…die Verrechnung von Umsatzsteuerrückforderungsansprüchen in Höhe von 149.621,00 € (Umsatzsteuer 10/2002) und 392.144,09 € (Umsatzsteuer 11/2003) mit Konkursforderungen rechtmäßig war. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der Berufungswerberin wurde mit Beschluss des Landesgerichtes…
…wonach der OGH selbst im Falle eines eigenständigen Steuertatbestandes, der nach Konkurseröffnung erfüllt wäre, den daraus resultierenden Abgabenanspruch als Konkursforderung qualifizieren würde, offenlegen sollte. Im Falle der Berichtigung der Umsatzsteuerzahllast wegen Leistungstörungen würde der Berichtigungsanspruch dem Grunde nach bereits mit dem ursprünglichen - nun zu berichtigenden…
…Begründung des Bescheides über den Rückzahlungsantrag irrtümlich angeführt, ein Masseguthaben. Dieses Guthaben sei daher berechtigt mit den offenen Konkursforderungen verrechnet worden. Das Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung 4/2005 sei ebenfalls berechtigt mit Masseforderungen gegenverrechnet worden. Die Bw. stellte einen Antrag auf Vorlage der Berufung an…
…berichtigenden Steuerbeträgen handelte es sich infolge Einstellung der gesamten Tätigkeit der Bw. laut Mitteilung des Masseverwalters vom 10. Dezember 1993 noch vor Konkurseröffnung jedenfalls um Konkursforderungen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.6.1984, 83/15/0177) verringert sich sohin der bisher auf Grund…
…3 UStG stelle einen eigenen Steuertatbestand dar. Daher sei der Rückforderungsanspruch eine Forderung der Masse, die mit Konkursforderungen des Finanzamtes nicht kompensiert werden könne. Es sei nämlich für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden…
…stellte das Finanzamt fest, dass die Verrechnung der aus der Umsatzsteuervoranmeldung 05/2002 resultierenden Gutschrift von 210.689,16 € mit den als Konkursforderungen angemeldeten Abgaben in Höhe von 190.721,42 € rechtmäßig gewesen sei und diese Abgabenschuldigkeiten getilgt worden seien. Aus umsatzsteuerlicher Sicht…
…die Uneinbringlichkeit der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben geschlossen werden. Eine mögliche - wenn auch nur teilweise - Einbringlichkeit der Konkursforderungen ist insofern zu berücksichtigen, als der Geschäftsführer nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden darf, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden…
…die Umsatzsteuer nicht abgeführt worden sei, sei der Rückforderungsanspruch zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse mit Konkursforderungen des Finanzamtes aufzurechnen (AÖF 2007/18). Im konkreten Fall sei von der Bw bis zur Konkurseröffnung die Umsatzsteuer laufend beglichen worden. Die Ausbuchung der Forderung der Bw…
…Gemäß Abs. 3 können jedoch Ansprüche aufgerechnet werden, die nach der Konkurseröffnung entstehen oder wieder aufleben. Daraus folgt, dass - vor Konkurseröffnung entstandene - Konkursforderungen des Abgabengläubigers nicht mit Gegenforderungen der Masse aus Umsatzsteuergutschriften, die während des laufenden Konkursverfahrens entstanden waren, gegenverrechnet werden können, sondern lediglich mit…
…über das Vermögen des Bw das Konkursverfahren eröffnet. Sämtliche im Aussetzungsantrag vom 3. September 2008 aufgegliederten Abgaben stellen somit Konkursforderungen dar. Durch Eröffnung des Konkurses wird das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses…
…werden dürfen, somit kein Säumniszuschlag hätte verrechnet werden dürfen, ist zu erwidern, dass im Gegensatz zu den Konkursforderungen (VwGH 19.12.1990, 87/13/0070) bei Masseforderungen keine spezialgesetzlichen Regelungen der Konkursordnung der Abgabenentrichtung zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegen stehen (VwGH 22.4.1985, 84/15…
…aus der Verwertung entstandene Umsatzsteuer, die kein Absonderungsrecht, sondern Sondermassekosten darstellt. Im Gegensatz zu den Konkursforderungen (VwGH 19.12.1990, 87/13/0070) stehen nämlich bei Masseforderungen keine spezialgesetzlichen Regelungen der Konkursordnung der Abgabenentrichtung zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegen (VwGH 22.4.1985, 84/15/0009)…
…OGH-Judikats vom 12.9.1956, 7 Ob 392, 393/556 wie folgt:" § 58 Z 1 KO schließe nur die Geltendmachung einer Zinsforderung als Konkursforderung aus, nicht aber die Geltendmachung dieser Forderung in anderer Weise, insbesondere nicht gegenüber dem Gemeinschuldner, wenn der Konkurs auf andere…
…2.2007, 2006/15/0371). Abgaben sind - auch soweit sie Konkursforderungen darstellen - während dem Konkursverfahren gegenüber dem Masseverwalter festzusetzen. Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letztlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht (vgl VwGH 19.2.1985, 84…
…Konkursverfahren eröffnet. Das Finanzamt ermittelte bei einer im Februar 1993 durchgeführten UVA-Prüfung die volle Vorsteuer aus den offenen Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin und meldete den sich aus der Vorsteuerberichtigung ergebenden Rückforderungsanspruch in Höhe von 1.199.127 S neben anderen Abgabenforderungen als Konkursforderung an. Nach…
…Auszugehen ist von der Entscheidung des VwGH vom 29.1.2004, 2000/15/0046 betreffend die Zulässigkeit einer durch das Finanzamt vorgenommenen Kompensation von nach Abschluss eines Zwangsausgleiches entstandener Abgabengutschriften mit Konkursforderungen. Auch in diesem Fall ist von einem rechtskräftig bestätigten Ausgleich auszugehen (Bestätigung des…
…Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens. Für den gegenständlichen Fall ist entscheidend, ob die gegenständlichen Umsatzsteuerrückforderungen der Bw (als seinerzeitige Gemeinschuldnerin) aus insolvenzrechtlicher Sicht in den Zeitraum vor oder nach Konkurseröffnung fallen und je nach dem mit Konkursforderungen des Finanzamts aufrechenbar sind oder nicht. Gemäß § 46 Abs…
…Tatbestandes des § 212a Abs. 9 BAO vorliegen würden. Durch die Erfüllung des vom Handelsgericht Wien bestätigten 20 %-igen Zwangsausgleich wäre zwar ein Löschungsanspruch in Höhe der anteiligen Konkursforderungen entstanden, jedoch hätte die Abgabenschuld gemäß der zu Grunde liegenden materiellrechtlichen Bestimmungen tatbestandsmäßig weiterhin bestanden. Dies ändere…
…2007 an die Gemeinschuldnerin rechtswirksam durch Hinterlegung zugestellt. Eine Verbandsgeldbuße ist als Geldstrafe im Sinne des § 58 Ziffer 2 KO anzusehen und zählt daher ex lege nicht zu den Konkursforderungen. Der Masseverwalter tritt im Konkurs nur insoweit als gesetzlicher Vertreter an die Stelle des Gemeinschuldners…
…der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um die Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Abgaben sind daher, auch soweit sie die Konkursforderungen darstellen, während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen. Es ist ausschließlich der Masseverwalter als…