…2003 waren beruflich veranlasste Mehrkosten einer doppelten Haushaltsführung in Höhe von € 4.253,06 sowie Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von € 2.100,-- als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der beantragte Mehrbetrag von insgesamt € 1.638,90 war nicht anzuerkennen. Der Berufung war daher…
…Verfügung stellt, sind insoweit keine Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung gegeben (vgl. Lenneis in Jakom, EStG, § 16 Rz. 56, S. 882). Als Kosten der doppelten Haushaltsführung können auch nur die Kosten des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort in Wien geltend gemacht werden. So der Bf. mit Vorhaltsbeantwortung…
…Alleinverdiener sind, stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung ab 2/2004 keine Werbungskosten dar. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Ausland ist demnach aus privaten Gründen erfolgt." In der dagegen erhobenen Berufung wird unter Hinweis auf die einschlägige VwGH-Judikatur sowie einige UFS-Entscheidungen ausgeführt, dass…
… 16 Anm. 25). Auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Bleibe am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH…
… 16 Anm. 25). Auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Bleibe am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH…
…nicht geeignet, von einer eigenen Haushaltsführung am Wohnsitz ihrer Eltern zu sprechen. Bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können zwar allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden, Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die…
…Lastenverteilung allein Sache der Partner ist. Die österreichische Rechtsprechung anerkennt "Familienheimfahrten" mitunter selbst nach der Ehescheidung, wenn sich der Steuerpflichtige z.B. wegen der Kinder weiterhin am Familienwohnsitz aufhält. Aber auch bei allein stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten «Haushaltsführung» anerkannt…
…Verbleibt daher bei einer auf maximal 5 Jahre befristeten Auslandsbeschäftigung der Familienwohnsitz im Sinn von RZ 343 LSt-RL 1999 im Inland, dann ist einerseits inländische Ansässigkeit im Sinn des DBA-Ö/USA gegeben und es sind andererseits die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt…
…des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Vorerst ist strittig, ob die Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung, wozu auch die Familienheimfahrten zählen, Werbungskosten darstellen. Der Berufungswerber ist ledig und steht seit 1. September 2001 in…
…in Y. Die Bw. sei daher gezwungen, in L. einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berücksichtigung der Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 setzt bei alleinstehenden Steuerpflichtigen u.a. voraus, dass die…
…bedingt ist. Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung stehen die Aufwendungen für die Wohnung am Betriebs- oder Dienstort sowie die Kosten für die Familienheimfahrten zu (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 346 und 356). Auch bei alleinstehenden Steuerpflichtigen können Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden, solange…
…stehenden Steuerpflichtigen mit eigenem Hausstand können allenfalls Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist allerdings, dass die "Bleibe" am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…Ra 2019/15/0134, mit weiteren Nachweisen). 31. Das einzige Kriterium für die Zuerkennung der Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ist, ob dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort zumutbar ist, wobei bei dieser Beurteilung auch auf die durch den Wohnungswechsel allenfalls…
…Hauptkunden in ZZ gearbeitet, der ca. 22 km vom Familienwohnort Z entfernt liege. Nachdem weiters die Einkünfte seiner Frau steuerlich relevant seien (mehr als 6.000 €), seien somit die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Mehrkosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten gegeben. Das Finanzamt…
…des Bf. der Jahre 2020, 2021 und 2022. Strittig war ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflich veranlassten Doppelten Haushaltsführung (DHHF) gegeben waren und daher in Zusammenhang stehende Kosten sowie Kosten für Familienheimfahrten bei Bemessung der Einkommensteuer als Werbungskosten zu berücksichtigen waren. Zudem waren…
…Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung (der Mehrkosten für die Wohnung) und ist die Zurechnung zum Grundbetrag und zum Funktionszuschlag der Auslandsverwendungszulage jedenfalls sachlich angemessen (UFS, 21.07.2009, RV/0792-I/07). . Zweck dieser Zuwendung ist wohl eine Abgeltung der menschlichen Trennungsbelastung wie auch der tatsächlichen…
…im vorliegenden Fall aber die uneingeschränkte Steuerpflicht überhaupt erst in Österreich verbleibe. Aus dieser Tatsache heraus habe der österreichische Gesetzgeber folgerichtig festgelegt, dass Aufwendung für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrt so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten würden, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden könne…
…anzuwendenden Fassung ist zudem der Abzug von Werbungskosten für Familienheimfahrten der Höhe nach mit dem Betrag des höchsten Pendlerpauschales (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988) begrenzt, wobei die jährliche Höchstgrenze (im Streitjahr: 2.100 €) auf den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung (hier:…
…Höchstgrenze (im Streitjahr: 2.421.- €) auf den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung (hier: Jänner bis April und Juni bis Dezember 2004, d.s. 11 Monate) umzurechnen ist. Daraus ergibt sich im Berufungsfall eine Begrenzung der abzugsfähigen Kosten für Familienheimfahrten mit insgesamt 2.219,25.- €…
…Nimmt der Steuerpflichtige eine Erwerbstätigkeit an einem außerhalb der üblichen Entfernung zum Wohnort gelegenen Arbeitsort auf und ist ihm weder die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz noch eine Verlegung der Wohnung an den Ort der Erwerbstätigkeit zumutbar, stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung einschließlich der Heimfahrten…