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UFSK RV/0068-K/08Zuflusszeitpunkt von Zahlungen durch die IAF GmbH; Rechtslage vor In-Kraft-Treten des Abgabenänderungsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 161/2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

…soeben genannten Fassung erstmals für Konkurse gilt, die nach dem 31. Dezember 2005 eröffnet worden sind. Gegenständlich wurde das Konkursverfahren über die ehemalige Arbeitgeberin des Bw. (Fa. NN) vor dem genannten Stichtag eröffnet. Damit liegt der strittige Sachverhalt außerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der durch das…

UFSK RV/0256-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…BGBl Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung beantragt, so gilt das Gleiche hinsichtlich dieses Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld und der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Findet der Übergang statt, so ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Bedachtnahme auf Abs. 1 lit…

UFSK RV/0255-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Kinderabsetzbetrag durchgehend gegeben. Der Konkurs eines Arbeitgebers kann nicht der Grund für die Einstellung dieser Bezüge sein. Und aus erheblichen Krankheitsgründen - wie ausführlich von ärztlichen Seiten attestiert, konnte mein Sohn den vorgesehenen Berufschulbesuch am 2. Mai 2005 nicht antreten." Im Schriftsatz des Bw., datiert mit…

UFSK RV/0254-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Kinderabsetzbetrag durchgehend gegeben. Der Konkurs eines Arbeitgebers kann nicht der Grund für die Einstellung dieser Bezüge sein. Und aus erheblichen Krankheitsgründen - wie ausführlich von ärztlichen Seiten attestiert, konnte mein Sohn den vorgesehenen Berufschulbesuch am 2. Mai 2005 nicht antreten." Im Schriftsatz des Bw., datiert mit…

UFSW RV/2837-W/12Zeitpunkt des Zuflusses von Nachzahlungen (Kündigungsentschädigung) im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2013

…Konkurs des Arbeitgebers) nicht bezahlt wird. Der Arbeitslose bekommt sohin auch dann, wenn er Insolvenz-Ausfallgeld für die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsentgelt beantragt, Arbeitslosengeld, nur geht der Anspruch auf die Kündigungsentschädigung bzw. Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt in Höhe des vom AMS ausgezahlten Arbeitslosengeldes im Wege der Legalzession…

UFSF RV/0311-F/10Hochrechnung der Bezüge (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) trotz Rückzahlung des (nicht ganzjährig bezogenen) Arbeitslosengeldes im Folgejahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2010

…aus sonstigen Gründen (zB Konkurs des Arbeitgebers) nicht bezahlt wird. Der Arbeitslose bekommt sohin auch dann, wenn er Insolvenz-Ausfallgeld für die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsentgelt beantragt, Arbeitslosengeld, nur geht der Anspruch auf die Kündigungsentschädigung bzw. Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt in Höhe des ausbezahlten Arbeitslosengeldes im Wege…

UFSW RV/3576-W/02Aufwendungen aus einer Bürgschaft eines Arbeitnehmers zugunsten seines Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…Bürgschaften zur Arbeitsplatzsicherung und bei allgemeinen Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 102 Stichwort Bürgschaft). Steht die Bürgschaft in ausreichendem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, zB weil sie übernommen wird, um eine Anstellung zu erhalten oder den Konkurs des Arbeitgebers abzuwenden…

UFSF RV/0448-F/101) Zufluss von Insolvenzentgelten, Arbeitslosengeld; 2) Hochrechnung der Bezüge gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 (Umrechnungszuschlag) für Zwecke der Steuerberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2011

…Konkurs des Arbeitgebers) nicht bezahlt wird. Der Arbeitslose bekommt sohin auch dann, wenn er Insolvenz-Ausfallgeld für die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsentgelt beantragt, Arbeitslosengeld, nur geht der Anspruch auf die Kündigungsentschädigung bzw. Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt in Höhe des vom AMS ausgezahlten Arbeitslosengeldes im Wege der Legalzession…

UFSG RV/0661-G/06DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0184-G/06DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2008

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0104-G/05DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0026-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0085-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Das Kriterium des Fehlens eines Unternehmerrisikos und das Kriterium der…

UFSG RV/0320-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0287-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0338-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0180-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Hinsichtlich des Vorbringens der Berufungswerberin es handle sich um eine…

UFSG RV/0024-G/04DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0005-G/04DB-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…

UFSG RV/0197-G/03DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…