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UFSI RV/0230-I/02Geschäftsführerhaftung bei Abschluss eines Mantelzessionsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides gegeben. Dies wurde vom Berufungswerber im Schreiben vom 18. Februar 2004 letztlich nicht mehr bestritten. Nach der Rechtsprechung stellt der Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel…

UFSL RV/0979-L/02Haftungsinanspruchnahme bei Vorliegen eines Mantelzessionsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…9, 80 BAO nicht gegeben seien. Weiters legte der Bw. Ablichtungen der Zessionsverträge mit der Raiffeisenbank Innkreis Mitte und der Salzburger Landeshypothekenbank vor. Mit der Salzburger Landeshypothekenbank wurde demnach am 6. Juli 1998 ein Global- und Mantelzessionsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde vom Bw. unterschrieben. Mit…

UFSW RV/0565-W/04Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages kann eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers darstellen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Hinsicht zu, dass im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger, insbesondere der Bund als Abgabengläubiger benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung gelegen sein kann. Der Abschluss des Mantelzessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn…

UFSW RV/1938-W/04Abschluss eines Mantelzessionsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ist dem Vertreter dann vorzuwerfen…

UFSW RV/1536-W/04Abschluss eines Mantelzessionsvertrages verursacht haftungsrelevantes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank bzw. die die Gehälter beziehenden Dienstnehmer als andrängende Gläubiger begünstigt, andererseits andere Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen kann. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ist dem Vertreter dann vorzuwerfen…

UFSW RV/2005-W/05Gleichbehandlungsgrundsatz, Behauptungs- und Konkretisierungspflicht des Haftungspflichtigen, schuldhafte Pflichtverletzung, Abschluss eines Mantelzessionsvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006

…Grundsatz, dass der Beschwerdeführer die Beweislast zu tragen habe. Er habe der Vorlage der entsprechenden Unterlagen den Nachweis für die behauptete Gleichbehandlung aller Gläubiger zu erbringen. Tritt ein Geschäftsführer sämtliche Buchforderungen mit Mantelzessionsvertrag an eine Bank zur Kreditabsicherung ab, ohne Vorkehrungen dafür zu treffen, dass…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 1/2

…wenn dadurch die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt werde, und andere andrängende Gläubiger benachteiligt würden. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages sei dem Vertreter dann vorzuwerfen, wenn er es durch entsprechende Vertragsgestaltung unterlassen habe, dafür vorzusorgen, dass selbst bei Änderung der Verhältnisse die Bedienung anderer Gesellschaftsverbindlichkeiten durch…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 2/2

…vorrangig die bestandenen Bankschulden getilgt wurden, ist dem Bw. der Abschluss dieses Mantelzessionsvertrages zu Gunsten der Hausbank gegenständlich daher als schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Es trifft somit die Verantwortung des Bw., dass eine Abgabenentrichtung im Haftungszeitraum in weiterem Umfang unterblieb, weil die Hausbank dafür keine Mittel…

UFSW RV/1199-W/07Haftung, Schuldtilgung mittels Aufrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…darstellten, die dann ausschließlich zur Befriedigung des Mieters als Gläubiger des Darlehens und nicht des Abgabengläubigers verwendet wurden. Diese Konstruktion der Begünstigung eines anderen Gläubigers durch Schuldtilgungen mittels Aufrechnung stellt in Analogie zur Abtretung sämtlicher Forderungen auf Grund eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…und räumte dabei auch selbst ein, dass es im Haftungszeitraum vor Konkurseröffnung zu Begünstigungen einzelner Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Fiskus gekommen wäre. Zum Mantelzessionsvertrag teilte er mit, dass die Gesellschaft von der Hausbank bei Legung einer Ausgangsrechnung vorweg 80 % des Rechnungsbetrages und bei Zahlungseingang den Rest…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 3/3

…Gesellschaft an die Hausbank auch aktenkundig ist, teilte die Berufungsbehörde bereits im Haftungsvorhalt mit, dass dem Rechtsmittelwerber der Abschluss der Mantelzessionsverträge zugunsten der Hausbank dann als schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne, wenn er nicht nachweise bzw. nachweisen könne, dass er bei Vertragsabschluss durch entsprechende Vertragsgestaltung…

