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UFSG RV/0056-G/02Mehrjährige kieferorthopädische Behandlungsleistungen - Leistungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005Teil 1/2

…von S 4,880.955,60 vorgenommene gänzliche "Umsatzsteuerentlastung" der bis einschließlich 31. Dezember 1996 vereinnahmten Honorare für kieferorthopädische Leistungen, deren Leistungszeitpunkt erst nach dem 31. Dezember 1996 anzunehmen sei, wurde im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nur mit einem Betrag in Höhe von S…

UFSG RV/0056-G/02Mehrjährige kieferorthopädische Behandlungsleistungen - Leistungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005Teil 2/2

Aber auch die Beurteilung der strittigen Aufwendungen im Rahmen einer eigenständigen Einkunftsquelle "Vortragstätigkeit im Rahmen des Institutes P.P." vermag der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn es ist die beabsichtigte Betätigung einer steuerlichen Vorprüfung dahingehend zu unterziehen, ob überhaupt die Ernsthaftigkeit als erwiesen…

UFSG RV/0057-G/02Mehrjährige kieferorthopädische Behandlungsleistungen - Leistungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005Teil 1/2

…von S 4,880.955,60 vorgenommene gänzliche "Umsatzsteuerentlastung" der bis einschließlich 31. Dezember 1996 vereinnahmten Honorare für kieferorthopädische Leistungen, deren Leistungszeitpunkt erst nach dem 31. Dezember 1996 anzunehmen sei, wurde im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nur mit einem Betrag in Höhe von S…

UFSG RV/0057-G/02Mehrjährige kieferorthopädische Behandlungsleistungen - Leistungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005Teil 2/2

betreffen, im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung 1996 jedenfalls steuerpflichtig zu behandeln, während die Umsatzsteuerentlastung der den Behandlungszeitraum 1996/1997 betreffenden Zahlungen im Streitjahr 1997 vorzunehmen war. 3) Institut "P.P." in Paris a) Vorsteuerkürzung 1996 Nach nachweislicher Kenntnisnahme der diesbezüglichen Stellungnahme des Betriebsprüfer - "1) Unter Hinweis…

UFSI RV/0544-I/02kein Vorsteuerabzug bei Fehlen der Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…des Mietlokales in S. - zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr zutreffend gewesen sei, weiters Angaben über den Leistungszeitpunkt fehlten und zudem die in Rechnung gestellten Leistungen teilweise nicht erbracht worden seien (Niederschrift vom 20. Februar 2002 über das Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Dem gemäß wurde…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Juni 2001 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 8-12/2000 gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSW RV/0887-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern auf Grund einer Rechnung, die keinen Leistungszeitraum enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…der steuerlichen Vertretung der Bw ins Treffen geführte Kaufvertrag vom 19. März 1996 mit der Fa. O. GmbH aus welchem der Leistungszeitpunkt bestimmbar gewesen sei, kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen. Dies deswegen, weil der konkrete Hinweis auf den Kaufvertrag in der Rechnung vom…

UFSG RV/0345-G/11(Grundsätzlich) keine Vorsteuererstattung für außerhalb des Erstattungszeitraums datierte Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei ABC, vom 21. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-12/2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSK RV/0211-K/02IFB und Vorsteuerabzug für errichtete Gebäude, die zum Teil der steuerpflichtigen Vermietung, zum Teil dem Verkauf dienen sollten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der UVA UTR - und NGH & Co KG vom 7. Feber 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes BKA vom 9. November 2000 betreffend Umsatzsteuer 1997 bis 1998 und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1996…

UFSL RV/1217-L/10Kein Vorsteuerabzug bei nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 2/2

Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…

UFSF RV/0420-F/07Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…der Firma R angeführt, aus denen der Tag der Lieferung abgeleitet werden könne. Bei Barverkäufen gelte allgemein, dass das Rechnungsmerkmal der Angabe des Leistungszeitpunktes entfallen könne, wenn sich kein Anhaltspunkt dafür ergebe, dass der Tag der Lieferung nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimme. Die Firma L…

UFSS RV/0025-S/06formelle Rechnungsvoraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2007

…Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr zutreffend gewesen sei, weiters Angaben über den Leistungszeitpunkt fehlten und zudem die in Rechnung gestellten Leistungen teilweise nicht erbracht worden seien (Niederschrift vom 20.Februar 2002 über das Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Dem gemäß wurde mit Bescheid vom 22.Februar…

