…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…
…auseinandergesetzt. Die Behauptung, der Großbetriebsprüfer habe nicht genau unterschieden, ob eine als aktive Rechnungsabgrenzung erfasste Mietzinsvorauszahlung oder ein Mietrecht vorliege, es quasi eine bloße Ausweisfrage sei, sei eine Schutzbehauptung und zu erwidern, dass für den Fall einer aktiven Rechnungsabgrenzung diese auf die Leasingvertragsdauer aufzulösen wäre…
…Bw. als Geschäftsführer der SE GmbH die Vereinbarung vom 11. Mai 1994 mit dem Hauseigentümer getroffen hat, ist zur Klärung der Streitfrage - Verkauf einer Einkunftsquelle oder Mietzinsvorauszahlung - nicht von Bedeutung. Wie der Bw. selbst vorgebracht hat, würde eine Willenseinigung zwischen zwei Vertragsparteien nie zustande kommen…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben (Einkommensteuer für die Jahre 2004 und 2005) ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im Zuge einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: 1) Mietzinsvorauszahlung betr…
…von ATS 1,5 Mio. als echte Mietzinsvorauszahlung zur Gänze im Jahr des Zuflusses (so die Rechtsansicht des Finanzamtes) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so die Rechtsansicht des Bw.) zu versteuern ist. Der Bw. bezog im Streitjahr laut Erklärung…
…auch im gegenständlichen Fall keine Elemente eines Darlehensvertrages erkennbar oder seitens des Bw. behauptet wurden, stellt die Zahlung des G an den Bw. eine Mietzinsvorauszahlung, die für die Firma B geleistet wurde, dar, da der tatsächliche Empfänger der Förderung (= Zuschuss zur Anmietung des Grundstückes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 11 am 31. August 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk betreffend Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatz- und…
während jenem gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 ob der unter Punkt 1 dieser Entscheidung getroffenen Erwägungen teilweise Folge zu geben ist. In Ansehung der Ausführungen der Punkte 1 und 2 sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1987 und 1987 wie folgt zu…
…neben dem Mietzins die Umsatzsteuer vom Mietzins, Betriebskosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr, eine Investitionsablöse, der Wert vom Bestandnehmer vorzunehmender baulicher Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen, Mietzinsvorauszahlungen und Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten in die Bemessungsgrundlage. (vgl. Frotz Hügel Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33 TP 5 GebG und die…
…seien. Strittig sei somit die Rechtsfrage, ob eine als Mietvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten eines Mietrechtes, und ob die Leistung der Mietzinsvorauszahlung als besonderes Entgelt zusätzlich zur laufenden Miete anzusehen sei. Die Betriebsprüfung bestreite nicht, dass ein Mietrecht existiere; es mangle jedoch an einem besonderen…
…Abs. 1 EStG 1988 zusteht oder ob Herstellungskosten eines Gebäudes durch die von der A geleisteten (Mietzinsvoraus-)Zahlungen finanziert wurden und diese Mietzinsvorauszahlungen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln sind. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Die astG wollte im SC ein Fitness-Center betreiben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
…16.885,75 | | S/€ | | S/€ | und weiters, dass die Mietzinsvorauszahlung inklusive Umsatzsteuer € 56.684,81 betrage. Mit Bescheid vom 4. März 2004 setzte das Finanzamt die Rechtsgebühr nunmehr in Höhe von € 10.558,71 (das entspricht…
…vereinbaren die Parteien die Verpflichtung der Mieterin eine pauschalierte Mietzinsvorauszahlung in Höhe von € 75.000,- zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen, welche den vereinbarten Mietzins für die ersten 10 Jahre ab Abschluss des Vertrages abgilt. Die Mietzinsvorauszahlung sowie das Entgelt von € 30.000,-gemäß Punkt…
…wie z.B. über eine Behandlung der Investitionen als Mietzinsvorauszahlung oder über eine Ablöse der Investitionen seitens der Hausgemeinschaft bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Mietverhältnis. Im Zuge der Schlussbesprechung wurde klargestellt, dass sich in der Wohnung Top 6 vor Eintritt von ER in das Mietverhältnis…
…S 318.000,00 (26.500,00x12x10). Das Finanzamt berücksichtigte im nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 den Gesamtbetrag der Mietzinsvorauszahlung als Einnahme bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Schriftsatz vom 28.10.2002 führt der steuerliche Vertreter des Bw…
…festgelegten Bestandzins iHv. ATS 2,-/m² ... zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ergibt." Laut Aktenvermerk des Finanzamtes vom 13. November 2000 wurde die vereinbarte Mietzinsvorauszahlung in zwei Teilbeträgen - nämlich ATS 1,5 Mio. im Jahre 1998, der weitere Betrag von ATS 2 Mio. im Jahr 1999…
…Ansicht bestehen, dass über den bestehenden Wert der Wohnung ein Vermögenszuwachs eingetreten sei, dann seien am ehesten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vertretbar. Sollte die strittige Zahlung entsprechend der Vereinbarung als Mietzinsvorauszahlung behandelt werden, wären die Einnahmen auf die Dauer der Miete aufzuteilen. Außerdem wären…
…S. GmbH & CoKG, Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Mietzinsvorauszahlung dem Garagennutzer eine allfällige Einräumung des Vorranges des grundbücherlich zu seinen Gunsten einzuverleibenden Bestandrechtes gegenüber allfälligen hypothekarischen Lasten auf der Baurechtseinlage zu verschaffen. VIII. Die Vertragsteile halten fest, daß der Garagennutzer berechtigt ist…