27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, ***Adr Stb***, über die Beschwerde vom 13. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Juli 2023 betreffend die Gebühr für den Bestandvertrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, über die Beschwerde vom 4. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. Juni 2021, Steuernummer N-1, Erfassungsnummer N-2, betreffend Gebühr gemäß § 33 TP…
Gemäß § 279 Abs. 1 2. Satz BAO ist das Verwaltungsgericht berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, St. Nr. XY, vom 29. Jänner 2002 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Gebührenerhöhung wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch H.M., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2001, St.Nr.XY betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: 1) Die Berufung gegen den Gebührenbescheid betreffend Bogengebühr wird…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 06.11.2014 erging der Bescheid über die Festsetzung der Mitvertragsgebühr iHv € 270 für den am 20.02.2012 zwischen der Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf.) als Mieterin und AB als Vermieter (im Folgenden Vermieter) abgeschlossenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 28.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.01.2014, x betreffend Gebühren zu Recht erkannt…
…worden. Das Finanzamt habe angenommen, die gegenständliche Zusatzvereinbarung sei gebührenrechtlich ein Vertrag von bestimmter Dauer (5 Jahre). Im Ergebnis sei die mit EUR 16.557,86 selbst berechnete Mietvertragsgebühr auf EUR 26.129,60 erhöht worden. Die Bf. wendet sachliche Unbilligkeit der Gebührennachforderung ein. Gemäß …
…teilweise (dh hinsichtlich Büroflächen im Ausmaß von rund 2.200 m2 ein Vertrag von bestimmter Dauer (10 Jahre). Im Ergebnis sei die mit EUR 31.235,70 selbst berechnete Mietvertragsgebühr auf EUR 47.126,90 erhöht worden. Die Bf. wendet sachliche Unbilligkeit der Gebührennachforderung ein…
…die Mieterin vertraglich verpflichtet war, sämtliche mit der Errichtung des Mietvertrages verbundenen Kosten und Gebühren zu tragen, wäre die Vorschreibung der Mietvertragsgebühr an sie (allenfalls an ihre deutsche Adresse) zu richten gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen…
…gebundene Beträge wurden nicht nachgewiesen), spricht sich das Finanzamt für eine Anerkennung bis zum Höchstbetrag des § 18 Abs 3 Z 2 EStG aus. Die übrigen beantragten Aufwendungen (Mietvertragsgebühr und Ablöse) stellen jedoch nach Ansicht des ho. Finanzamtes auch keine Sonderausgaben iSd § 18 EStG 1988 dar…
…Durchführung von Werbemaßnahmen durch den Vermieter zugunsten der Unternehmen der Mieter nicht mehr zu den Leistungen aus dem Mietvertrag gehört und das für diese Werbeleistungen entrichtete Entgelt nicht in die Bemessungsgrundlage der Mietvertragsgebühr einbezogen werden kann. Die Berufungswerberin ist Generalpächterin und Betreiberin des Einkaufszentrums "FISCHAPARK" …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.M.., N., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Februar 2004 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert…
…seien notwendig für den Betrieb des Unternehmens, aber nicht für die Überlassung der Bestandsache zu erbringen gewesen. "So werden auch beispielsweise bei einem Wohnungsmieter die Aufwendungen für Strom und Gas nicht in die Bemessungsgrundlage für die Mietvertragsgebühr einbezogen. … Dass die verbrauchsabhängigen Betriebskosten von der…
Unter Beachtung der rechtlichen Ausführungen zu den Beschwerdepunkten A, B und C hat das BFG daher den Beschwerden teilweise stattgegeben, die angefochtenen Bescheide abgeändert und die Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG vorläufig von der Minimalmiete zuzüglich Betriebskosten, USt und Instandsetzungskosten für eine unbestimmte Dauer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.M., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. August 2003 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr., vertreten durch Dr.Dr. Hawel Wirtschaftstreuhand, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 5020 Salzburg, Eichetstraße 9-11, vom 7. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 8. April 2003, StNr. 078/9864, ErfNr…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…