…von S 4,880.955,60 vorgenommene gänzliche "Umsatzsteuerentlastung" der bis einschließlich 31. Dezember 1996 vereinnahmten Honorare für kieferorthopädische Leistungen, deren Leistungszeitpunkt erst nach dem 31. Dezember 1996 anzunehmen sei, wurde im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nur mit einem Betrag in Höhe von S…
Aber auch die Beurteilung der strittigen Aufwendungen im Rahmen einer eigenständigen Einkunftsquelle "Vortragstätigkeit im Rahmen des Institutes P.P." vermag der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn es ist die beabsichtigte Betätigung einer steuerlichen Vorprüfung dahingehend zu unterziehen, ob überhaupt die Ernsthaftigkeit als erwiesen…
…von S 4,880.955,60 vorgenommene gänzliche "Umsatzsteuerentlastung" der bis einschließlich 31. Dezember 1996 vereinnahmten Honorare für kieferorthopädische Leistungen, deren Leistungszeitpunkt erst nach dem 31. Dezember 1996 anzunehmen sei, wurde im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nur mit einem Betrag in Höhe von S…
betreffen, im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung 1996 jedenfalls steuerpflichtig zu behandeln, während die Umsatzsteuerentlastung der den Behandlungszeitraum 1996/1997 betreffenden Zahlungen im Streitjahr 1997 vorzunehmen war. 3) Institut "P.P." in Paris a) Vorsteuerkürzung 1996 Nach nachweislicher Kenntnisnahme der diesbezüglichen Stellungnahme des Betriebsprüfer - "1) Unter Hinweis…
…des Mietlokales in S. - zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr zutreffend gewesen sei, weiters Angaben über den Leistungszeitpunkt fehlten und zudem die in Rechnung gestellten Leistungen teilweise nicht erbracht worden seien (Niederschrift vom 20. Februar 2002 über das Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Dem gemäß wurde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Juni 2001 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 8-12/2000 gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…der steuerlichen Vertretung der Bw ins Treffen geführte Kaufvertrag vom 19. März 1996 mit der Fa. O. GmbH aus welchem der Leistungszeitpunkt bestimmbar gewesen sei, kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen. Dies deswegen, weil der konkrete Hinweis auf den Kaufvertrag in der Rechnung vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei ABC, vom 21. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-12/2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der UVA UTR - und NGH & Co KG vom 7. Feber 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes BKA vom 9. November 2000 betreffend Umsatzsteuer 1997 bis 1998 und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1996…
Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…
…der Firma R angeführt, aus denen der Tag der Lieferung abgeleitet werden könne. Bei Barverkäufen gelte allgemein, dass das Rechnungsmerkmal der Angabe des Leistungszeitpunktes entfallen könne, wenn sich kein Anhaltspunkt dafür ergebe, dass der Tag der Lieferung nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimme. Die Firma L…
…Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr zutreffend gewesen sei, weiters Angaben über den Leistungszeitpunkt fehlten und zudem die in Rechnung gestellten Leistungen teilweise nicht erbracht worden seien (Niederschrift vom 20.Februar 2002 über das Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Dem gemäß wurde mit Bescheid vom 22.Februar…
…April 2004 betreffend "fehlende Rechnungen" ist erkennbar, dass es sich um nachgelieferte Rechnungen handelt. Das angeführte Datum betrifft das Ausstellungsdatum und nicht den Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum. Aus der Bezeichnung "akonto per..." oder "per..." ist nicht der Leistungszeitraum ableitbar, sondern weist auf die Bezahlung hin. Unbeachtlich…
…Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprochen worden. Die verrechnete Leistung wäre nicht genau definiert, der genaue Leistungszeitpunkt nicht ersichtlich gemacht und das vereinbarte Entgelt nicht ausgewiesen worden. Stattdessen wären Rechnungen über die in einem Kalenderjahr geleisteten Stunden gelegt worden. Auch die lange nach der Leistungserbringung…
…Die verrechnete Leistung wäre nicht definiert, der Leistungszeitpunkt nicht ersichtlich gemacht und das vereinbarte Entgelt nicht ausgewiesen worden. Stattdessen wäre eine Rechnung über die in einem Kalenderjahr geleisteten Stunden gelegt worden. Auch die lange nach der Leistungserbringung erfolgte Abrechnung ohne vorhergehende Anzahlung würde nicht fremdüblichen…
…Speditionsvertrag oder Bescheinigung gemäß Rz 3845 der Umsatzsteuerrichtlinien. Keiner dieser Nachweise sei zum Leistungszeitpunkt vorgelegen. Schon aus diesem Grunde sei von einer umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistung in Österreich auszugehen. Zur Klärung des Sachverhaltes wurden die Parteien vom unabhängigen Finanzsenat zu einem Erörterungstermin geladen und die…
…musste er ,da der österreichische Versicherungsschutz noch nicht wirksam war, die Einfuhr eines bis zum Leistungszeitpunkt der WGKK ausreichenden Vorrates aus den Vereinigten Staaten veranlassen. Wobei eines der Medikamente zu dem damaligen Zeitpunkt ausschließlich dort erhältlich gewesen wäre. Um diese Medikamente im Kaufpreis von USD…
…Binnenmarktregelung) iVm. Art 7 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) ausgeführt, jedoch keine Zusammenfassenden Meldungen (ZM) eingereicht hatten. Die Höhe und die Leistungszeitpunkte der innergemeinschaftlichen Lieferungen sind unstrittig. Das Finanzamt (FA) folgte den Feststellungen der Bp. und setzte Verspätungszuschläge im Maximalausmaß von 1% der jeweiligen Bemessungsgrundlage bzw. höchstens…
…des Zeitraumes, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei sonstigen Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, ist als Leistungszeitpunkt jener Tag anzusehen, an dem die sonstige Leistung abgeschlossen wurde. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (sog. Sammelrechnungen, zB Lebensmittellieferungen…
…steht eindeutig fest, dass die streitgegenständlichen Rechnungen allesamt nicht den Anforderungen des § 11 UStG entsprechen. Es fehlen entweder genaue Angaben hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen oder der Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum. Leistungsbezeichnungen wie "diverse Reinigungen" oder "diverse Arbeiten" sind jedenfalls nicht ausreichend. Formell nicht ordnungsgemäße…