…der Gegenüberstellung der gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung zu treffen. Liege diesbezüglich ein Mißverhältnis vor, so handle es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, der entgeltliche Teil sei meist ein Kauf- oder Tauschvertrag. Daraus ergebe sich klar, dass eine vereinbarte Gegenleistung nicht als Teil der…
…übliche angemessene Gegenleistung um 25 % (teilweise schon 20 %) unterschreitet, welche Ansicht des VwGH sowohl mit der Lehre als auch mit der Verwaltungspraxis übereinstimmt. Daraus folgt im konkreten Fall, dass aufgrund der Gegenüberstellung von Leistung und Gegenleistung ein Missverhältnis vorliegt (mehr als 30 %) und daher hinsichtlich…
…Naheverhältnis (Geschwister) ein, dann rechtfertigt das aus der Gegenüberstellung der gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung sich ergebende offenbare Missverhältnis den Schluss auf die objektive Bereicherung des Bw. und auf das Vorliegen des teilweisen Schenkungswillens zumindest bei der zuwendenden Schwester. Dieser Wille braucht im Übrigen…
…ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht aufgrund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG), also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern aufgrund eines Vergleiches der Verkehrswerte bzw. der gemeinen Werte zu treffen, weil die Steuer von…
…ist (siehe zu Obigem auch: Dr. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Rz 50 f zu § 3 ErbStG). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist dabei anhand der Überlegung, dass im täglichen Leben nicht steuerrechtliche…
…und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswert nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleiches der Verkehrswerte (Verkehrswert des Grundstückes) zu treffen. Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und…
…und in welchem Ausmaß ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleiches der Verkehrswerte zu treffen (vgl. das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27.05.1999 und…
…solche "gemischte Schenkung" kommt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht (VwGH 14.10.1991, 90/15/0084; vom 27.5.1999, 96/16/0038). Hinsichtlich der Wertdifferenz ist die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH…
…solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleiches der Verkehrswerte bzw. der gemeinen Werte zu treffen (siehe die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Fellner, Erbschafts- und…
…eine Bereicherung und für den anderen Teil auf jeden Fall nur eine Vermögenseinbuße ergebe, dass sich die Ungewissheit also nur auf das Ausmaß der Bereicherung oder Vermögenseinbuße auswirken kann. Ein bei Gegenüberstellung der gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung sich ergebendes auffallendes Missverhältnis stellt bei…
…der "Erhalt des Familienbesitzes" in der Präambel als ein wesentlicher Zweck des Vertrages deklariert. Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist dabei - wie seitens des Bw im Vorlageantrag völlig zutreffend unter Verweis auf die VwGH-Judikatur dargelegt…
…ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht aufgrund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG), also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern aufgrund eines Vergleiches der Verkehrswerte bzw. der gemeinen Werte zu treffen, weil die Steuer von…
…Verhältnissen der Personen zu vermuten ist, dass sie einen aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil vermischten Vertrag schließen wollen (Fellner, aaO, § 3 Rz 36). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der…
…Dezember 2002 wurde im Wesentlichen dahin begründet, dass bei einem offenbaren Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, wie im vorliegenden Fall, von der Schenkungsabsicht und damit einer gemischten Schenkung auszugehen sei. Die Vertragsannahme könne aufgrund der mit Unterfertigung vereinbarten Übergabe nicht in Abrede gestellt werden. Mit…
…und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH 19.4.1995, 94/16/0258; vom 17.12.1998, 96/16/0241 uva). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH 19.4.1995, 94/16/0258; vom 17.12.1998, 96/16/0241 uva). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung…
…ErbStG). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist dabei anhand der Überlegung, dass im täglichen Leben nicht steuerrechtliche Bewertungsvorschriften die grundlegende Wertvorstellung der Vertragspartner über das Verhältnis der wechselseitigen Leistungen beeinflussen, anstelle der steuerlichen Einheitswerte aufgrund…
…und in welchem Ausmaß ein offenbares Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleichs der Verkehrswerte zu treffen, weil die Steuer von…
…einschließlich des vom Übergeber entnommenen Vermögens in Höhe des steuerlichen Eigenkapitals - mit einem Verkehrswert von ca S 5.100.000,00 übernommen. Sowohl der Übergeber als auch der Bw hatten detaillierte Kenntnisse vom übergebenen Betrieb. Ihnen war daher das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bekannt…
…und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH 19.4.1995, 94/16/0258; vom 17.12.1998, 96/16/0241 uva). Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein solches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung…