1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
§ 8 KommStG 1993 enthält eine taxative Aufzählung der Befreiungen. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des KommStG 1993 in anderen Bundesgesetzen enthaltene Befreiungen von bundesgesetzlich geregelten Abgaben gelten nicht für die KommSt mit der Maßgabe, dass die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten Begünstigungen unberührt…
…Zusammenhang mit einer Bestimmung des Kommunalsteuergesetzes ist dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich zuzustellen. 15.6.2. Parteistellung des Bundesministers für Finanzen Rz 177g Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte der Länder kann der Bundesminister für Finanzen in den Angelegenheiten des Kommunalsteuergesetzes wegen Rechtswidrigkeit Revision an…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
Freier Dienstnehmer Definition § 4 Abs. 4 ASVG definiert den freien Dienstnehmer. Von der Kommunalsteuerpflicht sind daher sowohl vollversicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung…
…Steuerberaters, ein effektiver Zugang zum Gericht verwehrt wäre. 3. Würdigung Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller gemäß § 6a Kommunalsteuergesetz 1993 und § 6a Wiener Dienstgeberabgabegesetz als Vertreter der Primärschuldnerin von der Abgabenbehörde zur Haftung herangezogen. Unter welchen Voraussetzungen ein Vertreter nach § 80 BAO zur Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Clemens Richter, Esteplatz 4/13, 1030 Wien, und Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse 2/2/8, 2372 Gießhübl, über die Beschwerde vom 23. Oktober…
Abgabe | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Dienstgeberabgabe | 01/2019 | 24,00 | 15.02.2019 | Dienstgeberabgabe | 02/2019 | 24,00 | 15.03.2019 | Dienstgeberabgabe | 03/2019 | 24,00 | 15.04.2019 | Dienstgeberabgabe…
…Die GmbH wurde gemäß § 14 Abs. 1 Kommunalsteuergesetz im Rahmen der gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge durch Organe der Öko GK einer Kommunalsteuer Prüfung mit dem Ergebnis unterzogen, dass die Abgaben und Bemessungsgrundlagen laut Jahreserklärungen mit denen laut Prüfung übereinstimmten, jedoch nur € 692…
…1) eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen; 2) den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass keine Abgabenrückstände gemäß Kommunalsteuergesetz und Dienstgeberabgabegesetz gegeben seien; in eventu 3) den angefochtenen Bescheid aufheben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurückverweisen; 4) der Beschwerde aufschiebende…
"Mein Mandant hat bereits die Haftungssumme in voller Höhe einbezahlt. Nunmehr ergibt sich, dass die Quote dabei noch nicht berücksichtigt war, somit sogar eine bedeutende Überzahlung vorliegt. Gegen Herrn P-4 wurde zwar, so viel wir wissen, ein Haftungsverfahren begonnen, jedoch ist in der Folge…
…Referat Landes- und Gemeindeabgaben, MA 6, vom 29. Juni 2023 betreffend gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes samt Nebenansprüchen und § 6a des Dienstgeberabgabegesetzes samt Nebenansprüchen, MA6/ARL-***xxx***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haft- und Zahlungspflicht vor. Es bestehe innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Sachverhalt und zum Ergebnis der Beweisaufnahme zu…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht der Bf vor. Der Bf werde gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens gegeben…
…damit die in § 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Wiener Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht des Bf vor. Dem Bf werde gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Schreiben blieb unbeantwortet…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, ***MA*** vom 10.10.2023 wurde der Antragstellerin gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes 1993 - KommStG 1993, BGBl. Nr. 819/1993, sowie …
…wurde jährlich für die Jahre 2013 bis 2017 festgesetzt; insgesamt wurden Euro 15.975,36 vorgeschrieben. Der Säumniszuschlag wurde iHv Euro 319,48 festgesetzt. In der Bescheidbegründung wurden die maßgeblichen Bestimmungen des Kommunalsteuergesetzes (KommStG) angeführt. Der Bf. habe die Kommunalsteuer auf Basis der Arbeitslöhne der…