…00 (ATS 20,000.000,00) zugezählt. Das Darlehen sei wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit zum Bilanzstichtag 1989 unter Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung iHv ATS 10,736.000,00 als Betriebsausgabe erfasst worden. Mit Vereinbarung vom 29.12.1993 sei dieses…
…und die Darlehenszinsen der deutschen und französischen Gesellschaft, unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs, an die Bw. auszuschütten (s. dazu Tz. 23 des Bp-Berichtes). Die Tatsache, dass zahlreiche Konzerne Finanzierungsgesellschaften gründen und diese mit Eigenkapital ausstatten, könne die Qualifikation der konkret festgestellten Kette von Rechtshandlungen…
…eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen steuersparenden Wirkung verständlich wird. Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge…
…Tochtergesellschaft der Bw. wird als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO beurteilt. Die durch die Bw. gewählte Gestaltung stellt, wie oben im Detail ausgeführt, eine Umgehungskonstruktion dar, die als ungewöhnlich und unangemessen zu beurteilen ist. Die dargestellte Kette der Rechtshandlungen…
…im allgemeinen eine Kette von Rechtshandlungen den missbräuchlichen Sachverhalt verwirkliche (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; Ritz, BAO zu § 22 Abs 2 u.a.) und nicht ein einzelner Realakt wie hier die schenkungsweise Übertragung. Auch das FG Düsseldorf sehe in der unentgeltlichen Übertragung eines…
…im allgemeinen eine Kette von Rechtshandlungen den missbräuchlichen Sachverhalt verwirkliche (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; Ritz, BAO zu § 22 Abs 2 u.a.) und nicht ein einzelner Realakt wie hier die schenkungsweise Übertragung. Auch das FG Düsseldorf sehe in der unentgeltlichen Übertragung eines…
…die gegenständliche Gestaltung werden von der Bw. zwar behauptet, liegen nach Ansicht des entscheidenden Senates aber nicht vor (Punkt 4). Ein vom Gesetzgeber vorgezeichneter Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt…
…Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre (UFS GZ RV/0457-W/03 vom 21.12.2005, VwGH 8.11.1983, 83/14/0056, 0057, 0058). Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt der Steuerumgehung…
…Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Im Allgemeinen verwirklicht nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Dabei verwirklich im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die…
…Erhöhung des Stammkapitals (aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen) zu verringern und so die drastische Entreicherung weitgehend zu stoppen. Dass dies aus betriebswirtschaftlichen Gründen unterblieben wäre, hält der Senat nach dem Gesamtbild der Verhältnisse für ausgeschlossen. Die strittige Vereinbarung war Teil einer Kette von unüblichen Rechtshandlungen…
…als ungewöhnlich und unangemessen und erscheinen nur in Verbindung mit den lukrierten Steuervorteilen verständlich. Wie der VwGH in seiner Rechtsprechung ausführt, erfüllt im allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 BAO verbunden wird, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen.
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann demnach in der dem tatsächlichen Geschehen…
…Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO angesehen. Es liege bei diesem Anlagemodell eine Kette von Rechtshandlungen…
…Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO angesehen. Es liege bei diesem Anlagemodell eine Kette von Rechtshandlungen…
…und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann demnach in der dem tatsächlichen Geschehen…
…nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 BAO verbunden ist. § 22 BAO ist dabei die Bedeutung beizumessen, dass bei der Subsumtion des…