…2003 waren beruflich veranlasste Mehrkosten einer doppelten Haushaltsführung in Höhe von € 4.253,06 sowie Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von € 2.100,-- als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der beantragte Mehrbetrag von insgesamt € 1.638,90 war nicht anzuerkennen. Der Berufung war daher…
…Alleinverdiener sind, stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung ab 2/2004 keine Werbungskosten dar. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Ausland ist demnach aus privaten Gründen erfolgt." In der dagegen erhobenen Berufung wird unter Hinweis auf die einschlägige VwGH-Judikatur sowie einige UFS-Entscheidungen ausgeführt, dass…
… 16 Anm. 25). Auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Bleibe am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH…
… 16 Anm. 25). Auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Bleibe am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH…
…nicht geeignet, von einer eigenen Haushaltsführung am Wohnsitz ihrer Eltern zu sprechen. Bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können zwar allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden, Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die…
…Lastenverteilung allein Sache der Partner ist. Die österreichische Rechtsprechung anerkennt "Familienheimfahrten" mitunter selbst nach der Ehescheidung, wenn sich der Steuerpflichtige z.B. wegen der Kinder weiterhin am Familienwohnsitz aufhält. Aber auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten «Haushaltsführung» anerkannt…
…des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Vorerst ist strittig, ob die Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung, wozu auch die Familienheimfahrten zählen, Werbungskosten darstellen. Der Berufungswerber ist ledig und steht seit 1. September 2001 in…
…in Y. Die Bw. sei daher gezwungen, in L. einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berücksichtigung der Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 setzt bei alleinstehenden Steuerpflichtigen u.a. voraus, dass die…
…bedingt ist. Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung stehen die Aufwendungen für die Wohnung am Betriebs- oder Dienstort sowie die Kosten für die Familienheimfahrten zu (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 346 und 356). Auch bei alleinstehenden Steuerpflichtigen können Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden, solange…
…stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist allerdings, dass die "Bleibe" am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung (der Mehrkosten für die Wohnung) und ist die Zurechnung zum Grundbetrag und zum Funktionszuschlag der Auslandsverwendungszulage jedenfalls sachlich angemessen (UFS, 21.07.2009, RV/0792-I/07). . Zweck dieser Zuwendung ist wohl eine Abgeltung der menschlichen Trennungsbelastung wie auch der tatsächlichen…
…anzuwendenden Fassung ist zudem der Abzug von Werbungskosten für Familienheimfahrten der Höhe nach mit dem Betrag des höchsten Pendlerpauschales (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988) begrenzt, wobei die jährliche Höchstgrenze (im Streitjahr: 2.100 €) auf den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung (hier:…
…Höchstgrenze (im Streitjahr: 2.421.- €) auf den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung (hier: Jänner bis April und Juni bis Dezember 2004, d.s. 11 Monate) umzurechnen ist. Daraus ergibt sich im Berufungsfall eine Begrenzung der abzugsfähigen Kosten für Familienheimfahrten mit insgesamt 2.219,25.- €…
…Nimmt der Steuerpflichtige eine Erwerbstätigkeit an einem außerhalb der üblichen Entfernung zum Wohnort gelegenen Arbeitsort auf und ist ihm weder die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz noch eine Verlegung der Wohnung an den Ort der Erwerbstätigkeit zumutbar, stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung einschließlich der Heimfahrten…
…die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und…
…Zu den Kontoführungskosten werde angeführt, dass eine bargeldfreie Abrechnung diverser entstehender Ausgaben wie Miete, Telefon- oder Betriebskosten notwendig sei und daher direkt mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stünden. Ebenso sei die Verwendung einer Kreditkarte, die auf Grund regelmäßiger Dienstreisen in das Ausland zur Buchung…
…ist diese Tatbestandsfrage zu bejahen, da die Dienstzuteilung des Bw., aus der die steuerfrei bezogenen Auslandsverwendungszulagen resultieren, als kausal für die geltend gemachten Werbungskosten (Kosten doppelter Haushaltsführung und Aufwendungen für Familienheimfahrten) anzusehen sind. Wenn also wie im vorliegend zu beurteilenden Fall gegeben, durch (pauschal) steuerfrei…
…dass "(...) der belangten Behörde nicht mit Erfolg entgegengetreten werden [kann], wenn sie die strittigen Aufwendungen grundsätzlich als nichtabzugsfähig (...) betrachtet. Eine andere Vorgangsweise würde nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn dem Beschwerdeführer Mehrkosten aus einer doppelten Haushaltsführung entstünden und diese nicht auf persönlichen Gründen beruhen würden (...) Von…
…ausführlich und zutreffend dargelegt, dass die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen für seine Mietwohnung in Graz aus mehreren Gründen nicht als Kosten der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden können: Der Bw. lebte im Streitjahr in einem gemeinsamen Haushalt mit seinen Eltern in H. Er war ab…
…der Familie bei. Diese Tatsache stelle aber einen privaten Grund dar, der nicht geeignet sei, die Abzugsfähigkeit der aus der doppelten Haushaltsführung entstandenen Mehrkosten zu rechtfertigen. Vom steuerlichen Vertreter wurden daraufhin Vorlageanträge eingebracht. Den Vorlageanträgen war eine beglaubigte Übersetzung über den Besitz des Viehbestandes der…