…beantragt. Im Zuge der Veranlagung wurde nur ein Teil dieser beantragten Fahrtaufwendungen mit der Begründung nicht anerkannt, dass das amtliche Kilometergeld für Fahrten zwischen Dienststelle und Kursort zustehe. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Dienststelle seien aber bereits durch die Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages und…
…folgende Kosten für Vorbereitungskurse (nach Abzug von erhaltenen Förderungen) und Fahrtkosten vom Wohnort zum Kursort an: | Jahr | Fahrtkosten | Kurskosten | Gesamt | 2006 | 20 Fahrten x 36 km x 0,376 = 270,72 | 375,00 | 645,72 |…
…von seinem Wohnsitz aus (einfache Fahrtstrecke: 25 km) in Höhe von insgesamt 480,60 Euro geltend Im Einkommensteuerbescheid vom 10. Februar 2006 wurden die geltend gemachten Werbungskosten nur im Ausmaß von 9,61 berücksichtigt (Fahrtstrecke vom Arbeitsort zum Kursort von je 1 km), weswegen gemäß …
…fand ganztägig von Montag bis Freitag statt. An den Kurstagen stand dem Berufungswerber in Wiesing (über Vermittlung einer Verwandten) ein Quartier zur Verfügung. Von dort hat er täglich den Kursort aufgesucht. Schon vor Kursbeginn war mit der Quartiergeberin vereinbart, dass die Unterkunft am Wochenende (zu…
…02.1998 | SA | 22.02.1998 | SO | 23.02.1998 | MO | 24.02.1998 | DI | 13.03.1998 | FR | 14.03.1998 | SA | 15.03.1998 | SO Prüfungskurs BWL - Kursort: 1120 Wien…
…beruflichen Fortbildung stünden. In der Begründung führte der Bw aus, dass er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre die Berücksichtigung der Fahrtkosten (Kilometergelder) zwischen seinem Kursort und seinem Wohnort beantragt habe. Das Finanzamt habe jedoch lediglich das Pendlerpauschale für diese Fahrten als Werbungskosten…
…Im Jahr 2009 besuchte der Berufungsführer den Baumeisterkurs. Nach der vom Berufungsführer vorgelegten Aufstellung haben die Fahrten zu diesem Kurs 3.570 km betragen. Kursorte waren b, c, d und e. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 machte der Berufungsführer Kilometergelder in Höhe von…
…von fünf Tagen nur dann Verpflegungsmehrkosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 anerkannt werden, wenn die Entfernung zum Kursort mindestens 25 km beträgt. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 kommen Tagesgelder als Fortbildungskosten nur bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs…
…berufliche Notwendigkeit nicht bestätigt sei bzw. nicht zu erkennen sei. Zur Berufsreifeprüfung seien die Kilometergelder nur für zusätzliche Wegstrecken Arbeitsstätte - Kursort angesetzt worden. Diese seien im Schätzungswege zu einem geringen Anteil von 50 % gekürzt worden (restliche Abdeckung durch Pendlerpauschale). Weiters sei hier aufgrund regelmäßiger wiederkehrender…
…mit dem Verkehrsabsetzbetrag und bei Zutreffen der Voraussetzungen mit dem Pendlerpauschale abgegolten sei. Das Kilometergeld habe daher nur für die Mehrkilometer zum Kursort steuerlich anerkannt werden können. Zur Nichtanerkennung des Schreibtisches wurde angeführt, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur…
…September 2002 im Gesamtbetrag iHv. 3.127,08 aufgegliedert wurden. Der Aufgliederung sind folgende Daten zu entnehmen: - Vom Wohnsitz der Bw. zum jeweiligen Kursort und zurück gefahrene Kilometer, inklusive des jeweiligen Zeitpunktes der Abfahrt und der Ankunft, - Anzahl der Tage bzw. Stunden für die Ermittlung…
…50 % der Teilnahmegebühr refundiert worden sei. Die Fahrtkosten zum Kurs könnten nicht berücksichtigt werden, da für die Strecke A - L bereits das Pendlerpauschale gewährt worden sei und sich der Kursort auf dieser Strecke befinde. Der Bw. erhob am 17. März 2008 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007…
…ab diesem Zeitpunkt die Kosten nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden hätten können. Die Kosten des tatsächlich benutzten Verkehrsmittels für Fahrten zwischen Kursort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) würden aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996 nur insoweit Werbungskosten darstellen, als sie das höchstzulässige Pendlerpauschale (für 2005: 201,75 €…
…Kilometergeld nur für die Mehrkilometer zum Kursort steuerlich anerkannt werden können. Beim Besuch eines Fortbildungskurses könnten für die Anfangsphase von fünf Tagen nur dann Verpflegungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 anerkannt werden, wenn die Entfernung zum Kursort mindestens 25 km betragen würde…
…Unterrichtseinheiten, 60 Praktikumsstunden und 180 Stunden Literaturstudium umfasst. Dadurch seien der Berufungswerberin Kosten für den Kursbeitrag, für die Fahrten zum Kursort und die Nächtigung entstanden. Im Vorhalt des Finanzamtes datiert vom 14. September 2006 ersuchte dieses um Auskunft darüber, ob die Berufungswerberin die Absicht habe…
…hätten nicht anerkannt werden können, da der Bw. seit Beginn der Ausbildung im Jahr 2003 immer wieder dorthin gefahren sei und die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten am Kursort hinlänglich bekannt seien. Mit Eingabe vom 2. August 2005 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 14. Juli 2005 eingereicht …
…kürzen. Die Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung ist mit dem Verkehrsabsetzbetrag und bei Zutreffen der Voraussetzungen mit dem Pendlerpauschale abgegolten. Es konnte daher das Kilometergeld nur für die Mehrkilometer zum Kursort steuerlich anerkannt werden. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 vom 24. März 2004 erhob der Abgabepflichtige Berufung…
…berücksichtigt hat, weil nach der Lebenserfahrung davon auszugehen sei, dass der Berufungswerber vor Kursbeginn nicht zuerst nach Hause gefahren, sondern direkt von seiner Arbeitsstätte (S) zum Kursort (B) gefahren sei. Mit Schriftsatz vom 14. Jänner 2004, auf den an dieser Stelle verwiesen wird, stellte der…
…Verpflegungsmehraufwand im Rahmen einer Reise vorliege. Für diese Prüfung sei festzustellen, ob ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort bzw. Kursort begründet werde. Hier sei vorerst zu prüfen, ob es sich um eine Reise nach der Legaldefinition 1. Tatbestand oder um eine Reise nach…
…der Einnahmen" (vgl. § 16 Abs. 1 EStG 1988) dienten. Die Berufungswerberin hat die Strecke vom Wohnort zum Kursort jeweils mit dem eigenen Pkw zurückgelegt. Nach Ansicht des Senates bestehen keine Bedenken, die Fahrtkosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes zu schätzen. Diese Aufwendungen waren daher wie…