…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
…Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001. Die bloße Indexanpassung aufgrund einer im Mietvertrag vorgesehenen Wertsicherungsklausel erfüllt keinen dieser Tatbestände. Ab 1.4.2011 liegen daher nicht mehr alle Voraussetzungen zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe vor. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2. September 2011
…89/15/0140, auf deren Entscheidungsgründe verwiesen wird) die Auffassung vertritt, dass bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage dem Urkundenprinzip und dem in §§ 21 und 22 GebG 1957 enthaltenen Grundgedanken Rechnung tragend…
…Dieser Betrag wurde erstmals mit dem Einkommen 2009 überschritten (€ 10.616,70). Daher ist dieser (neue) Betrag ab den 1.1.2010 für die Mietzinsberechnung heranzuziehen. Von 2009 auf 2010 erfolgte also ein "Sprung" der Einkommensgrundlage von € 8.818,05 auf € 10…
…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…
…Verbesserungsbeiträge ab 1. Oktober 2006 entsprechend angehoben worden seien, womit die Mietzinsbeihilfe ab 1. Oktober 2006 im folgenden Unfang zu gewähren sei: | Einbehaltener Anhebungsbetrag monatlich | 103,47 | Bisher einbehaltener HMZ der Wohnung monatlich | 65,61 | Einbehaltener HMZ Gemäß § 45 MRG…
…Gerhard Weinmann, vom 26. März 2001 betreffend Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem Erkenntnis des VwGH vom 22.12.2005…
…prüfen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung lautet: "Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 ist für die Berechnung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen, wobei Abfertigungen ebenfalls zum Einkommen zählen (Antrag 2004 =…
…die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Bescheid über die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe vom 7.7.2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Abweisung des Antrages vom 16. Mai 2003 betreffend Gewährung einer Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Ausdrücklich angeführt ist, dass der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Lagers und Detailverkauf für Teppiche und Textilien sowie Groß-und Kleinhandel mit Waren aller Art verwendet werden darf. Mit Bescheid vom 23.4.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Mietzinsbeihilfe gem. § 107…
…vom 15. März 2011 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7.300,00 € überschritten habe und der Abgeltungsbetrag in der Folge…
… 107 EStG 1988 - Mietzinsbeihilfe - für den Zeitraum ab Jänner 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht eine Witwenpension samt Ausgleichszulage von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (laut Lohnzetteldatenauskunft für das Jahr 2008 brutto €…
…gegenteilige Auslegung würde dazu führen, dass durch die Einbeziehung einer Einkommensgrenze von € 7.300 jährlich der weitaus größte Teil jener Personen, die nur ein geringes Einkommen beziehen, vom Bezug der Mitzinsbeihilfe von nun an ausgeschlossen wäre. Darin liegt wohl eine unangebrachte soziale Härte!" Im…
…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…
…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 18. Juli 2006 betreffend die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) ab dem 1. Mai 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Pensionistin und erzielt ausschließlich…