103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung Rz 3915a: Aus Vereinfachungsgründen sieht Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 für innergemeinschaftliche Beförderungen vor, dass im Falle einer unfreien Versendung (§ 12 Abs. 2 Z 3 UStG 1994) die Beförderung als für das Unternehmen des Empfängers der…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…
3a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639n: § 3a Abs. 7 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung…
…im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Es kann nur derjenige die Vorsteuer abziehen, der Empfänger der Leistung ist und für dessen Unternehmensbereich die Leistung bestimmt ist. Leistungsempfänger ist bei vertraglich geschuldeten Leistungen grundsätzlich, wer sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat. Nicht maßgeblich ist…
Wenn die Bw. schließlich vermeint, das Kapitel des aufsichtsbehördlichen Teil des AWG 2002 sei in der Gesamtsicht untergeordnet, weil es darum gehe, die Geschäftsgrundlagen der Bw. gesetzeskonform nachzuweisen, ist zu erwidern, dass der Senat eine solche Unterordnung des Kapitels betreffend den aufsichtsbehördlichen Teil des AWG…
…2002 und Juli bis Oktober 2002 an deren Stelle der Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2002 getreten ist, anzuwenden. Vermietungsgemeinschaft (G/F ) nicht der Leistungsempfänger Der Unternehmer kann die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen…
…Feststehe, dass die Bw. die streitgegenständlichen Rechnungen auch bezahlt hat. Im Zusammenhang mit der Frage, wer angesichts der mitgeteilten Nutzungsrechtsübertragung Leistungsempfänger des in Rede stehenden Software-Geschäftes gewesen sei, betonte die Betriebsprüfung, dass die AG wichtige Tätigkeiten im zu beurteilenden Projekt durchgeführt habe: Am 21…
…als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Kann der leistende Unternehmer auf…
…als eine (unter Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung) neue Rechnung ausgestellt wird oder durch eine dem Leistungsempfänger übermittelte Berichtigung der ursprünglichen Rechnung im Wege einer Berichtigungsnote. "Der Vorsteuerabzug kann erst für den Voranmeldungszeitraum vorgenommen werden in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt…
…Anmeldung bereits knapp vier Jahre alt war. Die Anmeldung des gegenständlichen Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug vermag somit keinen Hinweis auf dessen unternehmerische Nutzung zu liefern. Somit ist - zusammenfassend - AB als der wirkliche Leistungsempfänger im Zusammenhang mit dem am 26. März 2009 erfolgten Kauf des Fahrzeuges der…
…wie der Bw. vermeint, von einem "fiktiven" Entgelt bzw. von einer "fiktiven Umsatzsteuer" gesprochen werden. Denn der dem Bw. als Vermieter aus dem aufrechten Bestandverhältnis monatlich zustehende Hauptmietzins wird von der Leistungsempfängerin, der Fa. X. AG, aufgrund der vorhin dargelegten Vergleichsbedingungen dem Bw. nicht in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Sonderschullehrerin, S., vertreten durch Pucher und Schachner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & CoKG, 8010 Graz, Rechbauerstraße 31, vom 9. Jänner 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Umsatzsteuer für das…
…dem § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994, welche Bestimmung bei Rechnungen über einem Gesamtbetrag von € 10.000,- auch die vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers voraussetze (BGBl. I 2005/103 ab 1.7.2006). Diese Rechnungen seien vom jeweiligen Rechnungsaussteller zu berichtigen…
…gesetzt hat, die ausgewiesene Steuer zu entrichten und der Unternehmer bei Eingehen der Leistungsbeziehung davon Kenntnis hatte. Diese Vorschrift wurde mit Wirkung ab 2003 zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges eingeführt. Die Inanspruchnahme der Haftung des Leistungsempfängers erfolgt nach einhelliger Rechtsmeinung durch Erlassung eines Haftungsbescheides (Ruppe, UStG, …
…gegenständlichen Verfahren, dass die ursprünglich geltend gemachte Umsatzsteuer nicht zur Gänze erstattet werden konnte, da vor allem Name und Anschrift des Leistungsempfängers - der Bw. - als wesentliche Rechnungsmerkmale fehlten. Die Ergänzung dieser Belege mit Namen und Anschrift der Berufungswerberin hätte durch den Rechnungsaussteller erfolgen müssen, das…
…fest. Dieser Betrag wurde am Abgabenkonto der Bw als Zahllast verbucht. Dagegen wendete sich die Bw durch ihren deutschen steuerlichen Vertreter mit "Einspruch" vom 20. Mai 2003 und begründet dies im Wesentlichen damit, dass der Leistungsempfänger gemäß § 27 Abs. 4 UStG für die Umsatzsteuer hafte…
…Auch formell läge bei einem materiellen Leistungsaustausch kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, da die Firma B. AG als Leistender und zugleich Leistungsempfänger in keiner Gegenverrechnungsurkunde, die sowohl den Erfordernissen einer Rechnung als auch einer Gutschrift entspreche, je abgerechnet habe. Die Gleichwertigkeit seiner Naturalrestitution durch die Errichtung…
…enthielt. Erst die im weiteren Verfahren vorgelegte Rechnung mit der Rechnungsnummer 8010030336_2 wies die UID-Nummer der Leistungsempfängerin (Bf.) auf. Das Datum der neu erstellten Rechnung blieb unverändert mit dem der ursprünglichen Rechnung. Auf Grund der Rechnungsnummer mit der Nachzahl „_2“ ist allerdings unschwer…
…Gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sei bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als € 10.000 die vom Finanzamt erteilte UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Bei Fehlen dieser Angabe entspreche die Rechnung nicht dem § 11 UStG 1994 und sei vom Vorsteuerabzug…
…wurde im Entwurf der Niederschrift des d.o. Finanzamtes ausgeführt, dass bei "unrichtigen" Rechnungen auch der Leistungsempfänger (im gegenständlichen Fall die I.) die auf den Umsatz entfallende Steuer schuldet. Seitens des Finanzamtes wurde jedoch nicht mehr weiter geprüft, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich im Detail aus…