UFSW RV/1370-W/06Erforderliche Angaben auf einer Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2007Teil 2/2

…April 2004 betreffend "fehlende Rechnungen" ist erkennbar, dass es sich um nachgelieferte Rechnungen handelt. Das angeführte Datum betrifft das Ausstellungsdatum und nicht den Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum. Aus der Bezeichnung "akonto per..." oder "per..." ist nicht der Leistungszeitraum ableitbar, sondern weist auf die Bezahlung hin. Unbeachtlich…

UFSW RV/2808-W/02Zweifelhaftigkeit von Leistungsbeziehungen zwischen sich nahestehenden Personen (Geschäftsführer bzw. Angestellter einer GmbH und GesmbH), Sauna und betriebliche Veranlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprochen worden. Die verrechnete Leistung wäre nicht genau definiert, der genaue Leistungszeitpunkt nicht ersichtlich gemacht und das vereinbarte Entgelt nicht ausgewiesen worden. Stattdessen wären Rechnungen über die in einem Kalenderjahr geleisteten Stunden gelegt worden. Auch die lange nach der Leistungserbringung…

UFSW RV/2810-W/02Fremdüblichkeit der Vermietung eines Architektenbüros, Zweifelhaftigkeit von Leistungsbeziehungen zwischen sich nahestehenden Gesellschaften und Geschäftsführer bzw. Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…Die verrechnete Leistung wäre nicht definiert, der Leistungszeitpunkt nicht ersichtlich gemacht und das vereinbarte Entgelt nicht ausgewiesen worden. Stattdessen wäre eine Rechnung über die in einem Kalenderjahr geleisteten Stunden gelegt worden. Auch die lange nach der Leistungserbringung erfolgte Abrechnung ohne vorhergehende Anzahlung würde nicht fremdüblichen…

UFSG RV/0043-G/04Veranlagung zur Umsatzsteuer statt Erstattungsverfahren selbst bei Vorliegen auch nur eines Umsatzes in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…Speditionsvertrag oder Bescheinigung gemäß Rz 3845 der Umsatzsteuerrichtlinien. Keiner dieser Nachweise sei zum Leistungszeitpunkt vorgelegen. Schon aus diesem Grunde sei von einer umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistung in Österreich auszugehen. Zur Klärung des Sachverhaltes wurden die Parteien vom unabhängigen Finanzsenat zu einem Erörterungstermin geladen und die…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/03Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Vorliegens einer Billigkeit im Sinne des § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.01.2004

…musste er ,da der österreichische Versicherungsschutz noch nicht wirksam war, die Einfuhr eines bis zum Leistungszeitpunkt der WGKK ausreichenden Vorrates aus den Vereinigten Staaten veranlassen. Wobei eines der Medikamente zu dem damaligen Zeitpunkt ausschließlich dort erhältlich gewesen wäre. Um diese Medikamente im Kaufpreis von USD…

UFSW RV/2901-W/12Verspätungszuschlag bei ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…Binnenmarktregelung) iVm. Art 7 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) ausgeführt, jedoch keine Zusammenfassenden Meldungen (ZM) eingereicht hatten. Die Höhe und die Leistungszeitpunkte der innergemeinschaftlichen Lieferungen sind unstrittig. Das Finanzamt (FA) folgte den Feststellungen der Bp. und setzte Verspätungszuschläge im Maximalausmaß von 1% der jeweiligen Bemessungsgrundlage bzw. höchstens…

UFSL RV/1217-L/10Kein Vorsteuerabzug bei nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 1/2

…des Zeitraumes, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei sonstigen Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, ist als Leistungszeitpunkt jener Tag anzusehen, an dem die sonstige Leistung abgeschlossen wurde. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (sog. Sammelrechnungen, zB Lebensmittellieferungen…

UFSS RV/0011-S/11Scheinrechnungen, Buchführungsmängel und Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 3/3

…steht eindeutig fest, dass die streitgegenständlichen Rechnungen allesamt nicht den Anforderungen des § 11 UStG entsprechen. Es fehlen entweder genaue Angaben hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen oder der Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum. Leistungsbezeichnungen wie "diverse Reinigungen" oder "diverse Arbeiten" sind jedenfalls nicht ausreichend. Formell nicht ordnungsgemäße…