Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde A , Adresse, vertreten durch RA, vom 27. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes DEF, vertreten durch P, vom 7. Juli 2005 betreffend Kommunalsteuer-Zerlegung und Zuteilung gemäß § 10 KommStG 1993 für den Zeitraum 1998…
…für das Fernheizkraftwerk N, für den im Betreff erwähnten Zeitraum zerlegen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass das Interesse der Gemeinde We an der Zerlegung im Sinne des § 10 Abs. 4 Kommunalsteuergesetz 1993, BGBI. Nr.819/1993 idF BGBI. I Nr. 142/2000, für den Zeitraum…
Auch im VwGH-Erkenntnis 92/13/0209 vom 18.5.1994 spricht das Höchstgericht ausdrücklich aus, dass mangels anderer aussagekräftiger Zerlegungsfaktoren - dem Faktor der Umweltbelastung, der zweifellos zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der beteiligten Gemeinden führt, besondere Bedeutung zukommt, wozu nicht nur die durch den Betrieb…
…gemäß § 10 Abs. 4 Kommunalsteuergesetz 1993 auf die in der Gemeinde L gelegene Betriebsstätte in Höhe von S 36.493.977,- und in der Gemeinde K gelegene Betriebsstätte in Höhe von S 8.665.790,- zerlegt wurde. Als Begründung führte das Finanzamt aus, dass die…
…Dienste verschafft. Es liegt im Wesen des Dienstverschaffungsvertrages, dass die Dienste nicht für den Dienstgeber, sondern für denjenigen geleistet werden, dem sie verschafft werden. Dem Kommentar zum Kommunalsteuergesetz 1993 des Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrums KDZ mit den Autoren Mühlberger und Ott, Kapitel VIII, Tz 2.2, ist…
… 10 Abs. 5 Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 idF BGBl 819/1993 hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerschuldners oder einer beteiligten Gemeinde das Finanzamt die Bemessungsgrundlage zuzuteilen, wenn zwei oder mehrere Gemeinden die auf einen Dienstnehmer entfallende Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise für sich in Anspruch nehmen…
…P1-GmbH verlegt worden seien. Eine Doppelbesteuerung ein und derselben Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage durch die Gemeinden T. und R. sei im Kommunalsteuergesetz nicht vorgesehen. Nach der derzeitigen Rechtslage sei davon auszugehen, dass das "Sachverständigen-Gutachten" des GPLA-Prüfers für die Gemeinde R. keinerlei Wirkung entfaltet habe…
… 10 Abs. 5 Kommunalsteuergesetz 1993 idF BGBl 819/1993 hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerschuldners oder einer beteiligten Gemeinde das Finanzamt die Bemessungsgrundlage zuzuteilen, wenn zwei oder mehrere Gemeinden die auf einen Dienstnehmer entfallende Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise für sich in Anspruch nehmen und…
…für den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.2000 und 1.1.2002 bis 31.12.2004 im Sinne von § 10 Abs. 4 und 5 des Kommunalsteuergesetzes 1993 gestellt. Zur Begründung werde ausgeführt: Grundsätzlich sei der Arbeitskräfteüberlasser bis 31. Dezember 2000 und ab 1…
…Ho beantragt. Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalsteuergesetz gilt als Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. a) Ha Aufgrund des dargestellten Sachverhalts besteht nach Ansicht der Referentin kein Zweifel daran, dass in den berufungsgegenständlichen Jahren…
…Lkws wird überwiegend in den Lagerhäusern (ua. A / Nachbarbetrieb) vorgenommen. Resümee: Wie bereits anfangs erwähnt, stellt ein geduldetes Abstellen eines Lkws aufgrund einer aufgebauten Geschäftsverbindung (Geschäftsübernahme / Privatisierung) keine Betriebsstätte im Sinne des Kommunalsteuergesetzes dar, den sonst müsste bei vielen ähnlichen Transportgewerben eine, in diesem Fall…
Die Tatsache allein, dass Anlagen oder Einrichtungen unentgeltlich genutzt werden dürfen, ist allerdings noch nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer nicht nur vorübergehenden Verfügungsmacht, sondern es muss hinzukommen, dass dem Nutzenden mit der Überlassung eine Rechtsposition eingeräumt wird, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht mehr…
…Februar 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 8. Jänner 2001 betreffend Kommunalsteuer-Zerlegung und Zuteilung gemäß § 10 Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 für 1994 und 1995 (TK AG, nunmehr: VAH)nach der am 20. Dezember 2004 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…
…dass die Grundstücksflächen im Rahmen der mehrgemeindlichen Betriebsstätte in den einzelnen Gemeinden mit sehr unterschiedlicher Intensität genutzt werden, weshalb dieser Zerlegungsmaßstab nicht geeignet scheint, einen sachgerechten Maßstab für die Zerlegung der Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zu bilden (vgl. Fellner, Kommunalsteuergesetz 1993, 2. Aufl., § 10…
…1 Kommunalsteuergesetz (KommStG) für die Jahre 1997 bis 2000 wie folgt zerlegt: | Gemeinde | % | 1997 S | 1998 S | 1999 S | 2000 S | DK | 5 | 419.788 | 421.332 | 441.147 | 451.702 | UF…
…1998 gem. § 10 Abs. 4 Kommunalsteuergesetz (KommStG) beim Finanzamt den Antrag auf Zerlegung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage der HFA für 1994 auf jene Gemeinden, auf die sich die Betriebsstätte des Unternehmens erstreckt. Die HFA beantragte mit Schreiben vom 24. März 1999 die Erlassung eines Zerlegungsbescheides, in…
…Die IS stellte am 27. November 1998 gem. § 10 Abs. 5 Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 den Antrag auf Zuteilung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt. Die IS teilte dem Finanzamt mit E - Mail vom 27. Dezember 1999 mit, dass u. a. auch in der Gemeinde S…
…November 1998 gem. § 10 Abs. 5 Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 den Antrag auf Zuteilung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt. Die IS teilte dem Finanzamt mit E - Mail vom 27. Dezember 1999 mit, dass u.a. auch in der Gemeinde F vom Kunden Räumlichkeiten zur Verfügung…
…führt die Bw. im Wesentlichen wie folgt aus: Gem. § 41 Abs. 3 FLAG idF BGBl. 818/1993 und § 2 Kommunalsteuergesetz sei der DB bzw. die Kommunalsteuer von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne seien Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und…
… 5 Abs. 2 lit. c Kommunalsteuergesetz 1993). Liegt jedoch eine gesetzliche Bestimmung oder eine lohngestaltende Vorschrift vor, die eine Annahme von Trinkgeld durch den Arbeitnehmer selbst verbietet und kommt es in der Folge zu einer Verteilung durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer, ist wie bisher…