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UFSW RV/1062-W/12Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…Jänner 2011 (2010/15/0197) habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgeführt, dass Wirtschaftsgüter des Haushaltes und der Lebensführung in der Regel nicht zu Werbungskosten führten, weil eine behördliche Überprüfung eines (behaupteten) Nutzungsausmaßes entweder unmöglich oder nur unter nicht vertretbaren Eingriffen in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen durchführbar…

UFSW RV/2720-W/10Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung einer Apothekerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

…als auch Aufwendungen für den privaten Bereich darstellen könnten, seien die Kosten, wenn die Verwendung nicht ausschließlich beruflich erfolgt sei, der privaten Lebensführung zuzuordnen. Bei einer privaten Mitveranlassung sei das Aufteilungsverbot des § 20 EStG 1988 anzuwenden, weshalb die Kosten für MP3 Player und Kamera nicht…

UFSW RV/2335-W/051. Vermietung Vater - Sohn als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) 2. Vermietung eines Einfamilienhauses als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 L-VO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2011Teil 1/2

…Abs. 1 Z 1 und 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden. Der Unternehmer kann nach § 12 Abs…

UFSW RV/2335-W/051. Vermietung Vater - Sohn als Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) 2. Vermietung eines Einfamilienhauses als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 L-VO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2011Teil 2/2

…eine Fremdvermietung liegt nicht vor) dazu führt, dass es sich bei den für den Umbau getätigten Aufwendungen um Kosten der Lebensführung des Bw. handelt. Diese Aufwendungen verlieren den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 nicht deswegen…

UFSW RV/0521-W/11In der Lebensführung begründete Kosten (Friseur, Kleidung, etc.) stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011

…Belastung ist demnach nur der durch die Behinderung bedingte Mehraufwand, somit jener Aufwand, der über die Kosten der typischen Lebensführung hinausgeht (VwGH 2.6.2004, 2003/13/0074). Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus…

UFSW RV/2398-W/08Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema nachzuweisen, dass…

UFSW RV/1273-W/02Aufwendungen der privaten Lebensführung keine Werbungskosten; Verhängung einer Mutwillensstrafe bei wiederholter Geltendmachung von nichtabzugsfähigen Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften…

UFSW RV/0008-W/02Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, Ansatz einer Luxustangente, nichtabzugsfähige Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2003

…1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen…

UFSK RV/0117-K/10Aufwendungen für ein "Büro" als Ausgaben der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…Es versagte den Aufwendungen für die "Büromiete" in X. den Betriebsausgabenabzug, sie seien der privaten Lebensführung für den Familienwohnsitz zuzurechnen. Der Vermieter sei der Ehegatte der Bw. Die Steuerberatungskosten setzte es als Betriebsausgabe an. Weiters hob das Finanzamt den vorerst erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheid 2007 gemäß…

UFSW RV/2412-W/08Alleinerzieherabsetzbetrag bei aufrechter Ehe aber getrennter Lebensführung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…einem (Ehe-) Partner lebt. Als Alleinerzieher gilt daher zunächst jede unverheiratete Person. Unverheiratete sind Ledige, Verwitwete und Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung (vgl. VwGH vom 22.10.1997, 95/13/0161). Verheirateten Personen steht der in Streit stehende Absetzbetrag nur…

UFSW RV/0047-W/07Kosten für Bildungsmaßnahmen hinsichtlich privater Lebensführung sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…Aspekte miteinbeziehende Vorgehensweise gelegt. Das Finanzamt anerkannte die berufungsgegenständlichen Ausgaben nicht als Werbungskosten und begründete dies in den gegenständlichen Bescheiden wie folgt: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung)…

UFSW RV/2357-W/06Kein Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer nicht dauernd getrennten Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…in einer Gemeinschaft mit ihrem Ehepartner, Herrn I., lebe. Eine aufrechte Ehe spreche grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung, es sei allerdings allgemein anerkannt, dass diese Vermutung im konkreten Fall widerlegbar sei. Wie immer im Steuerrecht seien für die sachgerechte Beurteilung die tatsächlichen Lebensumstände maßgeblich…

UFSG RV/0598-G/02Umzugskosten im Zusammenhang mit Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…bei den Eltern zum ersten Beschäftigungsort und andererseits dem Besuch der Eltern gedient haben. Fahrtkosten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind jedoch grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Umzugskosten können Werbungskosten darstellen…

UFSW RV/2785-W/10Kein Alleinerzieherabsetzbetrag für Ehefrau bei nicht dauernd getrennter Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2011

…Tz 35; Jakom, EStG § 33, Tz 36). Eine aufrechte Ehe - die im vorliegenden Fall unbestritten vorliegt - spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung; es ist den Ehegatten allerdings möglich, diese Vermutung zu widerlegen. Mehrere Wohnsitze bewirken keine dauernde Trennung. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd…

UFSW RV/2158-W/09„Kreativtraining“ für eine Kindergartenpädagogin: Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010Teil 1/2

…ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dies soll im Sinne einer Steuergerechtigkeit verhindern, dass Steuerpflichtige Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb in den einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf ausüben, andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aber aus dem versteuerten…

UFSW RV/2158-W/09„Kreativtraining“ für eine Kindergartenpädagogin: Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010Teil 2/2

…Fähigkeiten und Kenntnisse als Folge der beruflichen Fortbildung auch privat bzw. außerhalb des Berufs, für welchen die Fortbildung erfolgt, eingesetzt werden können, führt nicht zu einer Zuordnung beruflicher Fortbildungsaufwendungen zu den Aufwendungen privater Lebensführung (vgl. Renner, Werbungskosteneigenschaft von NLP-Kursen, SWK 33/2008, S 879)…

UFSS RV/0086-S/08Studienreise, private Lebensführung, Aufteilungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…deren Gegenstand ein Mischprogramm darstelle, der privaten Lebensführung zuzuordnen wären und folglich nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. In der am 5. Oktober 2006 dagegen eingebrachten Berufung führt der Berufungswerber folgendes aus: "Die Studienfahrt nach Bologna wurde vom Pädagogischen Institut ausschließlich für die inzwischen dringend empfohlene…

UFSW RV/2274-W/07Politikerwerbungskosten, private Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2008

…wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie gehören i.d.R. zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung und dürfen auch dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche bzw. berufliche Erwägungen mitveranlasst werden. Die Bw…

UFSL RV/0747-L/05Aufwendungen für die Seminare "Nach innen Laufen" und "Körpersprache und Lebensweisen" sind keine Werbungskosten, sondern Aufwenudngen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…iHv. 432,42 € als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Zur Begründung führte das Finanzamt an, dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein)…

UFSG RV/0673-G/02Kosten für die Teilnahme an einem Karriereberatungsseminar als Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Da eine Trennung der Seminarkosten in einen als Werbungskosten abzugsfähigen Teil, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, und in einen nichtabzugsfähigen Teil, der der privaten Lebensführung zuzurechnen ist, nach objektiven Kriterien nicht möglich ist, gehört der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Grund des gesetzlich normierten…