…andere Form der Regulierung des relativ geringfügigen Abgabenrückstandes finden lassen, und wäre eine Lohnpfändung samt den damit regelmäßig verbundenen Unannehmlichkeiten vermeidbar gewesen. Da jedoch auch innerhalb der in dieser Zahlungsaufforderung gesetzten Frist keine Zahlung erfolgte, fertigte das Finanzamt am 24.1.2006 zu Recht einen…
…§ 16 Tz. 3). Insgesamt gesehen erweisen sich daher sowohl die vorgenommene Lohnpfändung als auch die Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens als nicht rechtswidrig und musste daher spruchgemäß entschieden werden. Angemerkt wird allerdings, dass es in Fällen, in denen ein Abgabepflichtiger bisher seinen abgabenrechtlichen Zahlungspflichten stets…
…erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zum vorliegenden Zeitpunkt kann dem Ratenzahlungsansuchen kein Erfolg beschieden sein, da nämlich auf Grund der zwischenzeitig erfolgten Zahlungen (Zahlungseingänge auf Grund der Lohnpfändung) | Datum | Betrag | 28. 03…
…des § 16 Z 6 AbgEO von ihrer Durchführung oder Fortsetzung Abstand zu nehmen wäre (vgl. VwGH 24. 4. 1996, 94/13/0217). Im Berufungsfall hat das Finanzamt eine Lohnpfändung vorgenommen, die jene Amtshandlung darstellt, welche den Bw. zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Die Regelungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Zur Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 2008 ergeben sich keine Änderungen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erklärte…
…Gefahr bestehe, dass der Lohn auf das Existenzminimum gepfändet werde und sie diesen neuen Job vielleicht sofort verlieren werde, da Dienstgeber auf Lohnpfändungen häufig mit Pfändungen reagieren würden, ist entgegenzuhalten, dass bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen stets die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der…
…Gefahr bestehe, dass der Lohn auf das Existenzminimum gepfändet werde und er diesen neuen Job vielleicht sofort verlieren werde, da Dienstgeber auf Lohnpfändungen häufig mit Pfändungen reagieren würden, ist entgegenzuhalten, dass bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen stets die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der…
…jeweils fällig am 25. des Monats, beginnend mit November 2012 bis Februar 2013 bewilligt werden. Die Lohnpfändung für Oktober 2012 hat mit € 335,35 zu erfolgen. Der verbleibende Restbetrag von derzeit € 123,29 wird am 25. März 2013 fällig. II. Die neben diesem…
…ausreichten, wuchs der Abgabenrückstand weiter an. Mit Bescheiden vom 25.6.2008 verfügte das Finanzamt eine Lohnpfändung hinsichtlich der Bezüge von der I-GmbH sowie eine Pensionspfändung (Pensionsversicherungsanstalt). Unter Bezugnahme auf diese Bescheide beantragte die Berufungswerberin am 30.6.2008 die Nachsicht des Abgabenrückstandes, der…
…am 5.Juni 2000, Hinterlegung am 6.6.2000). Die hinterlegte Sendung wurde von der Bw. nicht behoben. Nach Ausstellung eines Pfändungsbescheides (Lohnpfändung betreffend den Rückforderungsbetrag) sprach die Bw. beim zuständigen Finanzamt vor und der Bescheid vom 30. Mai 2000 wurde der Bw. am 19…
…A-GmbH. Wegen Abgabenschulden einschließlich Nebengebühren in der Höhe von € 155.218,13 nahm das Finanzamt G. mit Bescheid vom 7. 9. 2004 eine Lohnpfändung vor. Gleichzeitig setzte das Finanzamt G. gemäß § 26 Abs. 5 AbgEO die Pfändungsgebühr in der Höhe von 1 % der…
…Bw) L gemäß § 26 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) Kosten des Vollstreckungsverfahrens auf Grund der Amtshandlung vom 27. März (Lohnpfändung) in Höhe von € 17,60 (Pfändungsgebühr € 11,--; Auslagenersätze € 6,60) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw mit Schriftsatz vom 25. März 2003 das Rechtsmittel…
…der Berufungswerber darauf hin, dass er monatlich brutto € 1.205,47 verdiene. Davon werde aufgrund der Lohnpfändung zugunsten der Unterhaltsansprüche seiner Tochter ein Betrag von € 349,78 zuzüglich Pfändungsspesen in Abzug gebracht. Der monatliche Unterhaltsanspruch wurde mit € 203,68, der Rückstand mit…
…verringern. Dieser Bescheid wurde laut Rückschein am 10.2.2011 vom Berufungswerber übernommen. Auch dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Nachdem das Finanzamt am 1.4.2011 zur Hereinbringung der Abgabenschuld eine Lohnpfändung verfügt hatte, beantragte der Berufungswerber mit Eingabe vom 5.4.2011 - ohne weitergehendes…
…und viele Telefonate seien notwendig gewesen, um nach ungefähr neun Monaten ein richtiges Ergebnis zu erreichen. Die vorgenommene Lohnpfändung sei nicht nur eine Schädigung ihres bis dahin tadellosen Rufes, sondern stelle der ganze Prozess für sie eine sehr nervenaufreibende und belastende Situation dar. Sie ersuche…
…der Lage, eine höhere Rate als € 300,00 zu bezahlen. Dieser Betrag liege an der finanziellen Leistungsgrenze der Familie. Angesichts der Höhe seines derzeitigen Einkommens könne die Behörde im Wege der Exekution lediglich eine niedrigere Lohnpfändung, als die vom Bw. angebotene Summe erzielen. Die…
…am 15. November 2012 fällig gewesenen Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Quartal erfolgte am 26. November 2012. Wegen der Nichtentrichtung der offenen Abgabenschulden veranlasste die Abgabenbehörde im November 2012 eine Lohnpfändung. Am 7. Februar 2013 brachte die steuerliche Vertreterin des Bw ein elektronisches Stundungsgesuch ein. Diesem…
…die Einkommensteuer progressiv ist, ergibt sich bei der Besteuerung des Jahreseinkommens naturgemäß eine Nachzahlung. Die von ihnen erwähnte Lohnpfändung stellt eine Einkommensverwendung dar und schmälert nicht die Besteuerungsgrundlage. Am 27.12.2012 brachte der Bw. einen Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein…
…Grundbuch aufzuheben. Mit Bescheid vom 21. Mai 2012 wies das Finanzamt mit der Begründung ab, dass niemals eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber durchgeführt worden sei, daher auch der Drittschuldner die Unzulässigkeit der Vollstreckung nicht geltend gemacht können habe. Der Antrag auf Einstellung der Exekution sei daher…
…bedenken sei jedoch, dass die ersten zwei Dienstjahre in erster Linie Ausbildungszwecken dienten, weshalb die Entlohnung "eher bescheiden" sei. Da die Abgabenschulden vollstreckbar seien, sei eine Lohnpfändung zu befürchten, welche ziemlich sicher das Ende des Dienstverhältnisses bedeuten würde. Der Bw. sei zwar bereit, seinen Beitrag…