…S | Körperschaftsteuerschuld | 133.374,85 | 1.835.278,00 | einbehaltene Steuerbeträge | -298,25 | -4.104,00 | Abgabenschuld | 133.076,60 | 1.831.174,00 Entscheidungsgründe a) Bescheid - Berufung Berufungsgegenständlich sind die Aufwendungen für ein Event-Marketing…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RR, Marketingberaterin, L,H, vom 6. März 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 31. Jänner 2001 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1996 bis 1999 entschieden: 1) Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1996…
…von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war in den ersten sechs Monaten des Streitjahres bei einer Werbe- und Marketingagentur in G beschäftigt. Danach bezog er bis zum Jahresende Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. In seiner…
…ua. im Zusammenhang mit dem Besuch des am 30. August 2001 begonnenen Lehrganges "Fachakademie Marketing & Management" am Wirtschaftsförderungsinstitut in D Kilometergelder in Höhe von insgesamt 3.392,49 €, Diäten im Betrage von 132,- €, Kurskosten in Höhe von 3.633,64 € sowie Kosten…
…Einkommensteuer 2002 unter Anerkennung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit entsprechend der eingereichten Steuererklärung neu festzusetzen "Der Bw. besucht in Wien den Fachhochschul-Studiengang für Marketing & Sales. Für die Absolvierung dieses Lehrgangs wurde ihm für das Studienjahr 2001/2002 ua ein Kostenbeitrag von € 726,72…
…Dies deshalb, weil ich die schulmäßig angelernten und in der Praxis erweiterten Kenntnisse des Marketings verwerten konnte. Ich sah die große Absatzchance im Binnenmarkt und erweiterte daher meine Kenntnisse durch Fortbildung durch Besuch eines viersemestrigen Universitätslehrganges für Werbung und Verkauf. Das dort erworbene Wissen ist…
…abgesehen davon, dass die Bestätigung keinerlei nachprüfbaren Detail-Angaben enthält, was im Hinblick auf die im Internet ausgewiesenen Aufgabengebiete des Bw. (AS 51, "Marketing & Verkauf") zu Recht erforderlich erscheint, findet sich in ihr auch keine Aussage zum Ausmaß des Außendienstes. Zu bedenken ist weiters, dass…
…mit Betrug, Pyramidensystem, im Zusammenhang gebracht werde und in Verruf geraten sei. Im Fachjargon heiße das Vertriebssystem der GmbH "Network-Marketing". Dies sei kein Direktvertrieb vom Unternehmen zum Endkunden, sondern würde das Unternehmen seine Produkte über selbständige Vertriebspartner als Zwischenhändler an die Endkunden verkaufen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 10. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. September 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
…Egger, Schauer: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Kottler: Marketing -Management - Sernitz: Vorsicht China - Wirtschaftliche Entwicklung - Schulz von Thun: Miteinander Reden - Kommunikation - Höglinger: Zeit haben heißt nein sagen (Buch über Zeitmanagement im Beruf) (diese Bücher dienten vorwiegend der Fortbildung; teilweise wurden Bücher aber auch im Rahmen…
…und Leistungsinformation und damit eine auf die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung zu verstehen. Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketing kann die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem…
…fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung, in dem sie beantragte, den angefochtenen Bescheid entweder ersatzlos oder unter Zurückweisung an die Erstinstanz zwecks Verfahrensergänzung aufzuheben oder die Abgabenschuld unter Außerachtlassung der Marketingkosten neu festzusetzen, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: Zutreffend sei, dass Verträge zwischen ihr…
…Abgaben im Sinne der nachstehenden Begründungspunkte neu berechnet werde. Im Wesentlichen wird zu den einzelnen Punkten Folgendes zusammengefasst vorgebracht: 1. Hinzurechnung der Marketingkosten: Diese Feststellung sei insofern unrichtig, als gesonderte Rechnungen der Produzenten in jenen Fällen gar nicht vorliegen würden, bei denen die Firma V…
…95/15/0161). Die Bw sei bei der Fa. S. in Neunkirchen beschäftigt und habe als Assistentin im Bereich Vertrieb ein breites Aufgabenspektrum zu erfüllen. Die dafür erforderlichen Kenntnisse im Bereich Marketing, Controlling, Organisation und Kommunikation sowie EDV- und Sprachkenntnisse seien für sie von grundlegender…
…das mit dem Vorgängerunternehmen nicht ident sei und deren Eigentümer auch vorher keine selbstständige Erwerbstätigkeit verfolgt hätten. Das neue Unternehmen habe ein anderes Marketingkonzept, da es zu mehr als 2/3 ein reiner Handelsbetrieb sei und nur zu 1/3 ein klassischer Fleischereibetrieb. Das neue…
…fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung, in dem sie beantragte, den angefochtenen Bescheid entweder ersatzlos oder unter Zurückweisung an die Erstinstanz zwecks Verfahrensergänzung aufzuheben oder die Abgabenschuld unter Außerachtlassung der Marketingkosten neu festzusetzen, und zwar im Wesentlichen mit folgender Begründung: Zutreffend sei, dass es Verträge zwischen…
…werden. Was innere Verlustursachen betrifft, spreche für den Berufungsstandpunkt, dass ein Marketingkonzept vorhanden gewesen sei und die aufgezeigte Strategie auch verfolgt wurde. Die Marktforschungen hätten sich dabei nicht nur auf den europäischen Markt erstreckt, sondern auch mögliche Absatzmärkte in den USA sowie in Fernost analysiert…
…konnten. Auch dieser Vorfall betraf im Übrigen keine Unwägbarkeit, weil der bezughabende Lizenzvertrag als Zeitpunkt für die vereinbarte Markteinführung des 27 ft Bootes "spätestens den 1. September 1989" vorsah und ein Verstoß gegen diesen Termin dort als einer von mehreren Aufkündigungsgründen genannt wurde (Pkt. 6…
…einem ehemaligen Kollegen, welcher inzwischen einen Vorstandsposten bei der Firma G.P.AG innehatte, überreden lassen, für diese Firma im Marketingbereich mitzuarbeiten. Dies habe in den Jahren 1998 bis 1999 sehr gut funktioniert. Aufgrund seiner Ausbildung als Bankfachmann habe er jedoch erkannt, dass diese Gesellschaft…
…der betrieblichen von der Vereinssphäre wegen der tendenziellen wirtschaftlichen und weniger gemeinnützigen Zielsetzung des Bw. nicht weiter erforderlich. Bei den hier vom Bw. finanzierten Tätigkeiten handelt es sich großteils um Aufwendungen aus dem Bereich des Event-Marketings (vgl. Schlager/Steinkellner/Wührer, SWK 2003, S 431)…