…dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen. Ist aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der Arbeitnehmer im Inland nicht steuerpflichtig, dann entfällt für den Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugspflicht (vgl. Doralt, EStG13, § 70 Tz 5) Im Verhältnis zur…
…Arbeitgebers diene. Der einzige Zweck des in Österreich befindlichen Büros sei aber die Abwicklung von Zollformalitäten für die Bw. Aus diesen Grunden liege keine Betriebsstätte vor und wäre daher auch kein Lohnsteuerabzug gemäß § 47 EStG vorzunehmen. Die Abgabenbehörde sei verpflichtet alle Umstände zu berücksichtigen, die…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln…
…war (Ansicht der Bw.). Weiters ist im gegenständlichen Verfahren die gemeinsame Versteuerung von zwei im Kalenderjahr 2005 gleichzeitig bezogenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, strittig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Besteuerung des der Bw. im Jahr 2005 von der A.…
…0252 als unbegründet abgewiesen hat. Den Ausführungen des VwGH sind u.a. folgende Kernaussagen (und im RIS abfragbare Rechtssätze) zu entnehmen: - Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur…
…wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich zu, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25) die Einkommensteuer…
…Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro jährlich zu. Entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung ist für die Gewährung des Verkehrsabsetzbetrages ein bestehendes Dienstverhältnis Voraussetzung. Die Vornahme eines Lohnsteuerabzuges ist für die Belange des Verkehrsabsetzbetrages unerheblich. Gegenständlicher Absetzbetrag steht daher auch Steuerpflichtigen zu, die zwar Einkünfte aus einem Dienstverhältnis erhalten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Gerd Wiehart und Käthe Bauer als weitere Mitglieder des Senates in der…
…dass bei einem bestehenden Dienstverhältnis der Arbeitnehmerabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 nur dann zustehe, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen würden. Dies sei gegenständlich nicht der Fall. Weiters wurde ohne nähere Begründung ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des "großen…
…der Korrektur eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind, zumal im Veranlagungsverfahren Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein…
…bis zum 31. Dezember 2008 von A und - vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008 von B. Diese lohnsteuerpflichtigen Einkünfte wurden beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert. Am 12. März 2009 langte die Erklärung der Bw. zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008, in der sie…
…Da der Bw. somit im Kalenderjahr gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden waren, bezogen hatte und außerdem im Einkommen noch andere Einkünfte (diesfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb) von mehr als 726,73 € (10.000,00 S) enthalten waren, nahm das Finanzamt…
…veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des FA, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als…
…liege ein Pflichtveranlagungstatbestand ua. dann vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen worden seien. Im gegenständlichen Fall habe die Bw. von der Y-AG für den Zeitraum 15. April 2002 bis 23…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 € übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3…
…hat nur klarstellende Bedeutung (vgl. VwGH 29.1.1991, 91/14/0008). Aus den Worten "bei jeder Lohnzahlung" ergibt sich, dass der Lohnsteuerabzug im Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn vorzunehmen ist. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu (vgl…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung dann vorzunehmen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Dieser Tatbestand treffe im vorliegenden Fall zu, weil eine Überschneidung der Lohnzettel der Firma G…
…Z 1 lit c bis e EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie auf ein bestehendes und in Ausnahmefällen auch früheres Dienstverhältnis zurückzuführen sind. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach Maßgabe des § 69 EStG 1988. Von solchen Bezügen ist 22% Lohnsteuer einzubehalten…
…die Stelle der bisherigen Besteuerung mit dem "Belastungsprozentsatz" (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 idF vor dem BBG 2001) tritt ein vereinfachtes Verfahren für den Lohnsteuerabzug, der sich an den Durchschnittswerten orientiert. Eine Neuberechnung der Steuer erfolgt im Rahmen der zwingend vorgesehen Veranlagung. Gem. …