Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 17. Dezember 2012
…2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), die als Kindergartenpädagogin tätig ist, machte in ihren Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2001 bis 2004 Aufwendungen für den Besuch des Lehrganges "Lebens- und Sozialberater"…
…somit ebenfalls nicht erfüllt, weil die Berufungswerberin seit ihrer Coaching-Ausbildung im Jahr 2005 bis dato keine Maßnahmen setzte, ihre bisherige berufliche Tätigkeit als Kindergärtnerin aufzugeben. Das Gleiche gilt für das Tatbestandsmerkmal "einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit". Die Berufung war daher, wie im Spruch angeführt…
…für die Ausbildung in Kunsttherapie, sowie die Kosten für die dazu erforderlichen Arbeitsmaterialien und die Ausgaben für das Seminar in Lilienfeld in keinem unmittelbaren und ausschließlichen Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Kindergärtnerin stünden. Nach verlängerter Rechtsmittelfrist brachte die Bw. eine Berufung ein…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. war im Kalenderjahr 2001 als Kindergärtnerin tätig und besuchte vom 25. bis 28. Oktober 2001 die Module 1 und 2…
…den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Die Bw. ist Kindergärtnerin. Im Jahr 1999 hat sie an den folgenden vom Institut für strukturelle Wahrnehmung veranstalteten Fortbildungsveranstaltungen zum "NLP Practitioner" teilgenommen: NLP-Practitioner P1 (Grundlagen…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist als Kindergärtnerin tätig. Im Zuge des elektronisch eingereichten Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 machte sie folgende Beträge als Werbungskosten geltend: | Fachliteratur …
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist Kindergärtnerin. Im Jahr 2001 hat sie an dem von der Gesundheitsschule H.v.B. veranstalteten Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater…
…0091; vgl. auch Doralt4, Einkommensteuergesetz-Kommentar, Tz 203/2 f zu § 16 EStG 1988). Die Tätigkeit als Psychotherapeut liegt nicht im Rahmen des Berufsfeldes "KindergärtnerInnen". Psychotherapeut ist ein eigenständiger Beruf, der dann in verschiedenen Berufsfeldern ausgeübt werden kann. Die Ausbildung erfolgt nach dem Psychotherapiegesetz, BGBl…
…Lebens- und Sozialberatung stellt eine eigene Berufssparte dar, welche verschiedene Beratungstätigkeiten abdeckt. Die Ausbildung sieht nach erfolgreichem Abschluss in erster Linie die Berechtigung zur Ausübung eines selbständigen Berufes vor. Da Sie als Kindergartenpädagogin tätig sind, besteht der Streitpunkt darin, ob eine steuerlich begünstigte Fortbildung vorliegt.…
…Beruf vor. Die Bw. strebt nicht die Ausübung etwa eines Berufes als Kreativtrainerin an, sondern setzt die erworbenen Kenntnisse in ihrem Beruf als Kindergartenpädagogin um. Daher handelt es sich um Fortbildungsaufwendungen. Die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung zu einer vermeintlichen Ausbildung der Bw. zum Lebens…
…wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2012 werden mit 10.310,00 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin ist an der Sonderschule des Heilpädagogischen Zentrums in Liechtenstein als Kindergärtnerin nichtselbständig tätig, wobei sie arbeitstäglich zwischen ihrem inländischen Wohnsitz und…
…dass sie in der Schweiz, in C, bei einer Kindertagesstätte als Kindergärtnerin arbeite, dass sie von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 15.30 Uhr dort arbeite, dass sie an diesen Tagen in C an der Adresse "Adr2" als Untermieterin…
…Finanzamtes F. vom 3. Mai 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2010 nichtselbständige Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Kindergärtnerin in verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen des X. Die Entfernung zwischen dem ebenfalls in F. befindlichen…
…Arbeitnehmerveranlagung ergangenen Einkommensteuerbescheide brachte sie rechtzeitig Berufungen ein, da das Pendlerpauschale nicht wie beantragt gewährt wurde und Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltungen nicht wie beantragt als Werbungskosten qualifiziert wurden. Sie arbeite als Kindergärtnerin in L (i.d.F. L), ihren Lebensmittelpunkt hatte sie im berufungsgegenständlichen Zeitraum in…
…Jahre 2004 und 2005. Die Einkünfte der Bw. aus ihrer Tätigkeit als freiberufliche Kindergartenpädagogin wurden im Jahr 2004 mit € 3.507,43 und im Jahr 2005 mit € 3.417,58 angesetzt. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen, die primär der Privatsphäre…
…eine Kindergärtnerin, beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2006 die Berücksichtigung der Ausbildungskosten von 2.325 € und Reisekosten von 938,52 € für eine Ausbildung zur Yogalehrerin. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten und brachte im Einkommensteuerbescheid 2006 lediglich den Pauschbetrag von 132…
…2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind fiktive Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage der Afa einer vermieteten Eigentumswohnung sowie die Zurückweisung einer Berufung als verspätet. a) Erklärungen Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht regelmäßig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Kindergärtnerin…
…Grafik] Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die als Kindergärtnerin in der GemeindeA tätige Berufungswerberin beantragte in ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 neben Fachliteratur im Betrag von 312,17 € und sonstigen Arbeitsmittel…
…beantrage daher, dass die Dienstzulage (Erschwerniszulage) für Gemeindebeamte, Vertragsbedienstete und Kindergärtner/innen nicht zu versteuern sei. Das Finanzamt hat die Berufung mit der Begründung, dass mehr Wissen oder die Kenntnis von Fremdsprachen nicht als Erschwernis angesehen werden könne, abgewiesen. Im Vorlageantrag hat die Bw. unter…