…ein begünstigender Verwaltungsakt. Dabei tritt die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es ist daher an ihm gelegen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse überzeugend darzulegen (vgl. VwGH 26…
…und die in diesem Erkenntnis zitierte Vorjudikatur). Entsprechend dieser qualifizierten Offenlegungspflicht wäre es Aufgabe des Bf. gewesen, von sich aus ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zum Nichtvorliegen einer durch den Aufschub möglichen Gefährdung der Einbringlichkeit zu erstatten. Mangels jeglichen Vorbringens…
…die Gefährdung bzw. Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben verifiziert werden. Im Übrigen wurde auch der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vom Verwaltungsgerichtshof mangels ziffernmäßiger Konkretisierung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgewiesen. Auch mit dem Hinweis, dass "die Steuerzahlung für ein Einkommen vorgeschrieben wurde, welches für…
…um den Unterhalt und die Ausbildung ihrer vier Kinder zu sichern. Verwiesen wurde weiters auf die schlechte Zahlungsmoral der Kunden sowie Zahlungsausfälle durch Konkurse. Diese Vorbringen wurde jedoch nicht anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beschwerdeführerin zahlenmäßig näher konkretisiert. Der unabhängige Finanzsenat stellt hiezu fest…
…eine Fragebeurteilung der finanziellen oder existenzbedrohenden Notlage von unterhaltspflichtigen Angehörigen (gegenständlich: Großmutter, Mutter und Tante des Bw.) nicht nur deren laufenden Einkünfte, sondern auch deren Vermögensverhältnisse und eigene Unterhaltsverpflichtungen sowie -ansprüche in eine Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen sind. Eine ausreichende und zudem glaubhafte dargetane Konkretisierung der gesamten…
…darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. z. B. VwGH 22.2.2001, 95/15/0058; VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117). Entsprechend dieser qualifizierten Offenlegungspflicht wäre es Aufgabe der Bw. gewesen, von sich aus ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu…
…Vorbringen aber nicht. Der Berufungswerber kam somit seiner Obliegenheit, das Vorliegen einer erheblichen Härte unter Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu präzisieren, in keiner Weise nach. Aus dem Zusammentreffen mehrerer Verbindlichkeiten ergibt sich für sich allein noch keine erhebliche Härte der sofortigen Abgabeneinhebung. Vielmehr ist…
…Stundung aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. z. B. VwGH 22.2.2001, 95/15/0058; VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117). In Anbetracht dieser Rechtslage wäre es Aufgabe der Bw. gewesen, aus eigenem Antrieb anhand ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen…
…jedenfalls vollständige Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu enthalten habe. Das Ansuchen wäre daher diesbezüglich noch zu ergänzen. Ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliege, könne regelmäßig nur aufgrund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabenschuldner zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden…
…Der bloße Hinweis auf eine offene und gerichtlich eingeklagte Forderung sei für sich allein ohne nähere Konkretisierung bzw. Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Abgabepflichtigen als Begründung nicht ausreichend. Da weder der Ausgang des Klagsverfahrens noch die Einbringungsmöglichkeiten beim Beklagten absehbar…
…komplexe und nicht alltägliche Umstände des Steuerpflichtigen" sowie der Hinweis auf die erst anlaufende Geschäftstätigkeit und auf eine mehr als ein halbes Jahr zurückliegende Niederschrift vermögen die geforderte Konkretheit nicht herzustellen. Schließlich hätte eine solche Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse noch anlässlich des Vorlageantrags an…
…angesucht, was auch genehmigt worden sei und er zahle seither monatlich pünktlich die Raten von € 1.000,00 solange bis die gesamte Steuerschuld bezahlt sei. Daher sei er sich keiner Schuld bewusst. Aufgrund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sei es ihm nicht möglich, den…
…der Behauptung, das betriebsnotwendige Vermögen müsse zum Teil verschleudert werden, nicht geprüft werden. Die in italienischer Sprache zum Stichtag 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 vorgelegten Bilanzen sowie der Entwurf der Bilanz zum 31. Dezember 2010 seien nicht geeignet, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der…
…Vergleich zum Einkommen und Vermögen des Abgabepflichtigen in einem krassen Missverhältnis stehen würde und Einbringungshärten nicht einmal durch Gewährung einer Zahlungserleichterung hintangehalten werden könnten. Außerdem könne im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabepflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen keine Unbilligkeit in der Einhebung…
…Belastung durch diese Mehraufwendungen sei höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachse, und insofern außergewöhnlich. Das gelte für die Belastung, die sie (die Bw) betroffen hätte; und es würde ebenfalls für die Belastung gelten, die ihren Sohn getroffen hätte…
…Zwangsausgleichsquote bereits berücksichtigt wurde, welche Abgabenschuldigkeiten die Nachforderungen aus der Lohnsteuerprüfung betreffen und eine weitere Aufstellung der Verbindlichkeiten zum Beginn der jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte, deren Zugänge, sowie deren Zahlungen im Verhältnis zu den Gesamtverbindlichkeiten angefordert sowie um Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Sorgepflichten etc.…
…sodass die Bw. dazu verhalten gewesen wäre, von sich aus konkretisiert an Hand ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung überzeugend darzulegen. Die bloße Behauptung, die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld sei mit erheblicher Härte verbunden, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet sei, ist nicht…
…diesem Konto die 600 Euro direkt auf das Kreditkonto überwiesen und habe somit einen Teil der Zinsen abgezahlt. Es handelt sich um einen endfälligen Schweizerfrankenkredit. Wie sind ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse? Ich bin geringfügig beschäftigt und erziele ein Nettoeinkommen in Höhe von ca 300,00…
…eine Gefährdung der Einbringlichkeit anzunehmen (VwGH 18.9.2000, 2000/17/0094). Im Hinblick auf die in der Berufung näher präzisierten schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Berufungswerbers (die Abgabenschuld von 2.322,10 € beträgt rund das Sechsfache des monatlich frei verfügbaren Einkommens von nur…
…sollen. Der Umstand, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe möglicherweise nicht bzw. nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit oder möglicherweise nicht oder teilweise überhaupt nicht entrichten kann, weshalb die ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden…