…der Stellungnahme der BP zur Berufung verweist diese auf die VwGH-Rechtsprechung 10.11.1996, 95/15/0179. Demnach sei der richtige Name und die richtige Adresse des leistenden Unternehmens auf der Rechnung anzuführen, andernfalls diese mit einem Formmangel belastet wäre. Dies gelte auch dann…
…Firma tätig gewesen sei. Zudem sei ein persönlicher Kontakt mit dem laut Firmenbuch aufscheinenden Geschäftsführer auch nicht aufgenommen worden, weshalb nach Ansicht der BP im gegenständlichen Fall die Angabe des tatsächlich leistenden Unternehmers fehle. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der innergemeinschaftlichen Lieferungen werde ausgeführt, dass auch bei…
…von 300 Anlagen") wäre jedoch ohne eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern nicht als glaubhaft zu beurteilen. Seitens des unabhängigen Finanzsenates wird daher geschlossen, dass die als leistendes Unternehmen genannte EWT Ltd. mangels Personal nicht in der Lage war die in Rechnung gestellten Leistungen zu erbringen…
…9.2009, vom 15.9.2009 und vom 30.9.2009, in denen die H. KG als leistendes Unternehmen über Maurer- Rigips- Installations- Elektro- und Malerarbeiten sowie über "Fenster- Putzleistungen" abgerechnet habe. Die H. KG sei mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.2009 gegründet worden, über…
…abgerechneten Baumeisterarbeiten und fehlen sämtlichen Bezug habenden Rechnungen Angaben bezüglich der dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auf sämtlichen strittigen Rechnungen scheint die Fa. B GmbH in Y als leistendes Unternehmen auf. Eine an der Firmenanschrift der Fa. B GmbH durchgeführte Nachschau am 12…
…der Bw. entgegen genommen und RS versichert hat, mit diesen Bauleistungen nichts zu tun zu haben, erscheint dies auch der Berufungsbehörde glaubwürdig. Ist die Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, entsteht für den Aussteller idR eine Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG…
…zumal während des gesamten Verfahrens unwidersprochen blieb, dass auch diese Fakturen eine falsche Adresse des angeblich leistenden Unternehmens enthalten und insofern im Sinne der oben angeführten höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 nicht erfüllen. Es waren daher insgesamt die geltend gemachten Vorsteuern in…
…UStG und im Rahmen seines Unternehmens handelt, steht es dem Strohmann zuzurechnenden Leistungsbezug nicht entgegen, dass er auf fremde Rechnung tätig geworden ist (vgl. BFH 18.2.2009, V R 82/07). Aus der Sicht, dass die Bestimmung von Leistenden und Leistungsempfänger nach einheitlichen Grundsätzen…
…zerstreuen. Die Bw spricht in ihrem gesamten Vorbringen immer wieder von einer P-KEG. Als leistendes Unternehmen und Rechnungsausstellerin ist in den zum Vorsteuerabzug herangezogenen Rechnungen jedoch eine P-Transporte-KEG angeführt. Da die Bw in ihrem Vorbringen sowohl die Bezeichnung P-KEG als auch…
…1, Tz 253). Eben dieser Leistungsaustausch zwischen Bw. und Expertengremium ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Es liegt zwar ein leistendes Unternehmen vor (das Expertengremium), Leistungsempfängerin ist jedoch nach Ansicht des erkennenden Senates nicht die Bw. Bei Umsätzen, die auf Grund gesetzlicher Anordnung bewirkt werden…
…schwarz) gearbeitet. Dieser Herr O habe mit LC vereinbart, dass die Bw. als leistendes Unternehmen für Herrn O Rechnungen ausstellt und LC und O sich die Rechnungsbeträge aufteilen. Dieser Sachverhalt wurde von der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung ausdrücklich außer Streit gestellt. Die von der…
…der (?) Rechnung eine Adresse, die nicht existiert angeführt ist (UStRz 1506) und weiters die Art und der Umfang der Leistung nicht angeführt ist. Zusätzlich wurde angeführt, dass die Rechnungsausstellerin (leistendes Unternehmen), die E.GmbH zwar beim Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk steuerlich…
…möglich ist, weshalb nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates in der Verwendung der falschen Anschrift insgesamt gesehen keine irrtümliche Vorgangsweise zu erblicken war. Unabhängig von diesen Überlegungen führt selbst ein "kleiner Schreibfehler" zu einer unrichtigen Bezeichnung der Anschrift des leistenden Unternehmers in den Fakturen, weshalb auch…
…der berufungswerbenden Gesellschaft und dem InstitutA InstitutA sowie dem InstitutB. geschlossenen Generalmanagementvertrages wurde die gesamte Durchführung der Lehrgänge und des Studienbetriebes der berufungswerbenden Gesellschaft übertragen, womit diese als leistendes Unternehmen gegenüber den Studierenden auftritt. II. Gesetzliche Grundlagen 1. Unionsrechtliche Vorgaben: Gemäß Art 132 Abs 1…
…Leistungsempfänger war und die Firma Z KG leistendes Unternehmen war. Die Frage der Besteuerung von Umsätzen kann sich daher nur auf den letzten Fall beziehen, bei dem der Berufungswerber iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 als Unternehmer eine sonstige Leistung (Duldung eines Zustandes…
…das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und 6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. In den Rechnungen ist als leistendes Unternehmen die Fa M ausgewiesen, die aber weder für die Bw noch für die GesmbH tätig geworden ist. Wie sich aus der Zeugenaussage…
…von der G Bau GmbH erbracht wurden. Da somit die Voraussetzung des § 11 UStG- nämlich Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie Art und Umfang der sonstigen Leistung des Leistungserbringers nicht erfüllt sind, ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Auch aus formalen Gründen -im Zeitpunkt der…
…dem § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnungslegung des leistenden Unternehmers zählt und die Folgen einer unzutreffenden Rechnungslegung (unzutreffenden Steuerausweis) einem ungerechtfertigten Vorsteuerabzug vorbeugen sollen. In Anbetracht der im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind in diesem Bereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Grenzen gesetzt. Es…
…Gesetz gefordert - tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet worden wären. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) setzt eine innergemeinschaftliche Lieferung --in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen-- neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Unternehmereigenschaft der Steuerpflichtigen voraus, dass die Befugnis…
…2002 an dieser Adresse keine Tätigkeit der Firma erkennbar gewesen. Da sich an der angegebenen Firmenadresse ein besenrein geräumtes Lokal befunden habe, sei das für den Vorsteuerabzug notwendige Rechnungsmerkmal "Adresse des leistenden Unternehmers" nicht gegeben, weshalb der aus diesen Rechnungen resultierende Vorsteuerabzug zu versagen sei…