…beim geprüften Unternehmen zu erfassen seien, könne nicht gefolgt werden, da die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige…
…ist zu klären, ob die Frage des Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22…
…Finanzbehörden sind dazu verhalten, diese Modelle ua auf Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu untersuchen. Dies ist aber noch kein Vorwurf eines Fehlverhaltens, sondern dient ausschließlich dazu, den Abgabenanspruch des Abgabengläubigers zu sichern. Damit war von vornherein klar, dass die de…
…Mieteinkünften ohne verifizierbare Gegenleistung sei im Wirtschaftsleben äußerst ungewöhnlich und sei nur vor dem Hintergrund der Steuervermeidung erklärbar. Die formelle Überlassung der Mieteinkünfte sei nach Ansicht des Finanzamtes als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Rechts zu qualifizieren und erfülle somit den Tatbestand des § 22 BAO…
…041482/6-IV/4/98, auch der Besteuerung zu Grunde zu legen. In Bezug auf die Gestaltungen der Vertragsbeziehungen seien zwei der insgesamt herangezogenen Vergleichsfälle als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnet worden, während in allen übrigen Fällen (trotz des Vorliegens drittvergleichsfähiger Vertragsgestaltungen) in Anwendung der wirtschaftlichen…
…Element) seien von der Behörde nachzuweisen (vgl. VwGH, 29.11.1998, 88/14/0184). Eine ungewöhnliche Gestaltung sei jedenfalls dann kein Missbrauch i.S.d. § 22 BAO, wenn diese durch beachtliche außersteuerliche Gründe gerechtfertigt werden könne; mit anderen Worten: Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liege nicht vor…
…von BwM ein funktionierendes Buchungssystem und eine sehr gute Auslastung bestehen, kann nun BwF mit Unterstützung ihres Gatten das Objekt weiterführen, diese Lösung war jedoch eindeutig von außen erzwungen. Es ist bei Prüfung der vorgelegten Darstellung offensichtlich, dass im gegenständlichen Fall KEIN Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten…
…von BwM ein funktionierendes Buchungssystem und eine sehr gute Auslastung bestehen, kann nun BwF mit Unterstützung ihres Gatten das Objekt weiterführen, diese Lösung war jedoch eindeutig von außen erzwungen. Es ist bei Prüfung der vorgelegten Darstellung offensichtlich, dass im gegenständlichen Fall KEIN Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten…
…und Erträge nach Belieben zwischen den Gesellschaften und dem Einzelunternehmen zu verschieben, sodass eindeutig ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliege. Die Leistungen des Personals würden ohnedies durch besonders hohe Personalkosten beim Einzelunternehmen abgedeckt. Die Sachaufwendungen fielen bei einem Gewerbebetrieb an und es bestehe kein…
…erheblichen Sachaufwendungen in der Ordination anfallen. Bei Konsolidierung der Zahlen der A-GesmbH mit der Ordination würde die Ordination ein negatives Ergebnis aufweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liege ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor, wenn der gewählte Weg ohne das…
…standen. Der Umstand, dass darüber hinaus auch die Pferdezucht der privaten Lebenssphäre des Mag. MX zuzuordnen ist (bzw. dass allenfalls ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Zivilrechtes vorliegt), stellt grundsätzlich ebenfalls eine neue, bei Erlassung der ursprünglichen Bescheide noch nicht bekannte Tatsache dar. Diese Erkenntnis erschloss…
…vorliege. Das Gebäude werde daher nicht zu unternehmerischen Einnahmenserzielung, sondern zur Befriedigung privater Wohnbedürfnisse genutzt. Der Weg der steuerlichen Vermietung samt Geltendmachung von Vorsteuern stelle nach Ansicht der Betriebsprüfung einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar. Der Betriebsprüfer hat am 5. März 2002 das Vermietungsobjekt besichtigt. Dazu…
…bereits geeinigt haben, ein Vertrag über die Einräumung eines Optionsrechtes einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts bedeutet. Aus der Höhe des Bindungsentgeltes müsse der Schluss gezogen werden, dass es dem Empfänger des Anbotes wirtschaftlich unmöglich ist, von der Annahme des Anbotes abzusehen, und er…
…Ansicht sind, dass § 12 Abs. 2 Z 2 Iit a UStG im vorliegenden Fall gar nicht anwendbar ist, erlauben wir uns folgenden Hinweis: Auch ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, den die Abgabenbehörde unterstellen könnte, wenn sie ausführt, dass gegenständlich eine rechtliche Gestaltung gewählt worden sei, die…
…041482/6-IV/4/98, auch der Besteuerung zu Grunde zu legen. In Bezug auf die Gestaltungen der Vertragsbeziehungen seien zwei der insgesamt herangezogenen Vergleichsfälle als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnet worden, während in allen übrigen Fällen (trotz des Vorliegens drittvergleichsfähiger Vertragsgestaltungen) in Anwendung der wirtschafltichen…
…weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahle. Der BFH sei mit diesem Erkenntnis von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen, nämlich dass derartige Mietverträge einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. In seiner Begründung führe der BFH aus: "(...) Die Unterhaltszahlung einerseits und die Erfüllung…
…Fall ergebe dies eine Nettokaltmiete von 977,39 € monatlich; laut mündlichem Mietvertrag betrage der Mietzins 1.000,00 € exkl. Umsatzsteuer zuzüglich Betriebskosten. Diese Beträge seien bis dato stets in voller Höhe bezahlt worden. Es liege kein Missbrauch von zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Ziel…
…Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt hat liegt vor (Punkt 6). Die gegenständliche Gestaltung ist daher als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 Abs…
…werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung er erheben wären. Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des …
…frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…