…und Verbesserungsbeitrages durch den Vermieter nach § 14d WGG. Rz 1251: Die Entscheidung des Gerichtes (Gemeinde) ist für die Abgabenbehörde bindend. Die Abgabenbehörde ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöhung als Vorfrage gemäß § 116 Abs. 2 BAO zu beurteilen (VwGH 21.12.1989, 89/14/0203)…
…in Höhe von 60% vorzunehmen, da sich bei der Ermittlung des Anteils der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche ein Anteil von 84,33% an begünstigten Flächen ergebe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.3.2011 gab das Finanzamt dem Begehren teilweise statt. Statt einer Kürzung in Höhe…
…das Mietverhältnis auf weitere 15 Jahre, mit Nachtrag vom 29.8.2011 auf insgesamt 50 Jahre ab Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Kaufpreis mit dem Mietzins gegenverrechnet wird, sodass der Käufer nichts mehr zu zahlen hat. Sollte dies erforderlich sein…
…beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, erachtet, entgegen der Ansicht des Finanzamts, den vereinbarten Mietzins von zehn Euro ... als fremdüblich. Gemäß den Ausführungen des Sachverständigen handelt es sich bei dem Mietobjekt um einen sanierten Altbau, das über eine normale Ausstattung verfügt, jedoch über keine Küche und…
…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
…Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001. Die bloße Indexanpassung aufgrund einer im Mietvertrag vorgesehenen Wertsicherungsklausel erfüllt keinen dieser Tatbestände. Ab 1.4.2011 liegen daher nicht mehr alle Voraussetzungen zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe vor. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2. September 2011
…89/15/0140, auf deren Entscheidungsgründe verwiesen wird) die Auffassung vertritt, dass bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage dem Urkundenprinzip und dem in §§ 21 und 22 GebG 1957 enthaltenen Grundgedanken Rechnung tragend…
…Dieser Betrag wurde erstmals mit dem Einkommen 2009 überschritten (€ 10.616,70). Daher ist dieser (neue) Betrag ab den 1.1.2010 für die Mietzinsberechnung heranzuziehen. Von 2009 auf 2010 erfolgte also ein "Sprung" der Einkommensgrundlage von € 8.818,05 auf € 10…
…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…
…Verbesserungsbeiträge ab 1. Oktober 2006 entsprechend angehoben worden seien, womit die Mietzinsbeihilfe ab 1. Oktober 2006 im folgenden Unfang zu gewähren sei: | Einbehaltener Anhebungsbetrag monatlich | 103,47 | Bisher einbehaltener HMZ der Wohnung monatlich | 65,61 | Einbehaltener HMZ Gemäß § 45 MRG…
…Gerhard Weinmann, vom 26. März 2001 betreffend Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem Erkenntnis des VwGH vom 22.12.2005…
…prüfen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung lautet: "Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 ist für die Berechnung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen, wobei Abfertigungen ebenfalls zum Einkommen zählen (Antrag 2004 =…
…die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Bescheid über die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe vom 7.7.2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Abweisung des Antrages vom 16. Mai 2003 betreffend Gewährung einer Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…vom 07.01.2016 (persönlich überreicht: 08.01.2016) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10.12.2015 betreffend Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Ausdrücklich angeführt ist, dass der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Lagers und Detailverkauf für Teppiche und Textilien sowie Groß-und Kleinhandel mit Waren aller Art verwendet werden darf. Mit Bescheid vom 23.4.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Mietzinsbeihilfe gem. § 107…
…vom 15. März 2011 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7.300,00 € überschritten habe und der Abgeltungsbetrag in der Folge…