…08/0230). Im gegenständlichen Fall behauptet der Antragsteller zwar das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils, konkrete, zahlenmäßige Angaben zu seinen gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen (im Zeitpunkt der Antragstellung bezogene Einkünfte sowie bestehende Vermögensverhältnisse unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) tat er in seinem Antrag jedoch…
…Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Revisionswerbers die Beurteilung nicht zu, dass für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Antrag wird auch nicht ausgeführt, warum dem Revisionswerber nicht auf Antrag Zahlung in Raten oder Stundung der…
…den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers enthält, genügt den dargestellten Anforderungen nicht. Die revisionswerbende Partei ist der sie treffenden Konkretisierungspflicht somit nicht hinreichend nachgekommen. Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist ohne weiteres Verfahren abzuweisen, wenn das Verwaltungsgericht mangels jeglicher Konkretisierung nicht in der…
…Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Vom Beschwerdeführer wurde nichts vorgebracht, worauf eine erhebliche Härte im beschriebenen Sinn gestützt werden könnte. Er erstattete weder ein konkretes Vorbringen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen noch…
…ein begünstigender Verwaltungsakt. Dabei tritt die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es ist daher an ihm gelegen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse überzeugend darzulegen (vgl. VwGH 26…
…und die in diesem Erkenntnis zitierte Vorjudikatur). Entsprechend dieser qualifizierten Offenlegungspflicht wäre es Aufgabe des Bf. gewesen, von sich aus ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zum Nichtvorliegen einer durch den Aufschub möglichen Gefährdung der Einbringlichkeit zu erstatten. Mangels jeglichen Vorbringens…
…die Gefährdung bzw. Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben verifiziert werden. Im Übrigen wurde auch der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vom Verwaltungsgerichtshof mangels ziffernmäßiger Konkretisierung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgewiesen. Auch mit dem Hinweis, dass "die Steuerzahlung für ein Einkommen vorgeschrieben wurde, welches für…
…um den Unterhalt und die Ausbildung ihrer vier Kinder zu sichern. Verwiesen wurde weiters auf die schlechte Zahlungsmoral der Kunden sowie Zahlungsausfälle durch Konkurse. Diese Vorbringen wurde jedoch nicht anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beschwerdeführerin zahlenmäßig näher konkretisiert. Der unabhängige Finanzsenat stellt hiezu fest…
…eine entsprechende Konkretisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin (bzw der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der von der Feststellung betroffenen Gesellschafter), die glaubhaft darzutun ist, würde die durch das Gesetz gebotene Abwägung erlauben. Ein Hinweis auf die Bilanzen der Revisionswerberin bzw auf den Bericht der Betriebsprüfung ist…
…Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Revisionswerber einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (vgl VwGH vom 7.9.2016, Ra 2016/17/0274, vom 2. August 2016, Ra 2016/17/0265 und 0266, mwN). Der vorliegende Antrag lässt mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Antragsteller einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (vgl VwGH vom 7.9.2016, Ra 2016/17/0274, vom 2. August 2016, Ra 2016/17/0265 und 0266, mwN). Der vorliegende Antrag lässt mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…2016, Ra 2016/15/0033). Der gegenständliche Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält keinerlei Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Revisionswerbers. Die bloße, durch keinerlei Beweismittel untermauerte Behauptung, aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde eine sofortige Entrichtung der Haftungsschuld zu einer Beeinträchtigung seines Lebensunterhaltes führen…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…eine Fragebeurteilung der finanziellen oder existenzbedrohenden Notlage von unterhaltspflichtigen Angehörigen (gegenständlich: Großmutter, Mutter und Tante des Bw.) nicht nur deren laufenden Einkünfte, sondern auch deren Vermögensverhältnisse und eigene Unterhaltsverpflichtungen sowie -ansprüche in eine Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen sind. Eine ausreichende und zudem glaubhafte dargetane Konkretisierung der gesamten…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…dass, als eine der Haftungsvoraussetzungen, die Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin uneinbringlich geworden seien. Danach seien mehrere Ermittlungshandlungen innerhalb der Verjährungsfrist notwendig gewesen, um die Haftungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Anlässlich der Prüfung dieser Haftungsvoraussetzungen habe im Rahmen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf. festgestellt werden können…
…Veranlassung. Die Begründung der Ausgaben liegt in der - privaten - Unterhaltsverpflichtung. Ein Sonderausgabentatbestand nach § 18 EStG 1988 ist nicht erfüllt. Außergewöhnlich ist eine Belastung gemäß § 34 Abs 2 EStG 1988, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst…
…Lebensführung benötigt. Soweit der Bf diesbezüglich vorbringt, er habe nur ein Einkommen in Höhe der Mindestsicherung, so ist darauf hinzuweisen, dass der Bf keinerlei Unterlagen vorgelegt hat, die diese Behauptung in irgendeiner Form konkretisieren würden, sodass von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bf auszugehen ist…
…wenig wahrscheinlich erscheinen lässt und die Bf andererseits keinerlei Unterlagen vorgelegt hat, die diese Behauptung in irgendeiner Form konkretisieren würden, sodass von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bf auszugehen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bf von der belangten Behörde mit…