…8 lit. b EStG gestellt worden. Das Finanzamt gelange unter Berücksichtigung aller Umstände zu der Ansicht, dass diese Rückschenkung einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO darstelle und daher steuerrechtlich nicht anzuerkennen sei. Die Einkünfte und steuerpflichtigen Umsätze aus der…
…Vermögen an den Geschenknehmer besteht, sondern der tatsächliche Beweggrund für die formalrechtliche Eigentumsübertragung zwischen den Eheleuten die willkürliche Herbeiführung eines Steuervorteiles ist. Den Ehegatten sind somit bei der steuerrechtlichen Zuordnung ihres Vermögens die Grenzen der Fremdüblichkeit und des Missbrauchsverbotes gesetzt. Sie können keineswegs Wirtschaftsgüter oder…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 33 Abs.4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit § 33 Abs. 4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Dezember…
…Auch sei die Konzentration von Investitionen in einer einzelnen Konzerngesellschaft der Gewährung der Investitionszuwachsprämie nicht hinderlich, weshalb die von der Abgabenbehörde erster Instanz durchgeführte Vergleichsrechnung kein Beweis für das Vorliegen eines Missbrauchs gemäß § 22 BAO sein könne. In der Stellungnahme der Betriebsprüfung zur Berufung wurde…
…00 €; AfA ca. 56.000,00 €; Finanzierungskosten ca. 50.000,00 €) entspricht. Da die vorstehende Vorgangsweise den Missbrauchstatbestand im Sinne des § 22 BAO erfüllt und zudem einem Fremdvergleich nicht standhält, wird die Vermietung der Grundstücke "S-Str. xx" und "SZ-Str. yx…
…mangelnde Ablöse). Zudem liege nach den Kriterien der Rz 694b der UmgrStR kein wirtschaftliches Eigentum der GmbH vor. Missbrauch liege auch vor. Eine eventuelle Erweiterung der Büroräumlichkeiten im Erdgeschoß zu Lasten der im Obergeschoß befindlichen Wohnung müsse schon aufgrund des Familienstandes, der repräsentativen Einrichtung der…
…wäre. Unter einer Umgehung der Abgabepflicht wird die Vermeidung oder das Hinausschieben der Abgabenzahlungspflicht verstanden. Im Hinblick auf den Grundsatz der amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO) hat die Abgabenbehörde das Vorliegen eines Missbrauchs nachzuweisen. Bleibt die Handlung des Abgabepflichtigen unerklärlich, so obliegt es diesem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Josef Pointinger und Dipl-Ing. Klemens Weisz über die Berufung des CL, vertreten durch KW, vom 7. April und 23. August 2005 gegen die Bescheide des…
…entsprechend der Judikatur richtig ausgeübt. Es besteht ein wesentliches öffentliches Interesse daran, dass aus nicht ernst gemeinten Vertragsverhältnissen bzw mißbräuchlichen Vertragskonstruktionen keine steuerlichen Vorteile gezogen werden dürfen. d. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Umsatzsteuer 2002 war daher rechtlich zulässig. 4. Ist bereits der Mietvertrag…
…beim Bw. die gesamte Vorsteuer in den Jahren 2002 und 2003 und für die Zeiträume 1-3/2004 und 7-9/2004 zu lukrieren. Es treten daher die in den Mißbrauchsfällen in § 22 BAO vorgesehenen Rechtsfolgen ein. Da der gewählte Weg über den Mietvertrag nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 + 36, vom 10. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Jänner 2000 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
…die durch die Errichtung künstlicher Konstruktionen mit dem alleinigen Ziel der Erlangung eines Steuervorteils gekennzeichnet sind. Damit wurde vom EuGH erstmals klargestellt, dass missbräuchliche Konstruktionen zur Umgehung einer Kapitalverkehrssteuerpflicht nicht beachtlich sind, sondern der dahinter stehende wahre Sachverhalt zu besteuern ist. Es steht jedermann frei…
…Richtlinie" präzisiert. In § 2 Abs. 1 dieser VO zu § 94 Abs. 2 EStG sei ein Mißbrauch im Sinne des § 22 BAO nur dann nicht anzunehmen, wenn durch eine schriftliche Erklärung folgende Aussagen bestätigt werden: 1. Die Gesellschaft entfaltet eine Betätigung, die über die bloße Vermögensverwaltung…
…Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsrechten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß Abs. 2 leg. cit. sind, sofern ein Missbrauch vorliegt, die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen…
…im Gesamtkonnex betrachtet werden. Nicht alleine der Ankauf der Liegenschaft ist bei der Beantwortung der Frage zu bewerten, ob ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, sondern alle Rechtsgeschäfte und deren zeitlicher Ablauf: -Verkauf der 100 %-Anteile an der XGmbH von FrauB. an einen Hr…
…GmbH dazwischengeschaltet wird, wenn der Bw. selbst die Verwaltungsarbeit macht und er selbst der einzige Dienstnehmer der H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31. März 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Plachetka & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bez. betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
…zu § 108 e EStG zugrunde gelegen. Das in TZ 6 zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes treffe im vorliegenden Fall nicht zu, da kein Mißbrauch gegeben sei. Zum Sichtag 31.12.2004 wäre noch nicht in Erwägung gezogen worden, die ST LKW Flotte nach B zu verlegen…
…anstatt auf Abs. 4 (Doktoratsstudium) verwiesen wird. Die Absicht des Gesetzgebers ist trotz dieses Fehlers aus den parlamentarischen Protokollen des Nationalrates jedoch eindeutig nachvollziehbar, und zielt auf die Verhinderung des Mißbrauches von Sozialleistungen durch mehrfachen, unentschlossenen oder vorsätzlichen Studienwechsel, wobei der günstige Studienerfolg das entscheidende…