…00 (Mittelwert S 18.500,00; JahresbetragS 222.000,00) ist daher unter Bedachtnahme auf durchschnittliche Urlaubsaufwendungen für eine vierköpfige Familie iHv zumindest S 40.000,00 pro Jahr eine Schätzung von Lebensführungskosten iHv jährlich S 262.000,00 realistisch, zumal aus der Aktenlage auch…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Franz Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag. Franz Glashüttner, Kommerzialrat Wolfgang Sauer, Wirtschaftskammer Steiermark und Dr. Wolfgang Bartosch, Arbeiterkammer Steiermark im Beisein der Schriftführerin Eveline Wünscher über die Berufungen des A.R., Bundesseniorenbeirat und…
…und Stifter dann ohne Auswirkungen seien, wenn sie letztlich die private Lebensführung (insbesondere zur Deckung des privaten Wohnbedarfs dienen) betreffen würden. Die getätigten Aufwendungen für das privat genutzte Haus verlieren den Charakter als Lebensführungskosten iSd § 20 EStG 1988 nicht, wenn zivilrechtlich ein Bestandsrechtstitel zu Grunde…
…privaten Lebensführung angrenzen, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung durch die Notwendigkeit erfolgen. Andererseits sollen aber Aufwendungen, die der durchschnittliche Bürger als Lebensführungskosten nicht steuermindernd absetzen kann, auch nicht von jenen Steuerpflichtigen abgesetzt werden können, die zufälligerweise eine berufliche Tätigkeit entfalten, wo diese…
…privaten Lebensführung angrenzen, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung durch die Notwendigkeit erfolgen. Andererseits sollen aber Aufwendungen, die der durchschnittliche Bürger als Lebensführungskosten nicht steuermindernd absetzen kann, auch nicht von jenen Steuerpflichtigen abgesetzt werden können, die zufälligerweise eine berufliche Tätigkeit entfalten, wo diese…
…Diese Tätigkeit betreffe eine Ausbildung für das Bundesheer und auf Grund dessen entstehe ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach 6 Monaten. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verweist das Finanzamt darauf, dass ein Verpflegungsaufwand am Arbeitsort grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Lebensführungskosten zählen würde. Ein Mehraufwand…
…gewesen, wozu die Anmerkung der Bw. gewesen sei: "Finanzierung des Studiums durch Eltern". Die Eltern der Bw. würden ausschließlich Aufwendungen übernehmen, die nur mit dem Studium zusammen hängen würden, nicht jedoch die anderen Lebensführungskosten. Für diese müsse alleine die Bw. aufkommen. Gem. § 6 Abs. 5…
…Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 2006 hinsichtlich des Inhalts (§ 250 BAO) die nachfolgenden Mängel aufweise: "Aus dem vorgelegten Jahresabschluss, wie auch aus der Aktenlage ergibt sich kein Rückschluss auf die Deckung der Lebensführungskosten. Sie werden daher ersucht, den Nachweis über die Bestreitung dieser für das Jahr 2006…
…sei auszugehen, wenn ein Unternehmen die alleinige Einkunftsquelle einer natürlichen Person darstelle und der vorgelegten Buchhaltung zu entnehmen sei, dass daraus die Bestreitung der ortsüblichen Lebensführungskosten nicht zur Gänze möglich sei. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten, als Berufung bezeichneten Beschwerde bringt der Bf. vor…
…2002/2003 an der Universität [Ort] das Studium der [Studienrichtung] mit der Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen begonnen. Ihre Lebensführungskosten würden überwiegend von ihm und seiner Gattin getragen. Sie sei alleinerziehende Mutter eines Sohnes, welcher mit ihr gemeinsam in einem eigenen Haushalt lebe…
…sei auch auszugehen, wenn ein Unternehmen die alleinige Einkunftsquelle einer natürlichen Person darstelle und aus der vorgelegten Buchhaltung zu entnehmen sei, dass eine Bestreitung der ortsüblichen Lebensführungskosten nicht zur Gänze möglich sei. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. das Rechtsmittel der Beschwerde. Im Zuge der…
…Grund komme zur Frage des Besteuerungsrechtes das Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Anwendung. Kostenersätze für Miete, Strom und andere Lebensführungskosten in Höhe von S 14.476,-- würden zum steuerpflichtigen Arbeitslohn werden. Für das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug, welches auch für Privatfahrten zur Verfügung gestanden sei…
…Beruf veranlasste Kosten handelt. Schminke, Haarfärbemittel, speziell vorgeschriebene Frisuren und Abschminkmittel usw. seien nicht von vornherein dem Bereich der nichtabzugsfähigen Lebensführungskosten gemäß § 20 EStG 1988 zuzuordnen. Desgleichen sei auch die Abzugsfähigkeit von Kostümen genauer zu prüfen. Bei den von der Bw. geltend gemachten Kostümen handle…
…nicht unter ein Abzugsverbot, insbesondere des § 20 EStG (u. a. Lebensführungskosten, privat veranlasste Ausgaben etc.), so stellen diese Aufwendungen Betriebsausgaben dar. Bezüglich des vornehmlich strittig verbleibenden Berufungspunktes Provisionen ist demnach nicht entscheidend, ob die Zahlung von Provisionen bei der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit üblich oder…
…- nach Belieben und ohne genaue schriftliche Vereinbarung - Geld über das Verrechnungskonto aus der Bw. entnehmen kann um damit seine privaten Lebensführungskosten zu bestreiten. Im Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ist nämlich das Trennungsprinzip zu beachten und kann die GmbH nicht - wie im gegenständlichen Fall - als…
…umfassender Nachweis der beruflichen Veranlassung notwendig, um eine Verlagerung von Lebensführungskosten in den einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich durch Steuerpflichtige nur auf Grund deren beruflicher Tätigkeit zu vermeiden. Insgesamt musste auf Grund obiger Ausführungen bei den Aufwendungen für die streitgegenständliche Bildungsmaßnahme von einem sog. "Mischaufwand" ausgegangen werden…
…kenne und demzufolge weder Geschäfte vermittelt noch eine Provision von öS 1.200.000.- erhalten habe. In den Jahren 1996 bis 2001 habe Frau S keinerlei geschäftliche Aktivitäten entfaltet, sondern vielmehr ihre Lebensführungskosten der Jahre 1996 bis 1998 aus, aus einem Dienstverhältnis zur polnischen Fa…
…zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für die Wohnung eines Steuerpflichtigen geltend als typische Haushaltsausgaben, deren Abzug grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Kosten für den privaten Wohnraum gehören zu den Lebensführungskosten in Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bzw…
…0196 nicht ausreichend) beruflich genutzt werden, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben in Betracht. Lässt sich eine klare Abgrenzung zwischen betrieblichen/beruflichen Aufwendungen und Lebensführungskosten nicht vornehmen, ist der gesamte Aufwand nicht abzugsfähig. Das Aufteilungsverbot soll verhindern, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder…