…dass zwischen den beiden Angehörigen kein fremdüblicher Mietzins vereinbart worden sei, wird daher seitens des Unabhängigen Finanzsenates als durchaus schlüssig erachtet, war demzufolge das (Haupt-)Mietverhältnis zwischen dem Berufungswerber einerseits und der Ehegattin des Berufungswerbers andererseits mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen und waren damit zu Recht…
…Besserung der wirtschaftlichen Lage eines (fremden) Bestandnehmers über einen Zeitraum von 9 Jahren nicht unerschüttert, sprich ohne gerichtliche Geltendmachung der ausständigen Mietzinse, geblieben wäre. Zusammenfassend war das Mietverhältnis zur XGmbH bereits vor Eintritt in eine Liebhabereiprüfung als nicht fremdüblich gestaltet und somit außerhalb einer der…
…vom 20.3.2002 zeige - aufgrund der von Beginn an bestehenden mietrechtlichen Beschränkungen gar keine positiven Einkünfte mehr erzielen könne und das Mietrecht selbst keinen Wert mehr darstelle. Es bestehe ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Einkommensteuer auf den Aufrechnungsbetrag und den im Bereich…
…angedacht, den großen Wohnraum zu trennen. Er wäre eine Einheit gewesen. Der Referent referiert kurz die letzte den Parteien bekannt gegebene Berechnung zum Vergleich Ertragswert/Errichtungskosten und führt aus, dass bei einem Missverhältnis von einem Fehlen eines angemessenen Mietzinses ausgegangen wird. Dr. RABEL stellt klar…
…Wohnung in der M.-Gasse im Mietvertrag vom 2. November 1988 ein monatlicher Gesamtmietzins von 2.500,- S vereinbart. Für eine im 2.Obergeschoss (OG) des Hauses gelegene, 140 m² große Wohnung sei dagegen in einem Mietvertrag aus dem Jahr 1985 ein monatlicher Mietzins von…
…umgesetzt worden. Es werde daher der Antrag gestellt, anstatt des bisher herangezogenen Richtwertmietzinses einen nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand angemessenen Hauptmietzins zur Anwendung zu bringen und den angemessenen Mietzins einer laufenden Indexanpassung nach dem Verbraucherpreisindex 1986 zu unterziehen. Zum Vorbringen, beim die…
…aus entgeltlichen und unentgeltlichen Elementen vermischten Vertrag schließen wollten. Dies kommt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht (VwGH vom 14. Oktober 1991, Zl. 90/15/0084). Ist die Steuer von der Gegenleistung zu erheben, ist diese nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes…
…Jahresrohertrages") der Abzug "für laufende Erhaltung und Mietausfallwagnis" (nicht einmal auf die zuvor genannten Durchschnittswerte, sondern lediglich) auf 45%, dann ergebe sich ein Ertragswert ca in Höhe des zuletzt bekannt gegebenen Kaufpreises. Somit könne nicht davon ausgegangen werden, dass mit dem beigebrachten Gutachten ein "Missverhältnis…
…Verlusten geführt hat." Damit hat der Verwaltungsgerichtshof zu verstehen gegeben, dass ein Missverhältnis zwischen (zu niedrigem!) Mietzins und Investitionskosten für die Betriebsvermögenseigenschaft eines solchen Gebäudes schädlich ist. Im Erkenntnis vom 23.02.2010, 2007/15/0003, ergänzte der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf das vorgenannte Erkenntnis…
…Umsatzsteuer - zum gezahlten Kaufpreis - S 3,7 Millionen (Seite 2 des Schreibens vom 5. April 2007) - wurde nicht in Abrede gestellt: Argumentiert wird lediglich, das aufgezeigte Missverhältnis lasse nicht den Schluss zu, dass es sich bei der gegenständlichen Eigentumswohnung, deren "Kaufpreis ... relativ hoch bemessen war"…
…für die Errechnung der weiteren Überschreitungen. III. Der Mietzins und die auf ihn entfallende Umsatzsteuer sind am ersten eines jeden Monats im Vorhinein unter Einräumung eines 5-tägigen Respiros vom Mieter auf das Konto des Vermieters ... durch Bankeinzug zu überweisen. IV. Das Mietverhältnis beginnt mit…
…hervor: Punkt II: Das Mietverhältnis beginnt am 1.8.1998 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Die Vermieterin verzichtet auf Kündigung, ausgenommen bei- qualifizierter Nichtzahlung des Mietzinses oder- bei erheblich nachteiligem Gebrauch des Mietobjektes. Punkt III und IV: Der Hauptmietzins entspricht den Kategoriemietzins D unbrauchbar…
…dass ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen bezahlter und vereinnahmter Miete besteht, denn es ergibt sich aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001, dass Einnahmen von rund 474.000 S Ausgaben von rund 350.000 S (darin enthalten die Mietzinse) einander gegenüberstehen und somit auch ein Überschuss von…
…Gattin des Berufungswerbers als Vermieterin auftritt, spricht grundsätzlich für ihre Dispositionsbefugnis über Mietsache und -einkünfte, wenn auch der Vertrag nicht klar erkennen lässt, auf welches Konto die Mietzinszahlungen gehen. Nach dem Vertragstext könnte dieses Konto auch das des Berufungswerbers sein. Blickt man im Weiteren in…
…der Garage auf das fremdüblich vereinbarte und bezahlte Mietentgelt verweisen kann, verhält es sich beim Haus so, dass mein Sohn nicht nur sämtliche laufende Betriebskosten, sondern auch sämtliche anfallende Reparaturen aus eigenem trägt. Eine solche Vorgangsweise ist durchaus fremdüblich und spricht für ein fremdübliches Mietverhältnis…
…dokumentieren ist. Ergibt sich daraus, dass der Gesamtüberschusszeitraum in einen Missverhältnis zum üblichen Kalkulationszeitraum steht, so spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Aus den Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997) für den Anwendungsbereich der LVO I und II für Vermietungen, die vor dem 14. November 1997…
…genannt - ein, dass das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliege und daher ein freier marktkonformer Mietzins nicht verrechnet werden dürfe. Ohne diese gesetzliche Einnahmenbeschränkung wäre ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen. In ergänzenden Schriftsätzen wurde ausgeführt: - 17.05.2004: Aus der beiliegend übermittelten Prognoserechnung ergebe sich, dass unter…
…der Bw. durch die Einsparung von Kosten für eine andere Wohnungsnahme jedenfalls eine Bereicherung erfährt und die vom Bw. vorgebrachten Einschränkungen ausschließlich auf den subjektiven und persönlichen Verhältnissen des Bw. basieren. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort, den der…
…jahrelang nicht in der Lage gewesen wäre, die Villa angemessen zu vermieten. Die ungünstige Lage neben der Westbahnstrecke und die Größenordnung hätte keine Interessenten gefunden. Das Mietverhältnis wäre mit der Bw. fortgesetzt worden und mit 22.1.2001 auf einen Mietzins von S 22.000…
…zweiten Satzes im Punkt IV. der beiden Bestandverträge "Die Betriebskosten samt den anteiligen auf die Liegenschaft entfallenden öffentlichen Abgaben werden jährlich im Nachhinein gesondert abgerechnet, da nicht zu erwarten ist, dass diese im Verhältnis zum Mietzins einen größeren Umfang erreichen" wäre die Bw. dazu gezwungen…