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UFSW RV/3361-W/02Vorschreibung einer Erhöhung bei einer bescheidmäßig festgesetzten Mietvertragsgebühr nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, St. Nr. XY, vom 29. Jänner 2002 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Gebührenerhöhung wird aufgehoben…

UFSW RV/3098-W/02Vorschreibung einer Erhöhung bei einer bescheidmäßig festgesetzten Mietvertragsgebühr nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch H.M., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2001, St.Nr.XY betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: 1) Die Berufung gegen den Gebührenbescheid betreffend Bogengebühr wird…

UFSW RV/1466-W/04Heranziehung des Vermieters für Entrichtung der Mietvertragsgebühr mittels Gebühren- Mitzahlungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006

…die Mieterin vertraglich verpflichtet war, sämtliche mit der Errichtung des Mietvertrages verbundenen Kosten und Gebühren zu tragen, wäre die Vorschreibung der Mietvertragsgebühr an sie (allenfalls an ihre deutsche Adresse) zu richten gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen…

UFSW RV/0574-W/04Mietvertrag auf bestimmte + unbestimmte Dauer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.M.., N., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Februar 2004 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert…

UFSW RV/1779-W/03Bei Selbstberechnung wurde kein Gleichschriftenvermerk angebracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2006

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.M., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. August 2003 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs…

UFSS RV/0004-S/05Verträge über die Nutzung von Software für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Preis sind gebührenpflichtige Mietverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr., vertreten durch Dr.Dr. Hawel Wirtschaftstreuhand, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 5020 Salzburg, Eichetstraße 9-11, vom 7. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 8. April 2003, StNr. 078/9864, ErfNr…

UFSW RV/0935-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmmte Dauer abgeschlossen bezeichnet worden ist, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben worden ist. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011Teil 2/2

- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…

UFSW RV/0936-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen bezeichnet wurde, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben wurde. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb von Lokalen eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP5 Abs. 3 3. Satz GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011Teil 2/2

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…

UFSW RV/1903-W/02Nachträgliche bedingte Herabsetzung der beurkundeten monatlichen Hauptmietzinse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…mit dem bekämpften Bescheid eine Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 7 GebG in Höhe von S 553.377,00 vor, wobei für die Berechnung der Bemessungsgrundlage, ebenso wie bei der Bemessung für die Mietvertragsgebühr selber, die in den §§ 5 und 6 des Mietvertrages aufgeführten Beträge herangezogen…

UFSW RV/2347-W/02Gesamtschuldverhältnis bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (z.B. Mietvertrag)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Rechtsgebühr vom 20. April 1999 entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…

UFSW RV/3631-W/02Vertragsübernahme bei einem Bestandvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt, 2340 Mödling, Enzersdorferpl. 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. März 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.xxx/2001 entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/0936-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen bezeichnet wurde, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben wurde. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb von Lokalen eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP5 Abs. 3 3. Satz GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…

UFSW RV/2926-W/02Gleichschriftengebühr bei verspäteter Gebührenanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. April 1999 betreffend Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert:   | 1. Gemäß § 33 TP…

UFSW RV/0132-W/06Gebührenpflicht eines Mietantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 1. Dezember 2005, St.Nr. x, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Dem berufungsgegenständlichen Bescheid liegt folgender Mietantrag zu…

UFSS RV/0146-S/02Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag ist bei beidseitigem Kündigungsverzicht gebührenrechtlich als auch auf bestimmte Dauer abgeschlossen zu beurteilen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Reinhard Ratschiller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Rechtsgebühr gem. § 33 TP 5 GebG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung   Gegen diese Entscheidung…

UFSL RV/0563-L/08Bestandvertrag, Mietzinsänderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…

UFSW RV/2233-W/02Einbeziehung der Neben- und Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage gemäß § 33 TP 5 GebG 1957 Schätzung der Nebenkosten bei Bestandverträgen gemäß § 184 BAO (hier: keine)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Hans Winter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Rechtsgebühren vom 13. Februar 2001 entschieden wie folgt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene…

UFSW RV/0595-W/05Vertragsübernahme bei einem Bestandvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Kolingasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2004, St. Nr. XY, betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung…

UFSW RV/2713-W/02Kündigungsverzicht bei vertraglich vereinbarter unbestimmter Dauer nur durch die Mieterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch ALIX FRANK Rechtsanwälte KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 3. Juli 2001 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSL RV/0249-L/02Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Wiesauer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…