…wurden daher keine überzeugenden Gründe genannt, warum der Berufungswerber das Entstehen der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben zu den maßgebenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen nicht hätte erkennen können, sodass im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen war. Zum Einwand, dass die Lohnsteuerprüfung am 21…
…sie gar keine Kenntnis vom Vorgang haben, sie, obwohl verantwortlich, eben sich entscheiden, keine Selbstanzeige zu erstatten, oder mit einer solchen Prozesserklärung jemand anderen betraut haben, sei es, dass weder der Abgabepflichtige (bzw. seine Organwalter) noch der Steuerberater zum Zeitpunkt der Einreichung der Voranmeldung an…
…KG Kenntnis von den jeweiligen Fälligkeitstagen der Lohnabgaben und vom Unterbleiben der Zahlungen aufgrund wirtschaftlicher Probleme. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a. FinStrG ist somit zweifelsfrei erfüllt. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe…
…in Kenntnis des Umstandes der Vollauszahlung der Gehälter vorsätzlich verringerte Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit abgeführt bzw. gemeldet hat. Für eine derartige Annahme bieten die Ergebnisse des erst- und zweitinstanzlichen Untersuchungsverfahrens keine ausreichenden Anhaltspunkte. Vielmehr geht der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der Verfahrensergebnisse…
…Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen und der…
…auszuführen, vom wem er diese Zahlen erhalten habe und auf welcher Basis diese beruhen würden, kann daher nur als bloße Schutzbehauptung angesehen werden. Auf Vorhalt der unter Schuldspruch Punkt b) des angefochtenen Erkenntnisses der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben für die Monate 1-8/2003, welche…
…31). Die auf unversteuerte Lohnzahlungen entfallenden Lohnabgaben ergeben sich aus den detaillierten Berechnungen der Lohnsteuerprüfung, die dem steuerlichen Vertreter des Bw. in einer Beilage 3 zum Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 25. 2. 2010 zur Kenntnis gebracht wurden. Eine über das stereotype Bestreiten des Abgabenanspruches…
…zu prüfen, ob das Vorbringen des Bw. - zum Zeitpunkt der Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben hätten auf Grund gesellschaftsrechtlicher Beziehung weisungsungebundene Gesellschafter-Geschäftsführer bei Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses laut Judikatur des VwGH keinen Dienstgeberbeitrag zu entrichten gehabt - als zutreffend zu erachten ist. Gemäß § 41 Abs. 1…
…Tag nach jeweiliger Fälligkeit der gegenständlichen Lohnabgaben zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, dass diese durch seine beauftragte Buchhalterin in zu geringem Ausmaß an die Abgabenbehörde entrichtet wurden, kann nach den Verfahrensergebnissen nicht erbracht werden. Das eventuelle Vorliegen der vom Bw…
…Buchung der Lohnabgaben geleistet, sodass schon aus diesem Grund eine Verrechnung mit den haftungsgegenständlichen Lohnsteuern weder faktisch möglich noch rechtlich geboten gewesen wäre. Gemäß § 214 Abs. 1 sind Zahlungen auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Hat daher das Finanzamt vom Entstehen…
…Mietvertrag vom 8. Juli 1991 vermietete der Bw. eine ihm gehörige Liegenschaft an die Primärschuldnerin. Gemäß Punkt III des Mietvertrages begann das Mietverhältnis am 1. Mai 1991 und endete am 31. Dezember 1999 ohne Kündigung. Gemäß Punkt IV des Mietvertrages nimmt die Mieterin zur Kenntnis…
…entfallenden Lohnabgaben ergeben sich aus den detaillierten und umfangreichen Berechnungen der Lohnsteuerprüfung, die dem steuerlichen Vertreter des Bw. in einer Beilage 3 zum Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 25. 2. 2010 zur Kenntnis gebracht wurden. Mit einer vollkommen substanzlosen Bestreitung des Abgabenanspruches (im Antwortschreiben vom…
…des F... in Kenntnis der wahren Umstände "akzeptiert" habe. Vielmehr verhielt es sich so, dass es F... mit Hilfe seiner belgischen Scheinfirmen über einen längeren Zeitraum hinweg gelungen ist, Verkürzungen von Lohnabgaben und Gewinnverlagerungen in das Ausland gegenüber der Abgabenbehörde zu verschleiern. Dass sich daraus…
…Finanzamt Zell am See als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. November 1995, StrLNr. 5/95, bestätigt, mit welchem S wegen vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit entrichteter bzw. abgeführter Lohnabgaben der MB GmbH bzw. der M GmbH für die Zeiträume November 1993…
…Austritt aus der Pensionseinrichtung im Falle des Bw. rechtswirksam stattgefunden hat, muss dieser Austritt im Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 erfolgt sein: Deshalb ist von einer im Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 erfolgten Austrittserklärung und damit vom Entstehen des…
…Abgabenansprüche noch nicht zur Kenntnis gebracht worden wären, hätte sie gemäß § 248 zweiter Satz BAO einen darauf abzielenden Antrag stellen können, der zufolge § 248 in Verbindung mit § 245 Abs. 2 BAO zu einer Hemmung des Laufes der Berufungsfrist gegen die vom Antrag betroffenen Abgabenbescheide geführt…
…seien. Der Bf. sei als Abgabepflichtiger in den Jahren 2008 und 2009 nicht verpflichtet gewesen, diese Lohnkonten einzurichten, weshalb auch die in Rede stehenden Beträge nicht abzuführen gewesen seien. In diesem Rahmen sei auch darauf hingewiesen, dass die Lohnabgabenbescheide aufgrund der Lohnsteuerprüfung vom 7. April…
…00 | 8/01 | 1.907.506,89 | 381.511,38 | 177.372,73 | 204.129,00 3.) Die auf den UVA's deklarierten Lohnabgaben werden auf dem Abgabenkonto verbucht." Das Protokoll wurde von US unterfertigt (Kopie der Niederschrift vom 25…
…sich überdies, dass die Einbringung des offenen Abgabenrückstandes ausgesetzt worden sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 24. Februar 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Das Vorbringen, das Finanzamt sei nicht schlechter als andere Gläubiger gestellt worden, gehe für Lohnabgaben ins Leere. Im Fall…
…seien nicht sämtliche Lohnabgaben gemeldet und abgeführt worden, auf die Ergebnisse der Lohnsteuerprüfung im Bericht vom 3. Juli 2002 sowie auf die rechtskräftige Abgabenfestsetzung gestützt. Prüfungsberichte sind grundsätzlich unter die im § 82 Abs. 1 FinStrG zitierten Verständigungen und Mitteilungen zu subsumieren, die der Finanzstrafbehörde die…