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UFSW RV/1535-W/08Mietzinsbeschränkung hinsichtlich Garagenplätzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…

UFSW RV/2448-W/11Mietzinsbeihilfe nach Indexanpassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001. Die bloße Indexanpassung aufgrund einer im Mietvertrag vorgesehenen Wertsicherungsklausel erfüllt keinen dieser Tatbestände. Ab 1.4.2011 liegen daher nicht mehr alle Voraussetzungen zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe vor. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2. September 2011

UFSL RV/0563-L/08Bestandvertrag, Mietzinsänderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…89/15/0140, auf deren Entscheidungsgründe verwiesen wird) die Auffassung vertritt, dass bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage dem Urkundenprinzip und dem in §§ 21 und 22 GebG 1957 enthaltenen Grundgedanken Rechnung tragend…

UFSW RV/1940-W/10Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2010

…Dieser Betrag wurde erstmals mit dem Einkommen 2009 überschritten (€ 10.616,70). Daher ist dieser (neue) Betrag ab den 1.1.2010 für die Mietzinsberechnung heranzuziehen. Von 2009 auf 2010 erfolgte also ein "Sprung" der Einkommensgrundlage von € 8.818,05 auf € 10…

UFSW RV/3349-W/07Mietzinsvorauszahlung als Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Verbesserungsbeiträge ab 1. Oktober 2006 entsprechend angehoben worden seien, womit die Mietzinsbeihilfe ab 1. Oktober 2006 im folgenden Unfang zu gewähren sei: | Einbehaltener Anhebungsbetrag monatlich | 103,47 | Bisher einbehaltener HMZ der Wohnung monatlich | 65,61 | Einbehaltener HMZ Gemäß § 45 MRG…

UFSW RV/0339-W/06Gepfändete Beträge vermindern nicht das für die Mietzinsbeihilfe relevante Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…Gerhard Weinmann, vom 26. März 2001 betreffend Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem Erkenntnis des VwGH vom 22.12.2005…

UFSW RV/1788-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…prüfen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung lautet: "Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 ist für die Berechnung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen, wobei Abfertigungen ebenfalls zum Einkommen zählen (Antrag 2004 =…

UFSW RV/1767-W/05Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Bescheid über die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe vom 7.7.2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Abweisung des Antrages vom 16. Mai 2003 betreffend Gewährung einer Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…

UFSW RV/0427-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…

UFSW RV/1931-W/03Antrag eines Vermieters auf Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSW RV/0381-W/13Mietzinsbeihilfe nicht für Geschäftslokal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…Ausdrücklich angeführt ist, dass der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Lagers und Detailverkauf für Teppiche und Textilien sowie Groß-und Kleinhandel mit Waren aller Art verwendet werden darf. Mit Bescheid vom 23.4.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Mietzinsbeihilfe gem. § 107…

UFSW RV/2271-W/12Gewährung einer Mietzinsbeihilfe als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…vom 15. März 2011 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7.300,00 € überschritten habe und der Abgeltungsbetrag in der Folge…

UFSW RV/2883-W/09Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

… 107 EStG 1988 - Mietzinsbeihilfe - für den Zeitraum ab Jänner 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht eine Witwenpension samt Ausgleichszulage von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (laut Lohnzetteldatenauskunft für das Jahr 2008 brutto €…

UFSG RV/0193-G/07Die Ausgleichszulage ist in die Ermittlung des für die Mietzinsbeihilfe maßgeblichen Einkommens einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…gegenteilige Auslegung würde dazu führen, dass durch die Einbeziehung einer Einkommensgrenze von € 7.300 jährlich der weitaus größte Teil jener Personen, die nur ein geringes Einkommen beziehen, vom Bezug der Mitzinsbeihilfe von nun an ausgeschlossen wäre. Darin liegt wohl eine unangebrachte soziale Härte!" Im…

UFSW RV/2900-W/06Keine Mietzinsbeihilfe, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…

UFSW RV/2692-W/06Berechnung des maßgeblichen Einkommens für Zwecke der Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 18. Juli 2006 betreffend die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) ab dem 1. Mai 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Pensionistin und erzielt ausschließlich…