…Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. II. Zur Einräumung des Wohnrechtes Aus dem Gesamtzusammenhang leuchtet hervor, dass die Bw. ihren Anspruch auf Einräumung des Wohnrechtes aus ihrem Recht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis ableitet. Nach § 758 ABGB…
…das Finanzamt ausgeführt, zu einer Erstattung der Erbschaftssteuer könne es nur dann kommen, wenn ein Widerruf der Schenkung im Sinne des § 947 ff ABGB erfolgt sei. Das Wohnungsrecht sei mit dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes anzusetzen (amtl. Bewertung 4,5 €/m², ergibt bei 85…
…im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 leg.cit. zufließen. Nach § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. …
…Kost, Waren Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes anzusetzen. Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe, maximal 600…
…Bewertung des vermögenswerten Rechtes. Wie aus der Berufungsvorentscheidung ersichtlich (siehe ihr beigelegtes Berechnungsblatt) wurde der monatliche Fruchtgenuss an dem Grundbuchskörper EZ A GB B GStNr. C, Grundstück samt Wohnhaus, nach § 17 Abs. 2 BewG mit 750 € als Mittelpreis des Verbraucherortes angesetzt. Seitens des unabhängigen…
…Dem Vorschlag der Bw., den üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes für ein Haus in G mit monatlich 6.000,00 S anzunehmen, sei der Prüfer gefolgt (dies decke sich ungefähr mit Mietpreisen von Mietwohnungen im Gemeindegebiet an der Untergrenze). Somit ergäbe sich ein Jahreswert von 240…
…Dienstbarkeit beurkundet worden und die Dienstbarkeit von ursprünglich unentgeltlich auf entgeltlich geändert worden. Zur Ermittlung des Wertes des bedungenen Entgeltes hat das Finanzamt den üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes für die Pflege ab Vertragsnachtrag mit € 280,00 geschätzt und dazu die Hälfte der monatlichen Betriebskosten…
…müsste. Der übliche Mittelpreis des Verbraucherortes könne zum Tragen kommen, wenn es sich bei dem zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut um ein am Markt in vergleichbarer Ausstattung zur entgeltlichen Nutzung angebotenes und genutztes Wirtschaftsgut handelt. Eine Marktmiete sei in der Praxis aufgrund des eher eingeschränkten Interessentenkreises…
…von der Sachbezugsverordnung insoweit abzuweichen, als diese nicht dem § 15 Abs 2 EStG 1988 entspreche. Die gesetzliche Bestimmung laute auf "Mittelpreis des Verbraucherortes". Dem könne zwar mit den angegebenen Quadratmeterpreisen, nicht aber mit 75 % der tatsächlichen Kosten entsprochen werden. Hinsichtlich der vom Finanzamt als außergewöhnliche…
…von der Sachbezugsverordnung insoweit abzuweichen, als diese nicht dem § 15 Abs 2 EStG 1988 entspreche. Die gesetzliche Bestimmung laute auf "Mittelpreis des Verbraucherortes". Dem könne zwar mit den angegebenen Quadratmeterpreisen, nicht aber mit 75 % der tatsächlichen Kosten entsprochen werden. Hinsichtlich der vom Finanzamt als außergewöhnliche…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 mit dem Mittelpreisen des Verbraucherortes, also jenem Betrag, der aufgewendet hätte werden müssen, um die Ware im freien Verkehr zu beschaffen, zu bewerten. Da die Firma A AG die Mobiltelefone auf Betreiben des Berufungswerbers erst beschafft hat, entspricht ihr Schaden…
…929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2…
…71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2 Abs…
…am Verbrauchsort üblichen Mittelpreisen. Es ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Wohnungsrecht und Fruchtgenuss stellen Nutzungen dar, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind…
…929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2…
…festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Der Wert (= ortsüblicher Mittelpreis) sei nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt, er müsste jenem…
…Kost, sonstige Sachbezüge) sind gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Der übliche Mittelpreis am Verbrauchsort ist der Betrag, den der Empfänger der Sachbezüge am Verbrauchsort hätte aufwenden müssen, um sich die Güter und Leistungen im freien Wirtschaftsverkehr zu beschaffen…
…festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" wäre diesbezüglich auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2 Abs…
…929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2…
…sind die üblichen Mittelpreise des Verbraucherortes anzusetzen (§ 17 Abs. 2 BewG). Dieser Wert ist nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt, dass der Geldbetrag anzusetzen ist, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen. Ortsübliche Mietpreise sind diesbezüglich durchaus…