…des EStG 1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH v. 16.7.1996, 96…
…oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen (SWK 2002, S 410; Erläuternde Bemerkungen ErlRV 1766 BlgNR XX. GP zu § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988). Diese Differenzierung des Gesetzgebers zwischen genereller Nichtabzugsfähigkeit von Kosten eines ordentlichen Universitätsstudiums einerseits und Abzugsfähigkeit von Kosten eines außerordentlichen…
…Gesetzgebers des EStG 1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH v. 16.7.1996…
…einer Gehzeit bis zur Arbeitsstätte von 15 min und einer Einrechnung von geringfügigen Stehzeiten (8 min) mit rund 107 Minuten. Da die Gesamtwegzeit bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, egal ob die erstgenannte oder die zweigenannte Fahrtvariante gewählt wird, für die einfache Strecke rund 1,50 Stunden…
…Ausgaben eines Arbeitnehmers für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könnten nur pauschaliert mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. - bei Vorliegen der Voraussetzungen - mit dem (kleinen oder großen) Pendlerpauschale und nicht in Form von Kilometergeldern abgegolten werden. Das Pendlerpauschale stehe zu, wenn der Arbeitnehmer…
…Zu einer Berücksichtigung von tatsächlichen Kosten für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung hätte dies aber auf Grund der obigen Überlegungen nicht führen können, da einem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang wegen der eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen kein Wahlrecht zwischen Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale einerseits und der Geltendmachung von…
…stellt darauf ab, ob dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist oder nicht. Dies wiederum richtet sich, wie oben ausgeführt, nach der Verfügbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels sowie den bei solchen Fahren bei objektiver Betrachtung anfallenden Wegzeiten. Nicht maßgeblich…
…Z 6 lit. c EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden gemäß § 16 Abs. 1 Z 6…
…über einen längeren Zeitraum erstreckt (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Bd. III B, Tz. 2.1 zu § 26 Z 4 mwN). Das EStG 1988 hat ebenso wie seine Vorgänger eine Abgeltungsregelung getroffen und sieht für die (aktiven) Arbeitnehmer erwachsenden Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, werden die Pauschbeträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG (großes Pendlerpauschale) berücksichtigt. Dass in Folge der Pauschalierung der Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht…
…Jahre 2000 bis 2002 erfolgte zunächst erklärungsgemäß. Für die Jahre 2000 bis 2002 wurde in der Folge eine Außenprüfung vorgenommen, bei der ua. die folgenden Feststellungen getroffen wurden: 1) Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…
…Nr. 467/2004) lauten (auszugsweise zitiert): Absatz 1: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (eischließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe)…
…Februar abgewiesen und dies damit begründet, dass die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zustehe. Für diese Strecke oder für einen Teil dieser Strecke könne kein Kilometergeld beantragt…
…dass Fahrten zum entfernter gelegenen Wohnsitz die berufliche Veranlassung nicht deshalb fehle, weil der Arbeitnehmer auch am Beschäftigungsort über eine Wohnung verfüge. Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien nämlich beruflich veranlasst und zählten zu den Werbungskosten aus den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit a leg cit sind Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer einfachen Fahrtstrecke bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Für die Beurteilung des Arbeitsweges bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze, wie im Fall des…
…anzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen. Beträgt nach Abs. 2 der genannten Verordnung die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten im Sinn des Abs. 1 im Jahr nachweislich nicht…
…zu den Dienstpflichten des Arbeitnehmers gehört, sodass im Hinblick auf die durchgehende Dauer von mehr als einen Kalendermonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte gemäß § 16 Abs 1 Ziffer Einkommensteuergesetz 1988 steht nur der Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale zu…
…16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Grundsätzlich sind die daraus erwachsenen Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber…
…diesem Grund können keine Kosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Ein Pendlerpauschale für Fahrten nach S kann nicht gewährt werden, weil dafür das überwiegende Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an mehr als der Hälfte der Arbeitstage notwendig ist. Laut Ihren eigenen Angaben fahren Sie ca…
… 16 abs. 1 Z 6 lit c EStG statuierte Abgeltungswirkung von Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale nach der Rechtsprechung ausnahmslos alle mit Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verbundenen Ausgaben einschließlich Garagierungskosten erfasst (VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241). Was die geltend gemachten…