… 21 Rz 61). Ebenfalls von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung erfasst sind so genannte Nebentätigkeiten (Nebenerwerb). Dabei handelt es sich um an sich gewerbliche Tätigkeiten, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser nach der Verkehrsauffassung in dieser…
…Tz 91/1 unter Hinweis auf Rz 4203a EStR). Die Verwertung fremder organischer Abfälle ist grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit (s. die bei Jakom/Baldauf, aaO, § 21 Rz 80, angeführte Judikatur); sie kann uU. aber - wirtschaftliche Unterordnung unter den Hauptbetrieb vorausgesetzt - als Nebentätigkeit bzw…
…1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Was nun die Berufungsausführungen zur zentralen Problematik der Klärung des Vorliegens von Einkünften aus land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb betrifft, ist…
…2000, Rz 5436, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates verfehlt, weil sich diese Richtlinienstelle allgemein auf die Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung bezieht und unberücksichtigt lässt, dass vorab zu prüfen ist, ob die Vermietung als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist; vgl. auch EStR 2000, Rz…
…Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte überschreiten, ist die Tätigkeit des Bw. als Obmann der A-Genossenschaft schon wegen Fehlens des Merkmales der untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu beurteilen. Dass die Tätigkeit hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung möglicherweise der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Bw. unterzuordnen ist…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 21 EStG 1988 zu besteuern sind oder Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 22 Z 2 Satz 2 erster Teilstrich leg.cit. (Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit) darstellen: Nach herrschender Rechtsprechung ist eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit eine an…
…der UFS die Reinigungs- und Palettentransporttätigkeiten nicht als land- und forstwirtschaftliche (l+f) einstufte ..... . Der UFS habe die Rechtslage jedoch insoweit verkannt, als er davon ausging, dass die Unterordnung auf der Grundlage der in den beiden Streitjahren aus der Nebentätigkeit zugeflossenen Beträge beurteilt werden könne…
…anzusehen, sind die Einkünfte hieraus im Rahmen der LuF PauschVO 2001 durch Anwendung des Durchschnittsatzes auf den maßgeblichen Einheitswert und die Umsätze im Rahmen des § 22 UStG 1994 von der Pauschalbesteuerung erfasst. Ist die Übernahme fremder organischer Abfälle als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit einzustufen, sind…
…untergeordneter Bedeutung. Ob eine wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, wobei das Verhältnis der Umsätze ein taugliches Kriterium darstellt. Beträgt der Umsatz aus der Nebentätigkeit weniger als 25 % der Gesamtumsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit, kann eine…
…wurden. Aus dem beim Erörterungsgespräch vorgelegten Prospekt für die Jahre 1999/2000 (Preise in Schilling) wurden sowohl 2 Doppelzimmer und 1 Dreibettzimmer (deckt sich mit dem Stand der als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit 2004 anerkannt wurde) als auch Ferienwohnungen für 2 bis 4 Personen angeboten…
…2000 und die Folgejahre die Einkünfte aus dieser Tätigkeit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen. Allein die vom BMF vertretenen unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der Zuordnung derartiger Funktionärsentschädigungen (oben erwähnte grundsätzliche Zurordnung, das heißt ohne Berücksichtigung des Umstandes, dass auch eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit…
…Grenzbetrag für die Einnahmen aus der Nebentätigkeit von 24.200 € bzw. - ab 2011 - von 33.000 € überschritten, sei die wirtschaftliche Unterordnung nachzuweisen, wobei vereinfacht die Obergrenze für die zulässigen Einnahmen aus dem Nebenerwerb mit 50% des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes angesetzt werden könne…
… 21). Ob eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 18.3.1992, 92/14/0019)." Die Parteien des Berufungsverfahrens gehen übereinstimmend von der Betriebszugehörigkeit der streitgegenständlichen Liegenschaften zum übergebenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aus. Damit ist aber…
…und forstwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen. Bei Prüfung der Unterordnung stellt das Verhältnis der Umsätze ein taugliches Beurteilungskriterium dar. Ob eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Zu den land- und forstwirtschaftlichen…
…des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, zB Holztransport mit Hilfe der für die Landwirtschaft gehaltenen Pferde oder andere Betriebsmittel; die Tätigkeit tritt selbst nicht eigenständig in Erscheinung und ist auch wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Die Nebentätigkeit muss wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen…
…Einnahmen erzielt. Die Vorteile aus dieser Nebentätigkeit zieht der landwirtschaftliche Betrieb nur, wenn die landwirtschaftlichen Betriebsmittel auch für nichtlandwirtschaftliche Zwecke zusätzlich eingesetzt werden (vgl. UFS 20.5.2005, RV/4250-W/02). Der Winterdienst (Schneeräumung, Streuen,...) gehört zu den typischen land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, wenn…
… 21). Ob eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 18.3.1992, 92/14/0019)." Die Parteien des Berufungsverfahrens gehen übereinstimmend von der Betriebszugehörigkeit der streitgegenständlichen Liegenschaften zum übergebenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aus. Damit ist aber…
…vorliegen. Kennzeichnend für die Nebentätigkeit ist auch, dass für ihre Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig ist, insbesondere dass die verwendeten Gegenstände Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind. Im vorliegenden Fall wurden zumindest zwei Brikettpressen angekauft und eine Lagerhalle angemietet…
…sei, er habe die Brikettherstellung und -vermarktung im Rahmen seiner Landwirtschaft ausgeübt. Wie bereits in der Berufungsentscheidung vom 3. Mai 2013, RV/0069-L/13, angeführt wurde, ist dem Folgendes entgegenzuhalten: Eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit…
…der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte des Bw. mit der Höhe der Einkünfte im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag vom 28.9.1999 ergibt, dass schon von der Größenordnung dieser verschiedenen Einkünfte her die Überlassung auf Grund des Vertrages vom 28.9.1999 keine landwirtschaftliche Nebentätigkeit sein…