliche Nutzung aus. Zugegebenermaßen sei allerdings das Vorzimmer gemischt genutzt. Gegebenenfalls wäre eine aliquote Kürzung der geltend…
…Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, da im Arbeitszimmer die Korrespondenz sowie die Rechnungslegung und Buchhaltung erledigt wird und die sehr zeitaufwendige Vorbereitung für den jeweiligen Dolmetschtermin durchgeführt wird." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs.1 Z 2 lit.d EStG 1988 gemäß der…
…den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilde. Gegen die Bescheide wurde mit Schriftsatz vom 20.10.2009 fristgerecht berufen und als Begründung folgendes vorgebracht: Der Bw. halte sich während des Semesters (zu dessen Beginn er jeweils neu angestellt werde), ungefähr acht Stunden pro Woche an der…
…Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.4.2000, 95/14/0022). Weiters hat der Verwaltungsgerichtshof auch schon ein mehrmals täglich befahrenes "Gebiet der ständigen Patrouillentätigkeit" als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit angesehen…
…können allenfalls vom Bw. vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden. Aus genannten Gründen sind die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung des im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers nicht erfüllt, zumal das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Bw. bildet (§ 20 Abs…
…tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Da die Berufungswerberin im Streitjahr zu 74% im Außendienst tätig gewesen sei, habe sie das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht nicht zu mehr als der Hälfte beruflich genützt. Es bilde daher nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit…
…das Aufsuchen der RSC beruflich erforderlich gewesen sei, so seien die dortigen Aufenthalte nur von kurzer Dauer gewesen und allenfalls insgesamt in einem derart untergeordneten Ausmaß, dass ein weiterer Mittelpunkt seiner Tätigkeit dadurch wohl nicht unterstellt werden könne. Diese Tatsache werde auch in der Bestätigung…
…Begründend wurde ausgeführt, dass der Berufungswerber seit Oktober 1996 von zu Hause aus als "Home based"-Techniker arbeite. Das Arbeitszimmer werde daher nur ausschließlich beruflich genutzt und bilde den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Es werde daher ersucht die Werbungskosten des Arbeitszimmers i…
…Grund der Tatsache, dass dieses nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit als Physiotherapeutin bildet, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG. Die Notwendigkeit des Arbeitszimmers und dessen ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung bedarf daher keiner Überprüfung mehr. Der materielle…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." Nach den Erläuternden…
…ist der Bw. nochmals (vgl. S 8 der BE vom 19. Oktober 1999) darauf hinzuweisen, dass diese gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 schon deshalb nicht abgesetzt werden können, weil im Streitjahr 1998 der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Bw. nicht…
…beruflichen Zweckes gebeten. Weiters wurde die Bw. um nähere Erläuterung gebeten, ob sie bereits honorierte Konzertauftritte abgehalten bzw. bereits eine verbindliche Zusage erhalten habe. In einem weiteren Schreiben vom 28. Juni 2006 brachte die Bw. ergänzend folgendes vor: Wohnort/Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit Der…
…um ihren Studenten ein höheres Ansehen zu verschaffen bzw. um diese besser promoten zu können. Folglich liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich der Einkunftsquelle aus dem Lehrauftrag an der Universität nicht im in Rede stehenden Arbeitszimmer. Die beantragten Aufwendungen hinsichtlich des Arbeitszimmer sind folglich…
…liege der Mittelpunkt der Tätigkeit eindeutig in der Pfarre und nicht im Arbeitszimmer. Ein Arbeitszimmer müsse auch unbedingt notwendig sein. Dem Bw. stünden die Pfarrkanzleien zur Verfügung, wo auch die anfallenden Arbeiten erledigt werden könnten. Schließlich müsse ein Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt…
…entbehrlich anzusehen sei. Der Bw. stehe in zwei Beschäftigungsverhältnissen. An den jeweiligen Dienstorten stehe ihm für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten kein Arbeitraum zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit sei jedoch ein wesentlicher Teil seiner Beschäftigung, daher stelle das Arbeitszimmer jedenfalls den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar. Die vom…
…2001 eingebrachten Berufung führt der Bw. aus, es sei unrealistisch, anzunehmen, ein Musiker stelle sich einfach auf die Bühne und bediene seine Instrumente. Auf eine Stunde Auftritt kämen zumindest täglich zwei und mehr Stunden harte Probenarbeit. Ein Musiker habe daher mehrere Mittelpunkte der beruflichen Tätigkeit…
…Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, mit -355,27 € festgesetzt wurden. Begründend wurde ausgeführt, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde. Diese…
…ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, ist aus Sicht der Einkunftsquelle, für die das Arbeitszimmer notwendig ist, vorzunehmen (VwGH 25.2.2004, 2003/13/0124). Eine solche einkunftsquellenbezogene Beurteilung erfordert außerdem eine Prüfung, ob mehrere Tätigkeiten als eine einzige…
…Am 31.3.2012 verstarb der Berufungswerber. Mit Schriftsatz vom 5.4.2012 wurde vom steuerlichen Vertreter die fehlende Berufungsbegründung nachgereicht und darin die Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die D bestritten. Bei der vom Berufungswerber ausgeübten unselbständigen Tätigkeit in einem Krankenhaus in XY…