…| - 1.000,00 | Zahllast lt. BP | 1.687,50 | Zahllast bisher | 0,00 | Mehrbetrag | 1.687,50 Tz 21: griffweise Zuschätzung: Da an der ausreichenden Deckung der Lebenshaltungskosten 2006 und 2007 Zweifel bestünden, erfolge eine Umsatz- und Gewinnzuschätzung. …
…02.2009 vom Vorwurf der Schleppereibeteiligung aus Mangel an Beweisen freigesprochen. F. Vermögensdeckungsrechnung Eine Aufstellung zur Darstellung der Finanzierung der Wohnungskäufe in W (drei Eigentumswohnungen) und der laufenden Lebenshaltungskosten wurde der Betriebsprüfung vorgelegt. Als Nachweis wurde ein Original-Vertrag in persischer Schrift und Sprache vorgelegt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr._M., gegen den Bescheid des Finanzamtes X betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem…
…worden. Die Bestätigungen seien daher von der Betriebsprüfung als Gefälligkeitsbestätigungen gewertet und lediglich eine Zahlung in der Höhe von € 7.000,00 anerkannt worden. Die Unterdeckung der Lebenshaltungskosten sei damit erklärt worden, dass die errechneten fehlenden Gelder aus nicht erklärten Umsätzen stammten. Der Bw…
…Y, sowie dem anschließend durchgeführten Untersuchungsverfahren einzuleiten gewesen. Demnach seien Erlöse nicht erklärt (Unterdeckung der Lebenshaltungskosten) sowie Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht worden. Aufgrund der mehrjährigen unternehmerischen Erfahrung sowie der bereits geführten Finanzstrafverfahren gegen ihn habe der Beschuldigte zweifelsfrei seine abgabenrechtlichen (steuerlichen) Verpflichtungen kennen müssen…
…der Berufungswerber aus seiner GmbH keinerlei Einkünfte. Er hätte auch sonst in den Jahren von 2002 bis dato keinerlei Einkünfte erklärt oder irgendwelche einkünfteverschaffenden Tätigkeiten angezeigt. Die Bestreitung der Lebenshaltungskosten sei daher nicht nachgewiesen. Es sei zu hinterfragen, wovon der Berufungswerber im Prüfungszeitraum ab 2002…
…vorgeschrieben (siehe Beilage zum gegenständlichen Bescheid). Im Zuge dieser Prüfung konnten von der GmbH keinerlei Belege oder Aufzeichnungen vorgelegt werden. Die Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten konnte vom Berufungswerber nicht dargelegt werden und geht weder aus Belegen, noch aus Aufzeichnungen hervor. In einer schriftlichen Entnahmebestätigung vom 30…
…2002 | 2003 | 2004 | nicht belegbare Privateinlagen lt. vorgelegter Geldflussrechnung | 0 | 8000 | 0 | Lebenshaltungskosten Jährlich | 2100 | 5000 | 3000 | Zurechnung | 2100 | 13000 | 3000 Tz. 3 Finanzbuchhaltung Anlässlich der Betriebsprüfung bei der Firma "e…
…hinsichtlich ihrer Herkunft nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach Ansicht der Referentin misslungen. Die ungeklärte Einlage ist dem Umsatz und dem Betriebsergebnis zuzurechnen. b) Lebenshaltungskosten Lt. Feststellung der BP sind im Berufungszeitraum laut Geldflussrechnung keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts vorhanden gewesen. Nach den Feststellungen der…
…zum Zwecke der Geschäftsanbahnung" aufgehalten. Nach Angaben der steuerlichen Vertretung des Bw. könne dieser seine Lebenshaltungskosten aus einer im Jahre 1993 in Polen erfolgten Betriebsaufgabe, und der damit verbundenen Veräußerung von Anlagevermögen im Ausmaß von rund € 20.000 decken. Nach den Erhebungen der Betriebsprüfung…
…Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer 2006. Hinsichtlich der Umsatzsteuer führte es aus: "Im Zuge der Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 6-12/2006 konnte kein stichhaltiger Nachweis über die Bestreitung der Lebenshaltungskosten und der Deckung der laufenden Betriebsausgaben vorgebracht werden. Im Zuge der Beantwortung der Mängelbehebung…
…878,83 | 2001 | 437.599,26 | 10.416,67 | 448.015,93 Aufgrund eines Schreibens der Gewerbebehörde betreffend etwaige Flaschenwasch- bzw lagerungstätigkeiten und wegen Zweifeln an der Deckung der Lebenshaltungskosten führte das Finanzamt eine Nachschau beim Bw durch, worüber am 18…
…3 EStG 1988 ermittelt. Anlässlich einer die Jahre 2003 bis 2005 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung hat die Betriebsprüfung (Bp) im Bericht vom 27. Februar 2008 folgende Feststellungen getroffen: a) Lebenshaltungskosten: Die Bw. habe in den Jahren 2003 bis 2005 Gewinne in Höhe von € 409,43…
…Die BP habe daher anhand der Steuererklärungen dieser Firmen festgestellt, dass obgenannter Betrag in den deklarierten Privatentnahmen keine Deckung fand. c) Lebenshaltungskosten Aus einem der BP vorliegenden Scheidungsurteil gehe hervor, dass der Bw in den Jahren 1990 und 1991 einen akademischen Grad der Universität Washington…
…den Bw. hinsichtlich der Kosten für Doktortitel und Adelsprädikat" zu befragen inhaltsleer. Lt. Betriebsprüfung stellt sich die Schätzung der Lebenshaltungskosten für 1991 wie folgt dar: Drei nicht als Privatentnahmen erfasste Zahlungen an die Lebensgefährtin a S 20.000, Aufwendungen für das Kind i.H. von…
…hat. 3. Schätzungsmethode: Die im Einkommensteuerverfahren für das Jahr 2003 durchgeführte Geldflussrechnung ergab eine Vermögensunterdeckung, weshalb eine Schätzung nach den Lebenshaltungskosten vorgenommen wird. Zur rechtlichen Beurteilung und Begründung wird auf die Punkte 4 und 5.1 des Erwägungsteiles im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 22. Dezember 2006…
…1998 ausgewiesen, weshalb allein aus diesem Umstand ein Nachweis hinsichtlich der Lebenshaltungskosten für 1997 nicht vorliegt. Unter Bedachtnahme auf obige Sachverhaltsdarstellung können die von Ihnen in der Berufungsbegründung dargelegten Bemessungsgrundlagen nicht als den tatsächlichen Werten entsprechend angenommen werden, weshalb -wie in vorgenanntem Vorhalt angeführt - eine…
…Kontoauszüge u. ä.) belegt. Das Finanzamt hat daher Ihren Einkünften aus selbständiger Tätigkeit S 250.000, wegen der laut Ihrer Erklärung nicht gedeckten Lebenshaltungskosten, zugerechnet". Die mit 1. Juni 1999 gegen den Einkommensteuerbescheid und Umsatzsteuerbescheid des Jahres 1997 seitens der steuerlichen Vertretung des Bw. eingebrachte…
…in diesem Bereich nicht die sonst üblichen Kosten anfielen. Unter Berücksichtigung des angeführten Sachverhaltes werde beantragt, die monatlichen Lebenshaltungskosten mit ATS 3.000,00 zu berücksichtigen. Es werde beantragt, die entsprechenden einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Änderungen "im Zuge der Veranlagung der Jahre 1996-1998" zu berücksichtigen…
…S 59.230) zur Verfügung gestanden seien, dieser Betrag jedoch nach Abzug der Alimentationszahlungen iHv S 54.000 nicht einmal für die geltend gemachten Sonderausgaben iHv S 12.906 gereicht hätte, führte das Finanzamt Erhebungen hinsichtlich der Deckung der Lebenshaltungskosten der Bw. im Streitjahr durch…