…sondern überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen ist zumindest in solchen zeitlichen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Versicherung, gegen die Bescheide des Finanzamtes xxxx vom 26. Juli 2008 betreffend Säumniszuschlag für die motorbezogene Versicherungssteuer 8/2004, 11/2004 und 9/2005 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) nicht von seiner Verantwortung befreit wird, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu…
…VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) nicht von seiner Verantwortung befreit wird, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu…
…nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Diese Pflichten dürfen nicht überspannt werden. Eine Überwachung "auf Schritt…
…worin das Versehen bestanden hat, sondern auch darzulegen, dass es zur Fehlleistung des Arbeitnehmers gekommen ist, obwohl die dem Vertreter obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten wurden (vgl. VwGH 17.3.2005, 2004/16/0204). Die tatsächliche Vornahme einer solchen Kontrolle des zuständigen Mitarbeiters durch den…
…VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) nicht von seiner Verantwortung befreit, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den…
…VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) nicht von seiner Verantwortung befreit wird, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu…
…VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) nicht von seiner Verantwortung befreit wird, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu…
…12.2002, 2002/15/0152) wird der verantwortliche Vertreter nicht von seiner Verantwortung befreit, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört…
…12.2002, 2002/15/0152) wird der verantwortliche Vertreter nicht von seiner Verantwortung befreit, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört…
…Bw. in den gegenständlichen Zeiträumen in großer wirtschaftlicher Schwäche befunden habe, gleichzeitig sei er persönlich durch Krankheit an der vollen Berufsausübung verhindert gewesen und hätte daher auch seine Kontrollpflichten nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Jedenfalls sei in diesen Zeiträumen eine Buchhalterin beschäftigt gewesen, die…
…werden, zumal die im Verwendungsbetrieb zur Einhaltung der (hinsichtlich der Verwendung des auf Freischein bezogenen vergällten Alkohols zur Herstellung von Teigen, Back- und Konditorwaren) von der Zollbehörde erteilten Auflagen und Bedingungen verantwortlichen Personen ihre diesbezügliche Aufsichts- und Kontrollpflichten vernachlässigt bzw. es offensichtlich unterlassen haben, das…
…Verschulden (Auswahl- oder Kontrollverschulden, grobe Organisationsmängel) anzulasten ist. Auf die dortigen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei dürfen diese Pflichten gewiss nicht überspannt werden; eine Überwachung seit…
…stattgefunden hat. Dazu wird die Einvernahme der Vorstandsmitglieder notwendig sein. Im Rahmen dieser Einvernahmen wird ebenfalls festzustellen sein, mit welcher Häufigkeit und Intensität der Bw. seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. § 289 Abs. 1 BAO lautet wie folgt: "Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§…
…Pflichten entheben. Übertrage der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person, werde er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es würden ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten treffen, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen könne (VwGH 20.9.2006…
…abgabenrechtlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfülle, einschreiten müsse. Die Bw. sei vor Erstellung des Jahresabschlusses im Juni 2002 aus der Geschäftsführung ausgeschieden, daher habe sie diesbezügliche Kontrollpflichten nicht mehr wahrnehmen können. Die Bw. sei im Streit ausgeschieden, als sie erkannt habe, dass sie nicht in alle…
…und die Zahlungsanweisungen durchgeführt habe. Die Übertragung an Dritte befreie einen Geschäftsführer nicht grundsätzlich von einer abgabenrechtlichen Haftung, er hafte jedoch nur mehr für sein Auswahlverschulden bzw. für die schuldhafte Verletzung von Kontrollpflichten. Der Bw. sei keine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten, daher werde die Aufhebung des…
…Sachverhaltsdarstellung vom 24. 6. 1997 erläutert worden. Die "Nachzahlung aus der Umsatzsteuererklärung 1995" sei auch keine Folge einer Verletzung von Auswahl- und Kontrollpflichten. Der Beschwerdeführer habe mit der Buchhaltung einen eingearbeiteten, mit dem Rechnungswesen der Gesellschaft vertrauten und einschlägig ausgebildeten Mitarbeiter eingesetzt. Dieser sei bereits…
…als Geschäftsführer der Gesellschaft grobes Verschulden vorzuwerfen sei. Das sei aber wegen seiner urlaubsbedingten Abwesenheit zu verneinen, weil der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten nicht überspannt werden dürfe. So werde auch in der Fachliteratur die Rechtsansicht vertreten, dass dem Vorstand einer AG nicht zumutbar…