…im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Es kann nur derjenige die Vorsteuer abziehen, der Empfänger der Leistung ist und für dessen Unternehmensbereich die Leistung bestimmt ist. Leistungsempfänger ist bei vertraglich geschuldeten Leistungen grundsätzlich, wer sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat. Nicht maßgeblich ist…
Wenn die Bw. schließlich vermeint, das Kapitel des aufsichtsbehördlichen Teil des AWG 2002 sei in der Gesamtsicht untergeordnet, weil es darum gehe, die Geschäftsgrundlagen der Bw. gesetzeskonform nachzuweisen, ist zu erwidern, dass der Senat eine solche Unterordnung des Kapitels betreffend den aufsichtsbehördlichen Teil des AWG…
…2002 und Juli bis Oktober 2002 an deren Stelle der Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2002 getreten ist, anzuwenden. Vermietungsgemeinschaft (G/F ) nicht der Leistungsempfänger Der Unternehmer kann die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen…
…Feststehe, dass die Bw. die streitgegenständlichen Rechnungen auch bezahlt hat. Im Zusammenhang mit der Frage, wer angesichts der mitgeteilten Nutzungsrechtsübertragung Leistungsempfänger des in Rede stehenden Software-Geschäftes gewesen sei, betonte die Betriebsprüfung, dass die AG wichtige Tätigkeiten im zu beurteilenden Projekt durchgeführt habe: Am 21…
…wie der Bw. vermeint, von einem "fiktiven" Entgelt bzw. von einer "fiktiven Umsatzsteuer" gesprochen werden. Denn der dem Bw. als Vermieter aus dem aufrechten Bestandverhältnis monatlich zustehende Hauptmietzins wird von der Leistungsempfängerin, der Fa. X. AG, aufgrund der vorhin dargelegten Vergleichsbedingungen dem Bw. nicht in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Sonderschullehrerin, S., vertreten durch Pucher und Schachner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & CoKG, 8010 Graz, Rechbauerstraße 31, vom 9. Jänner 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Umsatzsteuer für das…
…dem § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994, welche Bestimmung bei Rechnungen über einem Gesamtbetrag von € 10.000,- auch die vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers voraussetze (BGBl. I 2005/103 ab 1.7.2006). Diese Rechnungen seien vom jeweiligen Rechnungsaussteller zu berichtigen…
…gesetzt hat, die ausgewiesene Steuer zu entrichten und der Unternehmer bei Eingehen der Leistungsbeziehung davon Kenntnis hatte. Diese Vorschrift wurde mit Wirkung ab 2003 zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges eingeführt. Die Inanspruchnahme der Haftung des Leistungsempfängers erfolgt nach einhelliger Rechtsmeinung durch Erlassung eines Haftungsbescheides (Ruppe, UStG, …
…gegenständlichen Verfahren, dass die ursprünglich geltend gemachte Umsatzsteuer nicht zur Gänze erstattet werden konnte, da vor allem Name und Anschrift des Leistungsempfängers - der Bw. - als wesentliche Rechnungsmerkmale fehlten. Die Ergänzung dieser Belege mit Namen und Anschrift der Berufungswerberin hätte durch den Rechnungsaussteller erfolgen müssen, das…
…fest. Dieser Betrag wurde am Abgabenkonto der Bw als Zahllast verbucht. Dagegen wendete sich die Bw durch ihren deutschen steuerlichen Vertreter mit "Einspruch" vom 20. Mai 2003 und begründet dies im Wesentlichen damit, dass der Leistungsempfänger gemäß § 27 Abs. 4 UStG für die Umsatzsteuer hafte…
…Auch formell läge bei einem materiellen Leistungsaustausch kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, da die Firma B. AG als Leistender und zugleich Leistungsempfänger in keiner Gegenverrechnungsurkunde, die sowohl den Erfordernissen einer Rechnung als auch einer Gutschrift entspreche, je abgerechnet habe. Die Gleichwertigkeit seiner Naturalrestitution durch die Errichtung…
…Gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sei bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als € 10.000 die vom Finanzamt erteilte UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Bei Fehlen dieser Angabe entspreche die Rechnung nicht dem § 11 UStG 1994 und sei vom Vorsteuerabzug…
…wurde im Entwurf der Niederschrift des d.o. Finanzamtes ausgeführt, dass bei "unrichtigen" Rechnungen auch der Leistungsempfänger (im gegenständlichen Fall die I.) die auf den Umsatz entfallende Steuer schuldet. Seitens des Finanzamtes wurde jedoch nicht mehr weiter geprüft, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich im Detail aus…
Für die I.......... fehlt es daher auch jedenfalls an der Nachhaltigkeit, zumal nur ein einziges Projekt auf die besagte Art und Weise abgewickelt wurde und auch keine Wiederholungsabsicht bestanden hat. Erst mit einer Wiederholungsabsicht auf dem freien Markt wäre schließlich die erforderliche Nachhaltigkeit zur Erzielung…
…§ 19 Abs. 1 a UStG 1994 verlange ausdrücklich, dass der Leistungsempfänger auf den Umstand hinzuweisen habe, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt sei. Schon aus diesem Grunde sei der gesetzliche Tatbestand des Übergangs der Umsatzsteuerschuld auf die Beschwerdeführerin nicht erfüllt. Die Beschwerdeführerin habe…
…ist. Es handelt sich hier also um eine wechselseitige Bedingtheit, die erfüllt sein muss, was in casu nicht der Fall Ist. b) Der Leistungsempfänger hat diesfalls auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. hinzuweisen. c) Erfolgt dies zu Unrecht, so…
…6 des dazugehörigen Erlasses ist die Rechnung für diesen Auftrag ohne Umsatzsteuer auszustellen; gleichzeitig geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. 3.) Als Ausführungsfristen wurden vereinbart: Beginn der Bauarbeiten zwei Wochen nach Vorlage der Ausführungs- u. Statikpläne, Baustelleinrichtung: KW 27 und KW 28/2006 Ein…
…wie der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen ist: | Rechnungs-datum | Leistender Unternehmer | UID Nummer der Berufungswerberin (Leistungsempfängerin) auf der Rechnung angeführt | Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung angeführt | 30.06.2006 | Unternehmer1 | X | | 07…
…die I......................, beauftragen mit gleicher Häufigkeit und Regelmäßigkeit wie Generalunternehmer und andere Bauunternehmer für die Erstellung einzelner Gewerke Subunternehmer und geben die an sie als Leistungsempfänger erbrachten Bauleistungen im eigenen Namen als Bauleistung weiter. Der Zweck der Regelung des Übergangs der Steuerschuld gebietet es folglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Austria Treuhand Steuerberatungs AG, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 99/4, vom 5. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. Jänner 2007 betreffend - Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…