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UFSF RV/0306-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei Zinsen aus Darlehen an Nichtbanken?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007Teil 2/2

…Es handelt sich dabei um ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen…

UFSI RV/0297-I/04Schuldaufnahmen des griechischen Staates auf dem Kapitalmarkt mit einer Laufzeit von 3 Jahren keine Staatsanleihen im Sinne des DBA Griechenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2005

…interpretieren. Es handelt sich dabei um ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird idR eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprochen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/3

…kann in festvereinbarten Zinsen, berechnet vom Kapitalbetrag bestehen, das können Darlehen, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen sein oder in Form von Gewinnanteilen, das sind variable Zinsen, die einen Anteil am Unternehmen, an dessen Erfolg oder an dessen Risiko darstellen, bestehen. (Jens Tschebull, Wertpapiere für Anfänger…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 2/4

…kann in festvereinbarten Zinsen, berechnet vom Kapitalbetrag bestehen, das können Darlehen, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen sein oder in Form von Gewinnanteilen, das sind variable Zinsen, die einen Anteil am Unternehmen, an dessen Erfolg oder an dessen Risiko darstellen, bestehen. (Jens Tschebull, Wertpapiere für Anfänger…

UFSL RV/0117-L/06Kapitalertragsteuerpflicht von Schuldscheindarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

…mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird idR eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als…

UFSF RV/0205-F/041) EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

…Es handelt sich dabei um ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen…

UFSF RV/0243-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0305-F/041) EACC: Untergang eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0197-F/041) EACC: Untergang eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2008

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0186-F/04EACC-Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei ausländischen Kapitalerträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2008

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSW RV/2808-W/06Zurechnung von erzielten Zinserträgen für die Kapitalüberlassung in Form eines indirekten Gesellschafterzuschusses an die unmittelbar beteiligte Gesellschaft gemäß § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2007

…ausländischen Gesellschaften darf zu nicht mehr als 25 % im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere) und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem derartigen Unternehmensgegenstand liegen, es sei denn, die Gesellschaft unterhält einen Bankbetrieb. | 2. | Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen sind…

UFSW RV/0303-W/03Zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit im Falle einer als Direktinvestition zu beurteilenden Beteiligung an einer Schweizer Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2007

…zu einem Viertel beteiligt sind. Der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaften darf zu nicht mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere) und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem derartigen Unternehmensgegenstand liegen, es sei denn, die Gesellschaft unterhält einen Bankbetrieb…

UFSF RV/0268-F/04Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2007

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0220-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0262-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit"…

UFSF RV/0224-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…Es handelt sich dabei um ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen…

UFSI RV/0444-I/06Sind Kassenobligationen nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG von der Schenkungssteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…sind Papiere, die keine Anteilsrechte, sondern nur Forderungsrechte verbriefen. Es sind dies vor allem auf Namen oder auf Inhaber lautende (Teil)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine und Kassenobligationen, weiters Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen sowie obligationenähnliche Genussrechte" (siehe Fellner aaO, Rz 62a). Nach Obigem ist nunmehr zweifelsfrei erkenntlich, dass…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…dann nicht vorgesehen, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und ähnlichen Wertpapieren) und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit derartigem Unternehmensgegenstand gelegen sei, es sei denn die Gesellschaft unterhalte einen Bankbetrieb. Da die Z…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…dann nicht vorgesehen, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und ähnlichen Wertpapieren) und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit derartigem Unternehmensgegenstand gelegen sei, es sei den die Gesellschaft unterhalte einen Bankbetrieb. Da die Z…

UFSW RV/1533-W/02Beteiligungsbefreiung nach § 63 BewG, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…erhöht hat. Der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft darf zu nicht mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere) und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem derartigen Unternehmensgegenstand liegen, es sei denn, die Gesellschaft unterhält einen Bankbetrieb. Strittig ist, ob…