UFSG RV/0548-G/06Haftung gemäß § 9 BAO bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…sein müssen und liquide Mittel zur Verfügung gestanden wären, wenn nicht die Forderungen der Bank im Zuge einer Globalzession abgetreten worden wären. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages stelle eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen müsse, der GmbH durch die Zession die liquiden Mittel für…

UFSW RV/0903-W/13Geschäftsführerhaftung bei Zahlungserleichterungen, wenn die Fristenkette nicht geschlossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013Teil 2/2

…Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer…

UFSG RV/0215-G/12Geschäftsführerhaftung: Keine Berücksichtigung einer faktischen Geschäftsführung bei der Ermessensübung des handelsrechtlichen Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2013

…Ein Liquiditätsstatus sei nicht beigebracht worden. Der Verwaltungsgerichtshof gehe beim Nachweis des Gleichbehandlungsgrundsatzes von der "Mitteltheorie" und nicht von der "Zahlungstheorie" aus. Der mit der Bank geschlossene Mantelzessionsvertrag stelle eine Pflichtverletzung dar, da der Gesellschaft durch die Zession liquide Mittel zur Tilgung anderer Schulden als…

UFSW RV/3095-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…1998, 1 Ob 406/97f). Bei der Globalzession werden sofort künftige Forderungen abgetreten. Beim Mantelzessionsvertrag werden hingegen zunächst keine künftigen Forderungen abgetreten, sondern es wird nur die Verpflichtung übernommen, künftig solche künftig entstehenden aber schon genau beschriebenen Forderungen abzutreten (siehe OGH 29.9.1998, 1…

UFSW RV/3097-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- oder Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…1998, 1 Ob 406/97f). Bei der Globalzession werden sofort künftige Forderungen abgetreten. Beim Mantelzessionsvertrag werden hingegen zunächst keine künftigen Forderungen abgetreten, sondern es wird nur die Verpflichtung übernommen, künftig solche künftig entstehenden aber schon genau beschriebenen Forderungen abzutreten (siehe OGH 29.9.1998, 1…

UFSW RV/1831-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2012

…diesen Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Bei der Abtretung der Forderungen aus einem einzelnen Rechtsverhältnis handelt es sich grundsätzlich nicht um einen globalen Mantelzessionsvertrag. Unter den Umständen des gegenständlichen Falles ist im Abschluss des Abtretungsvertrages betreffend die Forderungen aus einem einzelnen Rechtsverhältnis nicht von vornherein eine…

UFSL RV/1339-L/10Nachweis der Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Die Bw. beziehe lediglich ein Gehalt aus einem Dienstverhältnis. Ansonsten besitze die kein wesentliches Vermögen. Mit Schreiben vom 08. Februar 2012 forderte die erkennende Behörde die Bw. auf den Mantelzessionsvertrag vorzulegen, die Differenzquote zu ermitteln und mitzuteilen, welcher Beschäftigung die Bw. derzeit nachgehe. Der Vorhalt…

UFSG RV/0922-G/07Geschäftsführerhaftung bei mehreren Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 1/2

…bezweifelt. In rechtlicher Hinsicht verwies es auf die bereits im angefochtenen Bescheid und der Berufungsvorentscheidung vorgebrachten haftungsbegründenden Elemente wie den durch den mit der Bank abgeschlossenen Mantelzessionsvertrag verletzten Gleichbehandlungsgrundsatz und deren Ausnahme bei der Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer. Mit Ladung vom 10. August 2009…

UFSS RV/0377-S/08Berufung gegen die Abweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Haftungsbescheides (§§ 9 u. 80 BAO) gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…daher gedanklich nicht möglich, da sie alle Gläubiger gleichmäßig trifft. Auch der Fachbereich spricht in diesem Zusammenhang nur von einer eventuellen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes von eventuell noch vorhandenen Mitteln. Wenn auf einen Vergleich mit einem Mantelzessionsvertrag hingewiesen wird, ist darauf zu verweisen, dass auch hier…