Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.L., vom 5. April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. März 2002 betreffend Gebührenerhöhung 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Gebührenerhöhung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zuge einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SOT Süd-Ost Treuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oberwart betreffend Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Investitionszuwachsprämie für das Jahr…
…dass bei Anwendung des strittigen Progressionsvorbehaltes, ebenso wie bei Prüfung des Missbrauchtatbestandes innerstaatliches Recht und Besteuerungsgrundsätze anzuwenden sind. Vermögensverwaltung Gemäß dem Schreiben der MF vom 27.11.1997 ist der Unternehmensgegenstand der M der gewerbliche Handel mit Wertpapieren, was durch Vorlage des Gesellschaftsvertrages belegt wurde…
…Erg. zu § 44 Tz 14). Nur eine dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessene Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bzw. die gesamte Gestaltung der Umgründungsmaßnahmen kann den Missbrauchstatbestand erfüllen (vgl. VwGH 2.8.2000, 98/13/0152, mwN). In diesem Sinn kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…
…steuerlich motivierte Gestaltungen hintanzuhalten. Anlagenabgänge aus betriebswirtschaftlichen Gründen seien jedenfalls keine dem Missbrauchstatbestand zu unterwerfenden Geschäftsfälle. Der Großteil der Anlagenabgänge sei in den letzten Monaten der ersten Hälfte der Nutzungsdauer erfolgt. Wäre eine Mindestbehaltefrist im Gesetz verankert (und nicht erst durch eine bis heute nicht…
…0113 führte er dazu Folgendes aus: Vermietet der Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Einfamilienhaus oder eine ihm gehörende Eigentumswohnung dem Arbeitgeber und bekommt er diese(s) vom Arbeitgeber wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so wird durch einen solchen Vorgang der Missbrauchstatbestand iSd § 22 BAO erfüllt…
…Erkenntnis vom 23.5.1990, 89/13/0272 - 0275 den Fall einer Liebhabereibeurteilung und das Erkenntnis vom 20.6.1995, 92/13/0268 die Änderung der Gewinnermittlungsart. Als Konsequenz der Anwendung des Missbrauchstatbestandes gemäß § 22 BAO seien die Zinsen der Bw. zuzurechnen und die Aufwendungen…
…wie unter Fremden - vor. Das Erfordernis der Fremdüblichkeit wurde aus mehreren Gründen nicht erfüllt und es wurde diese Rechtsgestaltung in der Absicht der Steuervermeidung (Verlustabschöpfung) ohne erkennbaren verständlichen außersteuerlichen Grund vorgenommen, weshalb auch der Missbrauchstatbestand im Sinne des § 22 BAO verwirklicht wurde. Wien, am 13…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…
…im 12. Bezirk. Ein Arzt mit Kassenpraxis könne nur dann überleben, wenn er neben seiner Praxis als angestellter Arzt tätig sei. Zum Missbrauchstatbestand sei zu sagen, dass die A GesmbH in der Vergangenheit Verluste bilanziert habe, die vornehmlich aus dem relativ hohen Sachaufwand, welcher für…
…im 12. Bezirk. Ein Arzt mit Kassenpraxis könne nur dann überleben, wenn er neben seiner Praxis als angestellter Arzt tätig sei. Zum Missbrauchstatbestand sei zu sagen, dass die A GesmbH in der Vergangenheit Verluste bilanziert habe, die vornehmlich aus dem relativ hohen Sachaufwand, welcher für…
…sei. Aus diesem Grunde sei ein Totalgewinn mit Sicherheit zu erzielen, sodass aus dem Titel Liebhaberei der Vorsteuerabzug nicht versagt werden könne. (6) Zur eigentlichen Darstellung der Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges erfolge die Begründung mit dem Missbrauchstatbestand des § 21 BAO: Der Missbrauch bestehe laut Finanzamt darin…
…00 €; AfA ca. 56.000,00 €; Finanzierungskosten ca. 50.000,00 €) entspricht. Da die vorstehende Vorgangsweise den Missbrauchstatbestand im Sinne des § 22 BAO erfüllt und zudem einem Fremdvergleich nicht standhält, wird die Vermietung der Grundstücke "S-Str. xx" und "SZ-Str. yx…
…wurde weder der luxuriöse Charakter der Baulichkeiten (Swimmingpool, etc) noch die exklusive Einrichtung (zB TV- und Stereoanlage um netto ca. 37.600,00 €) berücksichtigt. Da die vorstehende Vorgangsweise den Missbrauchstatbestand im Sinne des § 22 BAO erfüllt, einem Fremdvergleich nicht standhält und der bisherige Naturalbezug…
…38.000,00 €) zu sehen, dem § 22 BAO entgegenwirken möchte, und wurde damit im konkreten Fall der Missbrauchstatbestand verwirklicht. Durch diese missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 22 BAO hat die Abgabenerhebung im vorliegenden Fall so zu erfolgen, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…
…Abgabepflichtiger kann im Rahmen der Gestaltungsfreiheit wählen, welchen Weg er wählt. Abgesehen vom Missbrauchstatbestand (Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) ist dem Abgabenrecht eine Bestimmung fremd, wonach ein tatsächlich gewählter, wenn auch unüblicher Weg zur Erreichung eines…