…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rücksandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels, auch nur zulässig wären (z.B. VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092). Die im o.a. Amtshilfevertrag angeführten formellen Voraussetzungen sind durch das Vorliegen einer Bestätigungen der Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit des ausländischen Finanzamtes sowie das Vorliegen einer Bescheinigung…
…zu erklären, ohne dass vorherige weitere Erhebungen, wie beispielsweise die Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels auch nur zulässig wären (zB VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092). Diesbezüglich sei im vorliegenden Fall trotzdem immer wieder mit dem FA-BRD Rücksprache gehalten worden, inwieweit…
…materiellen Richtigkeit beseitigt worden. Überdies wäre über den Antrag vom 12. Jänner 2004 zusammen mit der Entscheidung über die Berufung vom 7. August 2003, nicht aber mit gesondertem Bescheid abzusprechen gewesen (Hinweis auf Ritz, a.a.O., wonach dann, wenn der Abänderungsantrag etwa in einem…
…Ein Zinsenbescheid setzt nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Ein solcher Bescheid ist daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig ergangen. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten…
…Bw. grundsätzlich auch nicht bestritten wird. Die Wiederaufnahme des diesbezüglichen Verfahrens war im Rahmen einer positiven Ermessensübung daher richtigerweise durchzuführen. Dabei ist unter Beachtung der Grundsätze des § 20 BAO im Zuge der Interessenabwägung der Zweckmäßigkeit (materielle Richtigkeit der Besteuerung) gegenüber der Billigkeit (d.h. die…
…Tabelle 3 | Nr . | Datum | Betrag ATS | Begründung | 16 | Okt-Dez 1989 (Tz 32.1 Bp.-Bericht) | 45.000,00 | Von der Anzahlung eines ausländischen Kunden wurden nach Abzug diverser Spesen ATS 44.000,00 mittels Scheck behoben…
…aller Deutlichkeit erkennen, dass sich der Bw. mit seinem Vorbringen dem Grunde nach gegen die materielle Richtigkeit der Einkommensteuervorschreibungen 2004- 2008 wendet und diese bestreitet, denn der "Antrag auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen" macht letztlich nur Sinn und kommt dann in Betracht, wenn auf dem…
…die Berufung als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, der Anspruch auf Anspruchzinsen entstehe unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsbescheide würden auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammbescheides voraus setzen. Deswegen sei der Zinsbescheid auch nicht mit der Begründung…
…Belegprinzip, sondern auch die materielle Nachvollziehbarkeit der gebuchten Geschäftsfälle einschließt. Ein grober Mangel besteht in den Buchungsdifferenzen, die durch Fälschung von Buchungszeilen gegenüber dem Berufungssenat verschleiert hätten werden sollen, damit diese über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Rechenwerks getäuscht wird und eine stattgebende Entscheidung trifft…
…Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Differenzbetrages (Nachforderung oder Gutschrift) abhängig. Dabei setzen Zinsenbescheide entgegen den Berufungsausführungen des Bw. auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind nicht mit der Begründung anfechtbar…
…Entgegen dem Berufungsvorbringen setzten Zinsenbescheide nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Die prozessuale Bindung eines - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheides…
…Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus. Der Anspruchszinsenbescheid ist ein vom Stammabgabenbescheid abgeleiteter Bescheid und als solcher an die im Stammabgabenbescheid ausgewiesene Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Daraus folgt zunächst, dass Anspruchszinsenbescheide zwar einen rechtswirksamen Stammabgabenbescheid, nicht jedoch dessen materielle Richtigkeit voraussetzen. Außerdem können…
…durchgeführt worden sind.Die materielle und formelle Richtigkeit der Fakturen sei von der Betriebsprüfung nicht in Zweifel gezogen worden. Die Bw. habe mit Herrn E noch in den Jahren 1996 und 1997 Besprechungen in Wien geführt. Die Bw. beantrage daher eine erklärungsgemäße Berücksichtigung der Vorsteuer…
…der Feststellungen der BP ergangenen Bescheide wurde form- und fristgerecht Berufung erhoben und wie folgt eingewendet: Die Zuschätzungen auf Basis der von der BP ausgewiesenen formellen und materiellen Mängel der Aufzeichnungen würden bestritten, und wäre es der BP nicht gelungen eine Konfliktsituation zwischen dem Bw…
…der Vorsteuer teilweise nicht gegeben ist. Es liegen daher mehrere materielle Buchführungsmängel vor und die Vorsteuer muss daher von der BP geschätzt werden. Es wurde daher von der BP eine statistisches Verfahren durchgeführt. Da im Jahr 2001 nur ca. 150 Fahrzeuge im Wareneinkauf aufscheinen und…
…auch die Verpflichtung, auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt von Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Eine Glaubhaftmachung genügt nur dann, wenn den Abgabepflichtigen nach den Umständen der Beweis nicht zugemutet werden kann. Die Grenze der…
…Verfahren vor dem UFS eine verstärkte Bedeutung für die Durchsetzung seiner steuerrechtlichen Ansprüche zu. Andererseits tritt im unabhängigen, kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren die amtswegige Ermittlungspflicht des UFS im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS…