…worin angenommen wurde, dass er die Abgabe umgehend zu entrichten im Stande sei, mit der Frage, warum dies auf die anderen Miterben, denen die restlichen 78% zugefallen seien, nicht zutreffe. In der Folge nahm der Unabhängige Finanzsenat Einsicht in die Verlassenschaftsakten der G., der M…
…für die Bw. die Erbschaftssteuer mit 9.939,82 € festgesetzt, dabei ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in der Steuerklasse V in Höhe von 45.181.58 €. Am xx.xx.2009 verstarb die weitere Miterbin TJ. Eine diesbezügliche Verlassabhandlung unterblieb mangels eines Aktivnachlasses (§ 153…
…wurde für die Bw. die Erbschaftssteuer mit 9.939,82 € festgesetzt, dabei ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in der Steuerklasse V in Höhe von 45.181.58 €. Am xx.xx.2009 verstarb die weitere Miterbin KJ. Die Verlassenschaft war jedoch überschuldet, sodass gemäß …
…Sinne des bürgerlichen Rechts sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Wenn mehrere Personen Erben sind (Miterben), so erben sie nach den Grundsätzen des Zivilrechtes ideelle Anteile am Nachlassvermögen…
…Einbringlichmachung auch zu versuchen sei, sei der Haftungsbescheid rechtswidrig. Mit Klage vom 11. Februar 2004 sei er von den Miterben GK und Dr. GG auf Zahlung von je 381,20 € geklagt worden, da im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung am 25. Februar 2003 vereinbart worden sein…
…BG V angeforderten Aktes A (OZ 31), in welchem dokumentiert ist, dass die Miterbinnen GK und Dr. GG den Bw auf Bezahlung der ihnen vorgeschriebenen Erbschaftssteuer in Höhe von je 381,20 € geklagt haben. Die Ermittlungsergebnisse wurden dem Finanzamtsvertreter, der auf eine Stellungnahme verzichtete…
…die Apotheke seien unter fremdüblichen Bedingungen im Rahmen eigener Gewerbebetriebe erfolgt, die entsprechenden Einkünfte seien auch versteuert worden. Frau R-T habe ihre Leistungen teilweise selber erbracht und sich teilweise eines entsprechend qualifizierten Mitarbeiters bedient. Die Arbeiten seien auch außerhalb der Apothekenräumlichkeiten vorgenommen worden. Darüber…
…Liegen Umstände vor, die die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe erkennen lassen, so ist die Geltendmachung der Haftung beim Miterben jedenfalls gerechtfertigt. Auch ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Vorschreibung an einen Gesamtschuldner berechtigt, wenn die Einhebung beim anderen mit großen Schwierigkeiten verbunden ist…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Geltendmachung einer Haftung sei in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Die Auswahl aus mehreren als Haftungspflichtige in Betracht kommender Miterben, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und…
…ersucht: monatliche Bewertung des Wohnungsrecht für Fr. D.M.monatliche Bewertung des Nutzungsrechts der übrigen Miterben. Zu der Bewertung wird weiters um Bekanntgabe der umfassten Nutzflächen ersucht. Weiters bitte eine Kopie der Baupläne dieser Nutzungsobjekte beilegen." Mit Schriftsatz vom 20. März 2007 wurde das Wohnungs-…
…1 Z. 3 GrEStG nicht zum Zuge kommen, die, wie erwähnt, nur den Grundstückserwerb durch Miterben von der Besteuerung ausnimmt. Demnach konnte die Berufungswerberin die ihr letztlich zugefallenen Liegenschaftsanteile, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, nicht von Todes wegen, sondern nur auf Grund eines…
…auf Vorlage seiner Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und führte in Replik auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung aus, dass im zu beurteilenden Fall alle Beteiligten Miterben im Sinne des § 533 ABGB wären. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall wesentliche gesetzlichen…
…Erwerb in Höhe von S 954.690,00 mit | S | 248.219,40 | Erbschaftsteuer (gerundet gemäß § 204 BAO) | S | 248.219,00 Begründung: Da die Abgabe bei der Miterbin TS teilweise uneinbringlich ist, ergeht dieser Bescheid an Sie als Haftungsbescheid (…
…€ 3.070,00). Dem trat auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2008 nicht entgegen. Auch die Auswahl aus mehreren als Haftungspflichtige in Betracht kommender Miterben, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes…
…Oktober 2003 bereits besiegelt, als Partei des mit € 0 (S 0) angesetzten Anteils der Einkünfte unter anderem "H.S. und Miterben" auf. Da der namentlich Genannte (ehemals Geschäftsführer der GmbH & CoKG) aber schon im Jahr 2001 verstorben war, konnte er ab dem Zeitpunkt des…
Davon abgesehen lassen die hier vorliegenden Umstände nur den Schluss zu, dass die in Rede stehende Maßnahme auch ihrer Art nach nicht geeignet gewesen sein konnte, die Ertragslage zu verbessern. Dies schon deshalb nicht, weil es, wie bereits oben (unter Punkt 4) ausgeführt, der Bw…
…Vollstreckungswege einzubringen. Insgesamt kann daher davon keine Rede sein, dass die Abgabenschuld bei der Eigenschuldnerin ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Auch die Auswahl aus mehreren als Haftungspflichtige in Betracht kommenden Miterben, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil…
…der Erbauseinandersetzung vereinbarte Zuteilung des Vermögens ansehen." Im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation des § 15a ErbStG stellt die Zuteilung von Kommanditanteilen an eine weitere Miterbin im Rahmen eines Erbübereinkommens keine freibetragschädliche Übertragung dar. Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: Erbanfall zu zwei Drittel: | Wert der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vom 27. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. April 2006, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: 1.) Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen wird entsprechend der Aufstellung…
…Auslegung des Gesetzes darstellt. Der Verfassungsgerichtshof stellt in diesem Erkenntnis aber auch klar, dass er gegen eine Bemessungsgrundlage, die auf die quotenmäßige Aufteilung des Nachlasses zwischen den Miterben - ohne Rücksicht auf ein nachfolgendes Erbteilungsübereinkommen - abstellt, keine Bedenken hegt. Aus dem Zweck des § 15 a ErbStG…