…des EStG 1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH v. 16.7.1996, 96…
…oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen (SWK 2002, S 410; Erläuternde Bemerkungen ErlRV 1766 BlgNR XX. GP zu § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988). Diese Differenzierung des Gesetzgebers zwischen genereller Nichtabzugsfähigkeit von Kosten eines ordentlichen Universitätsstudiums einerseits und Abzugsfähigkeit von Kosten eines außerordentlichen…
…Gesetzgebers des EStG 1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH v. 16.7.1996…
…einer Gehzeit bis zur Arbeitsstätte von 15 min und einer Einrechnung von geringfügigen Stehzeiten (8 min) mit rund 107 Minuten. Da die Gesamtwegzeit bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, egal ob die erstgenannte oder die zweigenannte Fahrtvariante gewählt wird, für die einfache Strecke rund 1,50 Stunden…
…Nutzung eines arbeitgebereigenen KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). 3. Mit Schreiben vom 9. August 2019 wurde gegen die Einkommensteuerbescheide vom 11. Juli 2019 Beschwerde eingelegt: a. Die bekämpften Bescheide seien ergangen, weil das Finanzamt die Auffassung vertrete, dass dem Bf. als Arbeitnehmer der…
…1988 steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 hat. Für die Berücksichtigung des Pendlereuros…
…sog. "Pendlereuro" eingeführt. Durch den Ausschluss eines Pendlerpauschales in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 ab 01.05.2013 hat der Gesetzgeber im Endergebnis festgelegt, dass auch die Aufwendungen von Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen…
…Ausgaben eines Arbeitnehmers für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könnten nur pauschaliert mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. - bei Vorliegen der Voraussetzungen - mit dem (kleinen oder großen) Pendlerpauschale und nicht in Form von Kilometergeldern abgegolten werden. Das Pendlerpauschale stehe zu, wenn der Arbeitnehmer…
…würde, wenn er für die Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste (VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078). Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgeber(firmen)eigenes Kraftfahrzeug für seine Privatfahrten (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen…
…Zu einer Berücksichtigung von tatsächlichen Kosten für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung hätte dies aber auf Grund der obigen Überlegungen nicht führen können, da einem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang wegen der eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen kein Wahlrecht zwischen Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale einerseits und der Geltendmachung von…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. | b) | Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. | c) | Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines…
…stellt darauf ab, ob dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist oder nicht. Dies wiederum richtet sich, wie oben ausgeführt, nach der Verfügbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels sowie den bei solchen Fahren bei objektiver Betrachtung anfallenden Wegzeiten. Nicht maßgeblich…
…Z 6 lit. c EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden gemäß § 16 Abs. 1 Z 6…
…über einen längeren Zeitraum erstreckt (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Bd. III B, Tz. 2.1 zu § 26 Z 4 mwN). Das EStG 1988 hat ebenso wie seine Vorgänger eine Abgeltungsregelung getroffen und sieht für die (aktiven) Arbeitnehmer erwachsenden Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, werden die Pauschbeträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG (großes Pendlerpauschale) berücksichtigt. Dass in Folge der Pauschalierung der Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht…
…Jahre 2000 bis 2002 erfolgte zunächst erklärungsgemäß. Für die Jahre 2000 bis 2002 wurde in der Folge eine Außenprüfung vorgenommen, bei der ua. die folgenden Feststellungen getroffen wurden: 1) Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…
…Nr. 467/2004) lauten (auszugsweise zitiert): Absatz 1: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (eischließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe)…
…Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal berücksichtigt werden sollen. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Die gesetzliche Anordnung in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988, wonach das Pendlerpauschale auch für…
…von Kosten für Parken in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie von Treibstoffkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht als Werbungskosten abziehbar. Ausgaben für Internet Der Beschwerdeführer hat mit am 25.10.2022 bei der Abgabenbehörde eingegangenem (undatiertem) Schreiben (OZ 41) in einem Trennblatt (OZ…
…Februar abgewiesen und dies damit begründet, dass die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zustehe. Für diese Strecke oder für einen Teil dieser Strecke könne kein Kilometergeld beantragt…