…an die Ehegattin, die sonst keine Einkünfte erzielt, wurden als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Tätigkeit der Gattin, mit der kein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen wurde, umfasst die Mithilfe bei der Korrespondenz. Eine über die familienhafte Mitarbeit im Sinne des § 90 und 98 ABGB hinausgehenden Beschäftigungsumfanges, für den…
…lernen angeführt. ..... Auf Grund der vorgelegten Unterlagen sind die Tätigkeiten des Sohnes als familienhafte Mitarbeit zu werten. Das Beschäftigungsverhältnis ..... wird steuerlich nicht anerkannt, die Aufwendungen sind aus den Betriebsausgaben auszuscheiden (Gewinnzurechnung im Jahr 2005: € 1.261,--). (.....) Tz 4 - Ausgaben gemäß § 20 EStG: 1. Repräsentationsaufwendungen…
…zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Wenn Kinder im elterlichen Betrieb mitarbeiten, gründet sich die Verbindlichkeit der Kinder…
…üblichen (und auch im Rahmen der Beistandspflicht gem. § 137 Abs. 2 ABGB forderbaren) familienhaften Mitarbeit im oben beschriebenen Sinn überschritten hätte. Sollten daher tatsächlich Zahlungen an die Söhne geleistet worden sein, so sind diese - wie bereits ausgeführt - als Akt der Einkommensverwendung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.…
…die an den Gatten oder das Kind gezahlten Beträge keine Betriebsausgaben dar (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band III A, § 4 Abs. 4 EStG 1988 allgemein, TZ 3.1). Wenn Kinder im elterlichen Betrieb mitarbeiten, gründet sich die Verbindlichkeit der Kinder idR nicht auf…
…als Sekretärin bezeichnet wurde, deren Arbeitsgebiet die Durchführung aller sekretariatstypischen Arbeiten, die Erstellung von Projektunterlagen, die Mitarbeit im kaufmännischen Bereich sowie das Marketing umfasse. Andere Unterlagen über diesen Arbeitsvertrag seien, so teilte das Arbeitsamt E in einem gleichfalls vorgelegten Schriftsatz vom 23. September 1999 mit…
…Umstände und die Vielfältigkeit der Aufgaben (Reinigung, EDV, Reparatur) darauf hin, dass es sich bei den ausgeführten Arbeiten des Lebensgefährten um jene Art von Mitarbeit im Erwerb eines nahen Angehörigen handelte, wie sie unter Familienmitgliedern üblich ist, die jedoch steuerlich unbeachtlich ist. Dafür spricht auch…
…ergeben. Eine häufige Form ist die Mitarbeit im Betrieb (familienhaftes Verhältnis, Dienst - bzw. Werkvertrag). Es müssen eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und Einkommensverwendung zulassen, wobei entsprechende Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit zu Lasten des die Betriebsausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. Doralt…
…an die Ehegattin des Bw. nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Zu den Zahlungen an die Kinder Mario Franz und Romana in Höhe von 35.000,00 S und 42.500,00 S: Wenn Kinder im elterlichen Betrieb mitarbeiten, gründet sich die Verbindlichkeit der Kinder idR…
…ergeben. Eine häufige Form ist die Mitarbeit im Betrieb (familienhaftes Verhältnis, Dienst- bzw. Werkvertrag). Es müssen eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und Einkommensverwendung zulassen, wobei entsprechende Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit zu lasten des die Betriebsausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. Doralt…
…Die Geldmittel sind dem Sohn wie im Berufungsverfahren dargelegt auch aus privaten familiären Gründen hinsichtlich eines Alterswohnsitz gewährt worden. Der Verlust der Geldmittel ist daher privat veranlasst und kann somit steuerlich nicht geltend gemacht werden Ad Nichtanerkennung einer GesnbR (Mitarbeit im Betrieb des Ehemanns Dr…
…und Anstand. Im Zweifel ist deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führt beim Leistenden einerseits zu keinen Betriebsausgaben oder Werbungskosten bzw. beim Leistungsempfänger…
…400,00 € Allgemeine Ausführungen: Bei der Beurteilung von Verträgen (Rechtsbeziehungen, Arbeitsvereinbarungen, u.ä.) zwischen nahen Angehörigen (die im gegenständlichen Fall unzweifelhaft vorliegen; vgl. § 25 BAO) steht die Abgrenzung zwischen betrieblicher Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG 1988) und lediglich aus dem Naheverhältnis heraus erklärbaren Zahlungen …
…entfalteten Tätigkeiten nicht den nach der Judikatur erforderlichen Voraussetzungen, sodass die in diesem Zusammenhang geltend gemachten Aufwendungen keine Betriebsausgaben sind. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung gründet sich die Verbindlichkeit von Kindern, die im elterlichen Betrieb mitarbeiten, in der Regel nicht auf einen Dienstvertrag…
…genaue wöchentliche Arbeitszeit sei aber im gegenständlichen Fall nicht konkret festgelegt worden. Botenfahrten, Reinigungsarbeiten, Telefondienste würden typisch familienhafte Tätigkeitsinhalte darstellen. Die Gattin hätte auch keine Stunden- bzw. sonstige Arbeitsaufzeichnungen vorgelegt. Da die gesetzlichen Erfordernisse für die Anerkennung der Mitarbeit im Betrieb nicht vorliegen würden und…
…der Mitarbeit im Betrieb nicht vorliegen würden und es sich gegebenenfalls nur um eine Tätigkeit auf Basis eines rein familienhaften Verhältnisses handle, würden keine Lohnaufwendungen für die Gattin als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Punkt 12a. Abschreibung Arbeitszimmer/Lagerraum: Im Prüfungszeitraum wurden Räumlichkeiten (Kellergeschoss) im Ausmaß…
…tatsächlich erbrachte (und werthaltige) Leistungen nicht Bagatellbeträge ausbedingen würden. Im Übrigen - dies wird der Vollständigkeit halber festgehalten - würde die Auszahlung allein von Bagatellbeträgen auf eine steuerlich ebenfalls nicht zu Betriebsausgaben führende Abgeltung für eine Mitarbeit im Rahmen eines Familienverhältnisses hinweisen (siehe VwGH 22.9.1999…
…selbständiger Arbeit zu. Wie auch schon in den Vorjahren (ab 2002) machte sie - neben anderen Werbungskosten und Betriebsausgaben - im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 im Zusammenhang mit ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Werbungskosten aus dem Titel eines Psychologiestudiums in Salzburg in Höhe von 8.845,50 € (7.190…
…Für die Kapitalhingabe bzw. Einlage in die Gesellschaft (29.201,72 €) wird unter Bezug auf die Tatsache, dass Herr M. im Betrieb nicht mitarbeitet, ein Gewinnanteil von 50% (4.236,38 €) Herrn M. zugerechnet." Mit Schreiben vom (Montag) 6. September 2004 erhoben K…
…September 1988) teilte die stille Gesellschaft dem Finanzamt gemäß § 120 BAO den Inhalt des Gesellschafterbeschlusses vom 20. August 1988 mit. Demnach bezog HDE aufgrund seiner nunmehrigen Mitarbeit im Betrieb ab dem 1. August 1988 einen Vorweggewinn von 14.000 S monatlich, der ihm jedenfalls zukam…